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Beispiel eines schulinternen Lehrplans für die gymnasiale Oberstufe im Fach Recht

1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit

Das schulische Angebot liegt in einem Ballungsgebiet in Konkurrenz mit anderen Schulen. Wegen der besonderen Tauglichkeit des Faches in Sachen Berufswahlorientierung – die ein didaktisches Schwerpunktanliegen darstellt – nutzt es das Fach Recht als Element der Profilbildung.

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Das Schülerinteresse an dem neu einsetzenden Fach ist wegen der offensichtlichen Anwendbarkeit in alltäglichen Problembezügen rege und beständig, das Fachangebot bietet der Schule eine „konkurrenzfreie“ Akzentsetzung im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich. Insbesondere die Grundkurse werden verstärkt durch Seiteneinsteiger aus anderen Schulformen nachgefragt, so dass in der Regel nach drei Einführungskursen zwei Grundkurse und ein Leistungskurs in der Qualifikationsphase angeboten werden können. Das Fachpersonal umfasst zwei Lehrkräfte, die abwechselnd die verschiedenen Kursarten unterrichten. Als außerschulisches Angebot sind zudem Gerichtsbesuche in verschiedenen Rechtsgebieten Unterrichtsbestandteil. Die vorbesprochene Tagesordnung sowie die dem Verhandlungstag angeschlossene Nachbesprechung dienen neben der inhaltlichen Vertiefung der jeweiligen Rechtsfälle auch der berufsspezifischen Rollenklärung der Beteiligten. Diese berufsorientierende Perspektive wird in der Schule ergänzt durch Referate von Praktikern aus verschiedenen Gebieten des juristischen Berufsfelds.

Das Fach Recht nimmt themenspezifische Servicefunktion für andere Fächer wahr, wenn rechtliche Aspekte in anderen Gesellschaftswissenschaften, in Einzelfällen aber auch Naturwissenschaften berührt werden. Die fachübergreifende Kooperation geschieht in individueller kollegialer Themenabstimmung und sichert einen aktuellen, fächerübergreifenden Problembezug.

2 Entscheidungen zum Unterricht

2.1 Unterrichtsvorhaben

Die Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan besitzt den Anspruch, sämtliche im Kernlehrplan angeführten Kompetenzen abzudecken. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans bei den Lernenden auszubilden und zu entwickeln.

Die entsprechende Umsetzung erfolgt auf zwei Ebenen: der Übersichts- und der Konkretisierungsebene.

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Im „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.1) wird die für alle Lehrerinnen und Lehrer gemäß Fachkonferenzbeschluss verbindliche Verteilung der Unterrichtsvorhaben dargestellt. Das Übersichtsraster dient dazu, den Kolleginnen und Kollegen einen schnellen Überblick über die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den einzelnen Jahrgangsstufen sowie den im Kernlehrplan genannten Kompetenzen, Inhaltsfeldern und inhaltlichen Schwerpunkten zu verschaffen. Um Klarheit für die Lehrkräfte herzustellen und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden in der Kategorie „Kompetenzen“ an dieser Stelle nur die übergeordneten Methoden- und Handlungskompetenzen ausgewiesen, während die Sach- und Urteilskompetenzen erst auf der Konkretisierungsebene Berücksichtigung finden. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass im Kernlehrplan keine konkretisierte Zuordnung von Methoden- und Handlungskompetenzen zu den Inhaltsfeldern bzw. inhaltlichen Schwerpunkten erfolgt, sodass eine feste Verlinkung im Rahmen dieses Hauscurriculums vorgenommen werden muss. Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann. Um Spielraum für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse anderer besonderer Ereignisse (z.B. Praktika, Klassenfahrten o.ä.) zu erhalten, wurden im Rahmen dieses Hauscurriculums nur ca. 75 Prozent der Bruttounterrichtszeit verplant.

Während der Fachkonferenzbeschluss zum „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ zur Gewährleistung vergleichbarer Standards sowie zur Absicherung von Lerngruppenübertritten und Lehrkraftwechseln für alle Mitglieder der Fachkonferenz Bindekraft entfalten soll, besitzt die exemplarische Ausweisung „konkretisierter Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.2) empfehlenden Charakter. Referendarinnen und Referendaren sowie neuen Kolleginnen und Kollegen dienen diese vor allem zur standardbezogenen Orientierung in der neuen Schule, aber auch zur Verdeutlichung von unterrichtsbezogenen fachgruppeninternen Absprachen zu didaktisch-methodischen Zugängen, fächerübergreifenden Kooperationen, Lernmitteln und ?orten sowie vorgesehenen Leistungsüberprüfungen, die im Einzelnen auch den Kapiteln 2.2 bis 2.4 zu entnehmen sind. Abweichungen von den vorgeschlagenen Vorgehensweisen bezüglich der konkretisierten Unterrichtsvorhaben sind im Rahmen der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte jederzeit möglich. Sicherzustellen bleibt allerdings auch hier, dass im Rahmen der Umsetzung der Unterrichtsvorhaben insgesamt alle Sach- und Urteilskompetenzen des Kernlehrplans Berücksichtigung finden.

2.1.1 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben

Einführungsphase

Unterrichtsvorhaben I:

Thema: Wofür bin ich bei der Organisation einer Abivorfete verantwortlich? – Zivil-, straf- und ordnungsrechtliche Aspekte eines Veranstaltungsangebots

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • präsentieren aktuelle Rechtsprobleme medial (MK 4),
  • beschreiben einfache Sachverhalte unter Verwendung relevanter Fachbegriffe (MK 5),
  • präsentieren Lösungen und Lösungswege für einfache Rechtsprobleme (MK 7).
  •  entwickeln Argumentationen aus unterschiedlichen Positionen und Interessen (MK 14),
  • formulieren rechtliche Hinweise zur Beurteilung konkreter lebensweltlicher Aufgabenstellungen (HK 4),
  • gestalten fachspezifische Hinweise zu rechtspraktischen Fragestellungen (HK 6).

Inhaltsfeld 1:

Rechtliche Regelungsstrukturen in zentralen Rechtsbereichen

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Regelungsstrukturen im Wirtschaftsleben

Zeitbedarf: 30 Std.

Unterrichtsvorhaben II:

Thema: Welche Konsequenzen hat das Schwarzfahren?- Sanktionierung strafrechtlich relevanten Verhaltens

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten die zutreffenden Bestandteile ausgewählter gesetzlicher Normen heraus (MK 2),
  • interpretieren exemplarisch die zutreffende Fachkommentierung zur Lösung eines Falles (MK 3),
  • subsumieren Lebenssachverhalte unter rechtliche Normen (MK 10),
  • beschreiben Rechtsnormen unter Zuhilfenahme von Kommentierungen und Sachtexten (MK 13),
  • erstellen rechtliche Gutachten zu konkreten Problemlagen unter Berücksichtigung zentraler inhaltlicher und methodischer Rechtsgrundsätze (HK 1).

Inhaltsfeld 1:

Rechtliche Regelungsstrukturen in zentralen Rechtsbereichen

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Regelungsstrukturen im Straßenverkehr

Zeitbedarf: 20 Std.

Unterrichtsvorhaben III:

Thema: Wie sieht rechtlich korrektes Verhalten nach einem Straßenverkehrsunfall aus?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • präsentieren aktuelle Rechtsprobleme medial (MK 4),
  • tragen einen gesetzlich abgesicherten Standpunkt argumentativ vor (MK 6),
  • ordnen einfache Rechtsprobleme einer zutreffenden Rechtsgrundlage zu (MK 8),
  • ermitteln Grundstrukturen von Subsumtionsschemata des Zivil- und Strafrechts zur Lösung von Rechtsfällen (MK 9),
  • erstellen Lösungsskizzen zu einfachen Fällen eines Rechtsgebiets (MK 15),
  • formulieren auf der Grundlage einer rechtlich abgesicherten Problemerfassung Würdigungen im Einklang mit zentralen verfassungsrechtlichen Grundsätzen (HK 2).

Inhaltsfeld1

Rechtliche Regelungsstrukturen in zentralen Rechtsbereichen

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Regelungsstrukturen im Straßenverkehr

Zeitbedarf: 20 Std.

Unterrichtsvorhaben IV:

Thema:Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen gegen Luftverschmutzung durch Industrie, Landwirtschaft und Haushalte?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • analysieren alltägliche Medienbeiträge im Hinblick auf rechtliche Problemlagen (MK 1),
  • begutachten rechtliche Ansprüche im Hinblick auf ihre Begründetheit und ihre Durchsetzbarkeit (MK 11),
  • beschreiben Zusammenhänge von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen (MK 12),
  • vertreten Positionen zu aktuellen Rechtsproblemen (HK 3),
  • entwickeln zu eindimensionalen Problemzusammenhängen Lösungsansätze im Hinblick auf rechtliche Aspekte (HK 5).

Inhaltsfeld1

Rechtliche Regelungsstrukturen in zentralen Rechtsbereichen (IF 1)

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Regelungsstrukturen in Umweltfragen

Zeitbedarf: 20 Std.

Summe Einführungsphase: 90 Stunden

Qualifikationsphase Q1 (GK)

Unterrichtsvorhaben I:

Thema: Ab wann ist das Leben ein schutzwürdiges Rechtsgut? - Definition und rechtliche Bedeutung des menschlichen Lebens

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • entwickeln Argumentationsschemata aus unterschiedlichen Positionen und Interessen (MK 14),
  • begutachten die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Mittel der Abwehr staatlicher Eingriffe in Grundrechte (MK 17),
  • entwickeln zu mehrdimensionalen Problemzusammenhängen Lösungsansätze im Hinblick auf rechtliche Aspekte (HK 5).

Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtsgarantien am Lebensanfang

Zeitbedarf: 10 Std.

Unterrichtsvorhaben II

Thema: Was bleibt von der Menschenwürde im Strafvollzug? - Unantastbarkeit der Menschenwürde

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • präsentieren aktuelle Rechtsprobleme und ihre rechtliche Zuordnung medial (MK 4),
  • tragen einen Standpunkt gesetzlich abgesichert und interessenorientiert argumentativ vor (MK 6),
  • interpretieren Rechtsnormen unter Zuhilfenahme von Kommentierungen und Sachtexten (MK 13),
  • entnehmen fachspezifischen Hilfsmitteln rechtliche Informationen (MK 18),
  • entwickeln rechtliche Lösungen, normative Gestaltungen und theoretische Konzepte in Abhängigkeit von konkreten Interessen (HK 2).

Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts

Inhaltlicher Schwerpunkt: Schutz in strafrechtlichen und sozio-ökonomischen Problemsituationen

Zeitbedarf: 10 Std.

Unterrichtsvorhaben III:

Thema: Wie weit kann die Abwehr rechtswidriger Übergriffe gehen?- Arten und Grenzen des Notwehrrechts

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten die Systematik von Gesetzestexten heraus (MK 2),
  • analysieren den Umsetzungszusammenhang von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischer Zielsetzung (MK 16),
  • gestalten fachspezifische Informationsmaterialien zu rechtspraktischen und rechtstheoretischen Fragestellungen (HK 6).

Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts

Inhaltlicher Schwerpunkt: Schutz in strafrechtlichen und sozio-ökonomischen Problemsituationen

Zeitbedarf: 10 Std.

Unterrichtsvorhaben IV

Thema: Schützt der Staat gegen Armut? - Der Anspruch des Bürgers an den Staat in sozioökonomischen Notlagen

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • analysieren alltägliche und fachspezifische Medienbeiträge im Hinblick auf rechtliche Problemlagen (MK 1),
  • entwickeln inhaltlich und methodisch gesicherte Zugriffe zur Einnahme begründeter Positionen in Problemfällen (HK 3).

Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts

Inhaltlicher Schwerpunkt: Schutz in strafrechtlichen und sozio-ökonomischen Problemsituationen

Zeitbedarf: 10 Std.

Unterrichtsvorhaben V

Thema: Wer bestimmt über das Lebensende? – Arten und Grenzen der Sterbehilfe

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • interpretieren die zutreffende Fachkommentierung zur Lösung eines Falles (MK 3).
  • begutachten rechtliche Ansprüche im Hinblick auf ihre Begründetheit und ihre Durchsetzbarkeit und formulieren Gestaltungsalternativen (MK 11),
  • beschreiben Zusammenhänge von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und erstellen rechtliche Problemlösungen auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Garantien (MK 12).

Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Regelungen zum Lebensende

Zeitbedarf: 10 Std.

Unterrichtsvorhaben VI

Thema Wie lassen sich persönliche Lebensbeziehungen rechtlich gestalten? – Formen und Konsequenzen ehelicher und eheähnlicher Lebensverhältnisse

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • präsentieren alternative Lösungen und Lösungswege für strittige Rechtsprobleme (MK 7).

Inhaltsfeld 3: Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit

Inhaltlicher Schwerpunkt: Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung persönlicher Rechtsbeziehungen

Zeitbedarf: 10 Std.

Unterrichtsvorhaben VII

Thema: Verträge sind einzuhalten! – Sind Verträge einzuhalten? - Zustandekommen und Folgen rechtlicher Verpflichtungen

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • lösen Fälle mit eindimensionalem Rechtsgebietsbezug mit systematischem Zugriff auf Gesetzestexte (MK 9),
  • subsumieren Interessen und Ansprüche unter rechtliche Normen und ermitteln Begriffe und Theorien zur Analyse und Lösung rechtlicher Problemaspekte (MK 10),
  • erstellen rechtliche Gutachten zu konkreten Problemlagen und entwickeln Instrumente und Vorgehensweisen zur Durchsetzung rechtlicher Interessen in alltäglichen oder gesellschaftlich bedeutsamen Problemsituationen unter Beachtung rechtlicher Prinzipien und gesellschaftspolitischer Wertvorstellungen (HK 1).

Inhaltsfeld 3: Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Bindung durch Verträge

Zeitbedarf: 10 Std.

Unterrichtsvorhaben VIII

Thema: Wann ist eine Sache mein Eigentum? – Form und Bedeutung der Eigentumsübertragung

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben komplexere fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung relevanter Fachbegriffe (MK 5),
  • erstellen Lösungsskizzen zu komplexen Fällen eines oder zweier Rechtsgebiete (MK 15).

Inhaltsfeld 3: Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Bindung durch Verträge

Zeitbedarf: 10 Std.

Unterrichtsvorhaben IX

Thema Welche rechtlichen Risiken birgt das Internet?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • ordnen Rechtsprobleme der zutreffenden Rechtsgrundlage zu (MK 8),
  • entwerfen Verhaltensvorschläge zur konkreten Rechtsanwendung und einer entsprechenden institutionellen Gestaltung (HK 4).

Inhaltsfeld 3: Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtsfolgen schuldrechtlicher Verpflichtungen

Zeitbedarf: 10 Std.

Summe Qualifikationsphase – Q1 (GK): 90 Stunden

Qualifikationsphase - Q2 (GK)

Unterrichtsvorhaben X

Thema: Welchen besonderen rechtlichen Schutz genießen Kinder und Jugendliche?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten die Systematik von Gesetzestexten heraus (MK 2),
  • beschreiben komplexere fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung relevanter Fachbegriffe (MK 5),
  • lösen Fälle mit eindimensionalem Rechtsgebietsbezug mit systematischem Zugriff auf Gesetzestexte (MK 9),
  • erstellen Lösungsskizzen zu komplexen Fällen eines oder zweier Rechtsgebiete (MK 15),
  • analysieren den Umsetzungszusammenhang von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischer Zielsetzung (MK 16),
  • erstellen rechtliche Gutachten zu konkreten Problemlagen und entwickeln Instrumente und Vorgehensweisen zur Durchsetzung rechtlicher Interessen in alltäglichen oder gesellschaftlich bedeutsamen Problemsituationen unter Beachtung rechtlicher Prinzipien und gesellschaftspolitischer Wertvorstellungen (HK 1),
  • gestalten fachspezifische Informationsmaterialien zu rechtspraktischen und rechtstheoretischen Fragestellungen (HK 6).

Inhaltsfeld 4: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Spannungsfeld zwischen öffentlichem und privatem Recht

Inhaltlicher Schwerpunkt: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge für Kinder und Jugendliche

Zeitbedarf: 10 Std.

Unterrichtsvorhaben XI

Thema: Welche Rechte und Pflichten bestimmen den Schutz des Kindeswohls? – Aufgaben der Erziehungsberechtigten und des Staates

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • analysieren alltägliche und fachspezifische Medienbeiträge im Hinblick auf rechtliche Problemlagen (MK 1),
  • beschreiben Zusammenhänge von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und erstellen rechtliche Problemlösungen auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Garantien (MK 12),
  • entwickeln zu mehrdimensionalen Problemzusammenhängen Lösungsansätze im Hinblick auf rechtliche Aspekte (HK 5).

Inhaltsfeld 4: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Spannungsfeld zwischen öffentlichem und privatem Recht

Inhaltlicher Schwerpunkt: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Eltern-Kind-Verhältnis

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben XII

Thema: Was muss im Arbeitsverhältnis rechtlich geregelt sein? - Regelungsumfang individual- und kollektivrechtlicher Art

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • präsentieren aktuelle Rechtsprobleme und ihre rechtliche Zuordnung medial (MK 4),
  • ordnen Rechtsprobleme der zutreffenden Rechtsgrundlage zu (MK 8),
  • begutachten rechtliche Ansprüche im Hinblick auf ihre Begründetheit und ihre Durchsetzbarkeit und formulieren Gestaltungsalternativen (MK 11),
  • entwickeln Argumentationsschemata aus unterschiedlichen Positionen und Interessen (MK 14),
  • entwickeln inhaltlich und methodisch gesicherte Zugriffe zur Einnahme begründeter Positionen in Problemfällen (HK 3),
  • entwerfen Verhaltensvorschläge zur konkreten Rechtsanwendung und einer entsprechenden institutionellen Gestaltung (HK 4).

Inhaltsfeld 4: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Spannungsfeld zwischen öffentlichem und privatem Recht

Inhaltlicher Schwerpunkt: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge in Arbeitsverhältnissen

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben XIII

Thema: Ist die Meinungsfreiheit ein gesichertes Recht? – Meinungsfreiheit als persönliches und institutionelles Recht

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • tragen einen Standpunkt gesetzlich abgesichert und interessenorientiert argumentativ vor (MK 6),
  • präsentieren alternative Lösungen und Lösungswege für strittige Rechtsprobleme (MK 7),
  • interpretieren Rechtsnormen unter Zuhilfenahme von Kommentierungen und Sachtexten (MK 13),
  • entwickeln rechtliche Lösungen, normative Gestaltungen und theoretische Konzepte in Abhängigkeit von konkreten Interessen (HK 2).

Inhaltsfeld 5: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt

Inhaltlicher Schwerpunkt: Grundrechtlicher Schutz der Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben XIV

Thema: Schützt das Recht meine Persönlichkeit? – Person, Eigentum und Daten als rechtliche Schutzgüter

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • subsumieren Interessen und Ansprüche unter rechtliche Normen und ermitteln Begriffe und Theorien zur Analyse und Lösung rechtlicher Problemaspekte (MK 10),
  • begutachten die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Mittel der Abwehr staatlicher Eingriffe in Grundrechte (MK 17).

Inhaltsfeld 5: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt

Inhaltlicher Schwerpunkt: Grundrechtlicher Schutz der Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung

Zeitbedarf: 10 Std.

Unterrichtsvorhaben XV

Thema: Kein Schutz im Internet? – Möglichkeiten der Abwehr von

Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • interpretieren die zutreffende Fachkommentierung zur Lösung eines Falles (MK 3),
  • entnehmen fachspezifischen Hilfsmitteln rechtliche Informationen (MK 18).

Inhaltsfeld 5: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt

Schwerpunkt: Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit und Schutz vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Zivil- und Strafrecht

Zeitbedarf: 10 Std.

Summe Qualifikationsphase – Q2 (GK): 75 Stunden

Qualifikationsphase - Q1 (LK)

Unterrichtsvorhaben I:

Thema: Ab wann ist das Leben ein schutzwürdiges Rechtsgut?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • entwickeln alternative Argumentationsschemata aus unterschiedlichen Positionen und Interessen (MK 14),
  • begutachten die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Mittel der Abwehr staatlicher Eingriffe in Grundrechte (MK 17),
  • entwickeln zu komplexen Problemzusammenhängen Lösungsansätze im Hinblick auf rechtliche Aspekte (HK 5).

Inhaltsfeld 2:: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtsgarantien am Lebensanfang

Zeitbedarf: 20 Std.

Unterrichtsvorhaben II

Thema: Was bleibt von der Menschenwürde im Strafvollzug?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • präsentieren aktuelle Rechtsprobleme und ihre rechtssystematische Einordnung medial (MK 4),
  • tragen einen Standpunkt gesetzlich abgesichert in rollenspezifischer Differenzierung argumentativ und formgerecht vor (MK 6),
  • interpretieren Rechtsnormen unter Zuhilfenahme von Kommentierungen und Sachtexten (MK 13),
  • werten fachspezifische Hilfsmittel und empirische Daten als Erfassungs- und Bewertungsgrundlage rechtlicher Problemlagen und Maßnahmen aus (MK 18),
  • entwickeln rechtliche Lösungen, normative Gestaltungen und theoretische Konzepte in Abhängigkeit von konkreten Interessen und wissenschaftlichen Standpunkten (HK 2).

Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts

Inhaltlicher Schwerpunkt: Schutz in strafrechtlichen und sozio-ökonomischen Problemsituationen

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben III:

Thema: Wie weit kann die Abwehr rechtswidriger Übergriffe gehen?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten die Systematik von Gesetzestexten aus verschiedenen Gesetzbüchern heraus (MK 2),
  • analysieren den Umsetzungszusammenhang von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischer Zielsetzung (MK 16),
  • gestalten fachspezifische und überfachliche Informationsmaterialien und Medien zu rechtspraktischen und rechtstheoretischen Fragestellungen (HK 6).

Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts

Inhaltlicher Schwerpunkt: Schutz in strafrechtlichen und sozio-ökonomischen Problemsituationen

Zeitbedarf: 20 Std.

Unterrichtsvorhaben IV

Thema: Schützt der Staat gegen Armut?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • analysieren alltägliche und fachspezifische Medienbeiträge sowie wissenschaftliche Publikationen im Hinblick auf rechtliche Problemlagen (MK 1),
  • entwickeln inhaltlich und methodisch gesicherte Zugriffe zur Einnahme begründeter Positionen in Problemfällen (HK 3).

Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts

Inhaltlicher Schwerpunkt: Schutz in strafrechtlichen und sozio-ökonomischen Problemsituationen

Zeitbedarf: 10 Std.

Unterrichtsvorhaben V

Thema: Wer bestimmt über das Lebensende?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • interpretieren Kommentarvergleiche zur Begutachtung eines Rechtsproblems (MK 3).
  • begutachten rechtliche Ansprüche auf ihre Begründetheit und ihre Durchsetzbarkeit und formulieren Gestaltungsalternativen (MK 11),
  • beschreiben Zusammenhänge von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und erstellen alternative rechtliche Problemlösungen auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Garantien (MK 12).

Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Regelungen zum Lebensende

Zeitbedarf: 20 Std.

Unterrichtsvorhaben VI

Thema Wie lassen sich persönliche Lebensbeziehungen rechtlich gestalten?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • präsentieren alternative Lösungen und Lösungswege für komplexe Rechtsprobleme und ordnen sie in wissenschaftstheoretische Positionen ein (MK 7).

Inhaltsfeld 3: Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit

Inhaltlicher Schwerpunkt: Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung persönlicher Rechtsbeziehungen

Zeitbedarf: 10 Std.

Unterrichtsvorhaben VII

Thema: Verträge sind einzuhalten. – Sind Verträge einzuhalten?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • begutachten Fälle komplexer Art mit mehrfachem Rechtsgebietsbezug (MK 9),
  • subsumieren Lebenssachverhalte unter rechtliche Normen und vertiefen Begriffe und Theorien zur Analyse und Lösung rechtlicher Problemaspekte abstrakt-theoretisch (MK 10),
  • erstellen rechtliche Gutachten zu konkreten Problemlagen und entwickeln Instrumente und Vorgehensweisen zur Durchsetzung rechtlicher Interessen in alltäglichen oder gesellschaftlich bedeutsamen Problemsituationen unter Verwendung rechtlicher Prinzipien und gesellschaftspolitischer Wertvorstellungen (HK 1).

Inhaltsfeld 3: Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Bindung durch Verträge

Zeitbedarf: 20 Std.

Unterrichtsvorhaben VIII

Thema: Wann ist eine Sache mein Eigentum?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung relevanter Fachbegriffe adressaten- sowie problembezogen dar (MK 5),
  • erstellen Lösungsskizzen zu mehrdimensionalen Rechtsproblemen (MK 15).

Inhaltsfeld 3: Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Bindung durch Verträge

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben IX

Thema Welche rechtlichen Risiken birgt das Internet?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • analysieren vergleichend alternative rechtliche Regelungen (MK 19),
  • ordnen Rechtsprobleme differenziert zutreffenden Rechtsgebieten zu (MK 8),
  • entwerfen Strategien und Konzepte der konkreten Rechtsanwendung und institutionellen Gestaltung (HK 4).

Inhaltsfeld 3: Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtsfolgen schuldrechtlicher Verpflichtungen

Zeitbedarf: 20 Std.

Summe Qualifikationsphase – Q1 (LK): 150 Stunden

Qualifikationsphase - Q2 (LK)

Unterrichtsvorhaben X

Thema: Welchen besonderen rechtlichen Schutz genießen Kinder und Jugendliche?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten die Systematik von Gesetzestexten aus verschiedenen Gesetzbüchern heraus (MK 2),
  • stellen fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung relevanter Fachbegriffe adressaten- sowie problembezogen dar (MK 5),
  • begutachten Fälle komplexer Art mit mehrfachem Rechtsgebietsbezug (MK 9),
  • erstellen Lösungsskizzen zu mehrdimensionalen Rechtsproblemen (MK 15),
  • analysieren den Umsetzungszusammenhang von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischer Zielsetzung (MK 16).

Inhaltsfeld 4: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Spannungsfeld zwischen öffentlichem und privatem Recht

Inhaltlicher Schwerpunkt: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge für Kinder und Jugendliche

Zeitbedarf:20 Std.

Unterrichtsvorhaben XI

Thema: Welche Rechte und Pflichten bedeuten den Schutz des Kindeswohls?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • analysieren alltägliche und fachspezifische Medienbeiträge sowie wissenschaftliche Publikationen im Hinblick auf rechtliche Problemlagen (MK 1),
  • beschreiben Zusammenhänge von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und erstellen alternative rechtliche Problemlösungen auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Garantien (MK 12),
  • entwickeln zu komplexen Problemzusammenhängen Lösungsansätze im Hinblick auf rechtliche Aspekte (HK 5).

Inhaltsfeld 4: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Spannungsfeld zwischen öffentlichem und privatem Recht

Inhaltlicher Schwerpunkt: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Eltern-Kind-Verhältnis

Zeitbedarf: 20 Std

Unterrichtsvorhaben XII

Thema: Was muss im Arbeitsverhältnis rechtlich geregelt sein?

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • präsentieren aktuelle Rechtsprobleme und ihre rechtssystematische Einordnung medial (MK 4),
  • ordnen Rechtsprobleme differenziert zutreffenden Rechtsgebieten zu (MK 8),
  • begutachten rechtliche Ansprüche auf ihre Begründetheit und ihre Durchsetzbarkeit und formulieren Gestaltungsalternativen (MK 11),
  • entwickeln alternative Argumentationsschemata aus unterschiedlichen Positionen und Interessen (MK 14),
  • entwickeln inhaltlich und methodisch gesicherte Zugriffe zur Einnahme begründeter Positionen in Problemfällen (HK 3),
  • entwerfen Strategien und Konzepte der konkreten Rechtsanwendung und einer entsprechenden institutionellen Gestaltung (HK 4).

Inhaltsfeld 4: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Spannungsfeld zwischen öffentlichem und privatem Recht

Inhaltlicher Schwerpunkt: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge in Arbeitsverhältnissen

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben XIII

Thema: Ist die Meinungsfreiheit ein gesichertes Recht? – Meinungsfreiheit als persönliches und institutionelles Recht

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • tragen einen Standpunkt gesetzlich abgesichert in rollenspezifischer Differenzierung argumentativ und formgerecht vor (MK 6),
  • präsentieren alternative Lösungen und Lösungswege für komplexe Rechtsprobleme und ordnen sie in wissenschaftstheoretische Positionen ein (MK 7),
  • interpretieren Rechtsnormen unter Zuhilfenahme von Kommentierungen und Sachtexten (MK 13),
  • analysieren vergleichend alternative rechtliche Regelungen (MK 19),
  • entwickeln rechtliche Lösungen, normative Gestaltungen und theoretische Konzepte in Abhängigkeit von konkreten Interessen und wissenschaftlichen Standpunkten (HK 2).

Inhaltsfeld 5: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt

Inhaltlicher Schwerpunkt: Grundrechtlicher Schutz der Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben XIV

Thema: Meine Daten gehören mir!? – Die informationelle Selbstbestimmung als Persönlichkeitsrecht

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • subsumieren Interessen und Ansprüche unter rechtliche Normen und vertiefen Begriffe und Theorien zur Analyse und Lösung rechtlicher Problemaspekte abstrakt-theoretisch (MK 10),
  • begutachten die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Mittel der Abwehr staatlicher Eingriffe in Grundrechte (MK 17).

Inhaltsfeld 5: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt

Inhaltlicher Schwerpunkt: Grundrechtlicher Schutz der Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung

Zeitbedarf: 20 Std.

Unterrichtsvorhaben XV

Thema: Kein Schutz im Internet? – Möglichkeiten der Abwehr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • interpretieren Kommentarvergleiche zur Begutachtung eines Rechtsproblems (MK 3),
  • werten fachspezifische Hilfsmittel und empirische Daten als Erfassungs- und Bewertungsgrundlage rechtlicher Problemlagen und Maßnahmen aus (MK 18).

Inhaltsfeld 5: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt

Zeitbedarf: 20 Std.

Unterrichtsvorhaben XVI

Thema: Sind Meinungs- und Pressefreiheit untrennbar? – Meinungs- und Pressefreiheit als Bürgerrechte

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • interpretieren Kommentarvergleiche zur Begutachtung eines Rechtsproblems (MK 3),
  • werten fachspezifische Hilfsmittel und empirische Daten als Erfassungs- und Bewertungsgrundlage rechtlicher Problemlagen und Maßnahmen aus (MK 18).

Inhaltsfeld 5: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt

Inhaltlicher Schwerpunkt: Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit und Schutz vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch das Zivilrecht und durch das Strafrecht

Zeitbedarf: 10 Std.

Summe Qualifikationsphase – Q2 (LK): 120 Stunden

2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

In Absprache mit der Lehrerkonferenz sowie unter Berücksichtigung des Schulprogramms verfolgt die Fachkonferenz Recht die folgenden fachdidaktischen und fachmethodischen Grundsätze.

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  • Das kritische Rechtsbewusstsein erfordert über die fachlichen Bezüge rechtlicher Art hinaus die Anbindung an sozialwissenschaftliche, historische und philosophische Problemaspekte.
  • Da rechtliche Fragen in verschiedensten Problembereichen auftreten, bemüht sich das Fach Recht um eine fächerübergreifende Aufnahme von Themenstellungen gesellschafts- und naturwissenschaftlicher Art.
  • Die angestrebte Rechtskompetenz umfasst die Ebenen der abgrenzenden Identifizierung von rechtlichen Fragen, ihrer systematischen Einordnung, Begutachtung und Umsetzung in Handlungsalternativen.
  • Kritisches Rechtsbewusstsein umfasst die Fähigkeit zu interessengeleitetem Perspektivwechsel sowie zur Analyse gesellschaftspolitischer Zielsetzung.
  • Die Verfassung als Wertordnung wird als ethischer und politischer Maßstab der rechtlichen Problembetrachtung zugrunde gelegt.
  • Es werden vorrangig alltagsrelevante, schülerbezogene Problemstellungen verfolgt, die Grundlage für konkrete Alltagsentscheidungen sowie berufliche Anforderungen verschiedenster Art sein können.
  • Das Fach Recht leistet einen eigenständigen Beitrag im Rahmen der Berufswahlorientierung.
  • Die fachmethodische Vertiefung akzentuiert zivil-, straf- und öffentlich-rechtliche Sachverhalte mit dem Ziel einer sach- und in Grundzügen fachgerechten Begutachtung.
  • Die unterschiedlichen Präsentationsformen rechtlicher Aussagen unter Einbeziehung rechtlicher Argumentationstechniken werden in ihrer Funktion erfasst und medial aufbereitet.
  • Das Fach Recht bietet eine direkte wissenschaftstheoretische Grundlage für die Aufnahme eines rechtswissenschaftlichen Studiums.
  • Das kritische Rechtsbewusstsein bezieht die vergleichende Betrachtung internationaler Regelungen ein.

2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

Auf der Grundlage der §§ 13 ff APO-GOSt, Kapitel 3 des Lehrplans sowie den Vorgaben des Schulprogramms nutzt das Fach Recht die folgenden Anforderungen und Möglichkeiten.

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Grundlagen der Leistungsbewertung:

  • Identifizierung von Rechtsproblemen und ihre Präsentation aus verschiedenen medialen Zugängen,
  • begriffliche Präzision und methodisch fundierte Urteilsbildung i.S. einer Begutachtung als zentrales Gütekriterium,
  • sach- und zielgerechte mediale Aufbereitung von Handlungsempfehlungen,
  • systematische Gliederung und Zuordnung von rechtlichen Sachverhalten,
  • Einnahme funktions- und interessenbestimmter Positionen mit entsprechenden Präsentationsformen,
  • Konzipierung von Durchsetzungsansprüchen unter Beachtung institutioneller, verfahrenstechnischer und prozessualtaktischer Bedingungen,
  • Darstellung und Analyse des Zusammenhangs gesellschaftlicher Problemlagen, ihrer politischen Erfassung und rechtlichen Umsetzung,
  • vergleichende Analyse unterschiedlicher theoretischer Konzepte.

Formen der Leistungsrückmeldung:

  • praktische Anwendung durch Erstellen von konkreten Handlungs- und Verhaltenshinweisen,
  • Erkundung von Lösungsansätzen unter Verwendung verschiedener Informationsquellen,
  • selbstkontrolliertes Lernen durch Vergleich der eigenen Ergebnisse mit Musterlösungen (Gutachten, Schriftsätzen, Problemanalysen),
  • Prozessverfolgung und Auswertung rechtlicher Problembehandlung in Medien und Rechtsverfahren in fachlicher Differenzierung und Akzentuierung.

2.4 Lehr- und Lernmittel

  • Gesetzestexte
  • Kommentare
  • Lehrwerke
  • Fachliteraturauszüge
  • Artikel aus Fachzeitschriften
  • journalistische Veröffentlichungen
  • mediale Publikationen fachlicher und belletristischer Art
  • Publikationen von Ministerien und Verbänden
  • Homepages der Rechtsfakultäten

3 Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen

    Die Fachkonferenz Recht hat sich im Rahmen des Schulprogramms für folgende zentrale Schwerpunkte entschieden:

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    Zusammenarbeit mit anderen Fächern

    Die Fachkonferenzen Recht und Sozialwissenschaften haben eine feste Zusammenarbeit und gemeinsame Projekte zu folgenden Themenbereichen beschlossen: Probleme der Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen, strafbares Verhalten von Jugendlichen und seine Sanktionierung sowie die Bedeutung der Grundrechte und Grundzüge der Verfassung als politische Ordnung. Darüber hinaus werden nach Bedarf aktualitätsbezogene Problemstellungen aufgenommen aus allen Gesellschafts- und Naturwissenschaften. Die Fächer Philosophie und Geschichte liefern fachlich akzentuierte Vertiefungen aus ihrer Sicht. Zum Thema Ehe und Familie und zum Problem Strafzwecke und Jugendkriminalität bezieht das Fach Erziehungswissenschaften Kompetenzen rechtlicher Art ein.

    Anbindung an das Schulprogramm

    Der Stellenwert des Faches Recht beruht hauptsächlich auf dem Alleinstellungsmerkmal dieses Faches, das nur eine geringe Zahl von Gymnasien im Land anbieten kann. Bedingt dadurch, dass rechtliche Fragen in allen gesellschaftlichen Bereichen auftauchen, ergibt sich eine besondere fächerübergreifende Relevanz auch für das schulische Angebot. Am deutlichsten tritt das im Aufgabenfeld der Berufswahlorientierung zutage. Das starke Interesse an dem Fach äußert sich bereits im Differenzierungsbereich der Jahrgangsstufen 9 und 10, weil sowohl in Kombination mit dem Fach Wirtschaft als auch mit dem Fach Biologie alltagsverwendbare Themenbereiche behandelt werden. Recht wird als drittes und viertes Abiturfach angeboten. Aufgrund der geringen Zahl der Lehrbefähigten kann kein Leistungskurs in der Oberstufe durchgeführt werden.

    Fortbildungskonzept

    Das Problem der geringen Fachlehrerzahl in der Schule wird in dem kleinen Fach Recht ausgeglichen durch eine intensive landesweite Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Ein Hauptanlass für diese Kooperation bietet die Erstellung von Vorschlägen für die zentrale Abiturprüfung. Spezielle Fortbildungsangebote vom Verband der Rechtskundelehrer werden regelmäßig wahrgenommen. Für fachwissenschaftliche Bezüge bietet sich die juristische Fakultät der örtlichen Universität an.

    Kooperation mit außerschulischen Partnern

    Experten der verschiedenen Sparten des rechtskundlichen Aufgabenfeldes stellen regelmäßig die erforderlichen fachlichen Ansprüche des Faches in der Praxis vor. Regelmäßige Gerichtsbesuche mit der entsprechenden Vor- und Nachbereitung zählen zum Unterrichtsprogramm. Den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 9 und den Oberstufenschülerinnen und –schülern wird die Möglichkeit gegeben an einem kriminalpädagogischen Projekt (Teencourt) teilzunehmen. In der Jahrgangsstufe 9 wird aus Mitteln des Justizministeriums von Praktikern aus verschiedenen Bereichen der Justiz eine rechtskundliche-Arbeitsgemeinschaft angeboten.

    4 Qualitätssicherung und Evaluation

    Evaluation des schulinternen Curriculums

    Zielsetzung: Das schulinterne Curriculum stellt keine starre Größe dar, sondern ist als „lebendes Dokument“ zu betrachten. Dementsprechend sind die Inhalte stetig zu überprüfen, um ggf. Modifikationen vornehmen zu können. Die Fachkonferenz (als professionelle Lerngemeinschaft) trägt durch diesen Prozess zur Qualitätsentwicklung und damit zur Qualitätssicherung des Faches bei.

    Prozess: Der Prüfmodus erfolgt jährlich. Zu Schuljahresbeginn werden die Erfahrungen des vergangenen Schuljahres in der Fachschaft gesammelt, bewertet und eventuell notwendige Konsequenzen formuliert. Der vorliegende Bogen wird als Instrument einer solchen Bilanzierung genutzt.

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