Grundgesetz
Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen und Gesetzen. Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz (PDF, 200 KB) lautet:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Publikationen
- Veröffentlichung "Pädagogische Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung in Schulen in Nordrhein-Westfalen"
- Buch "Gendersensible Bildung und Erziehung in der Schule" in der QUA-LiS Publikationsreihe Beiträge zur Schulentwicklung
- Newsletter Gleichstellung in Schule und ZfsL vom Ministerium für Schule und Bildung NRW
Im Kontext
Ansprechpartnerin:
Ilke Glockentöger
E-Mail 02921/683-3022
In der QUA-LiS arbeitet eine Kommission mit Lehrkräften aus NRW zu geschlechtersensibler Bildung in der Schule. Bei Interesse an einer Mitarbeit melden Sie sich bitte bei Ilke Glockentöger.