Das Gemeinsame Lernen
Leitmotiv
"Im Gemeinsamen Lernen werden Unterricht und Erziehung aller Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung, Lehrkräften anderer Lehrämter sowie Fachkräften aus anderen Berufsgruppen gemeinsam verantwortet."
Gemeinsames Lernen bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit nichtbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern in der Schule lernen. Das Recht auf Gemeinsames Lernen schließt grundsätzlich alle Kinder ein, unabhängig von der Schwere der Beeinträchtigung.
Ausgehend von den individuellen Unterstützungsbedarfen sollen jedem Kind eigen angepasste Lernwege ermöglicht werden. Denn alle Schülerinnen und Schüler sollen im Sinne der individuellen Förderung ihre bestmöglichen Lernerfolge erreichen können. Gemeinsames Lernen bedeutet konkret: Alle Schüler lernen überwiegend in den gleichen Räumen, an gemeinsamen Themen, mit individuell angepassten Aufgaben und unterschiedlichen Anforderungen.
Vertiefende Materialien:
- Ministerium für Schule und Bildung: Leitlinien Gemeinsamen Lernens, 2020
- Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 12.02.2021 - Gemeinsames Lernen in der Grundschule
- Schulgesetz §1 - Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung
- Schulgesetz §2 - Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
- Ministerium für Schule und Bildung NRW - Januar 2019 - Orientierungsrahmen für die Erstellung eines pädagogischen Konzepts zur inklusiven Bildung an Schulen des Gemeinsamen Lernens
- Unterstützungsmaterial für Inklusionskonzepte
- KMK - Kultusministerkonferenz - Inklusion - Gemeinsames Leben und Lernen
Kontakt QUA-LiS NRW
inklusion.schule(at)qua-lis.nrw.de
Im Kontext
Inklusion - Ministerium für Schule und Bildung NRW
Inklusion - Kultusministerkonferenz
Sonderpädagogische Förderung - Ministerium für Schule und Bildung NRW