Rechtliche Grundlagen
Schulen in NRW sind durch Gesetze, Rahmenvorgaben, Richtlinien und Erlasse zu geschlechtersensibler Bildung und Erziehung verpflichtet.
Im Einzelnen sind bindende Rechtsvorschriften und fachliche Vorgaben für die Schulen in Nordrhein-Westfalen enthalten...
… in der UN-Frauenrechtskonvention,
... im Grundgesetz,
... im Schulgesetz,
... in den KMK-Leitlinien zur geschlechtersensiblen Bildung,
… in den Richtlinien für Schulformen und Bildungsgänge,
… in den Kernlehrplänen für Unterrichtsfächer,
… in den Richtlinien für die Sexualerziehung
und in einigen Rahmenvorgaben.
Als Konkretisierung der rechtlichen Grundlagen hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalens eine Pädagogische Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung an Schulen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Zu den rechtlichen Grundlagen gehören auch die Regelungen für Gleichstellung in Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL). Weitere Informationen hierzu sind unter Gleichstellung in der Rubrik Schulentwicklung zu finden.
Publikationen
- Veröffentlichung "Pädagogische Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung in Schulen in Nordrhein-Westfalen" (PDF 1,34 MB)
- Newsletter Gleichstellung in Schule und ZfsL vom Ministerium für Schule und Bildung NRW
Im Kontext
Ansprechpartnerin:
Ilke Glockentöger
E-Mail 02921/683-3022
In der QUA-LiS arbeitet eine Kommission mit Lehrkräften aus NRW zu geschlechtersensibler Bildung in der Schule. Bei Interesse an einer Mitarbeit melden Sie sich bitte bei Ilke Glockentöger.