UN-Frauenrechtskonvention
Die UN-Frauenrechtskonvention (PDF, 70 KB) von 1979 ist ein internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das 1981 in Kraft trat und von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Es hat damit den Rang eines Bundesgesetzes.
Für gendersensible Bildung und Erziehung in der Schule bietet insbesondere Artikel 10 der UN-Frauenrechtskonvention Ansätze, hier ist beispielsweise als Ziel festgelegt:
Beseitigung jeder stereotypen Auffassung in Bezug auf die Rolle von Mann und Frau auf allen Bildungsebenen und in allen Unterrichtsformen durch Förderung der Koedukation und sonstiger Erziehungsformen, die zur Erreichung des Zieles beitragen, insbesondere auch durch Überarbeitung von Lehrbüchern und Lehrplänen und durch Anpassung der Lehrmethoden (Artikel 10 Absatz c)
Publikationen
- Veröffentlichung "Pädagogische Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung in Schulen in Nordrhein-Westfalen"
- Buch "Gendersensible Bildung und Erziehung in der Schule" in der QUA-LiS Publikationsreihe Beiträge zur Schulentwicklung
- Newsletter Gleichstellung in Schule und ZfsL vom Ministerium für Schule und Bildung NRW
Im Kontext
Ansprechpartnerin:
Ilke Glockentöger
E-Mail 02921/683-3022
In der QUA-LiS arbeitet eine Kommission mit Lehrkräften aus NRW zu geschlechtersensibler Bildung in der Schule. Bei Interesse an einer Mitarbeit melden Sie sich bitte bei Ilke Glockentöger.