Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Das Hören kontrolliert maßgeblich den Sprechvorgang. Daher besteht bei einer Hörbehinderung immer die Gefahr, dass die Lautsprache verzögert oder unvollständig erworben wird. Dies kann Auswirkungen auf den Wortschatz, die Syntax, das Textverstehen und den weiteren Wissenserwerb haben und damit die Gesamtentwicklung des Kindes nachhaltig beeinträchtigen. Hörgeschädigte Menschen müssen ihre Kommunikationssituationen gestalten. Dazu gehört die Aufklärung des Umfelds über die Hörschädigung, die Erläuterung der Kommunikationsbedürfnisse und die Handhabung der verwendeten Technik. Folgende unterrichtliche Prinzipien erleichtern den hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen das Hören und ermöglichen das Lernen im inklusiven Klassenverband:
Optimaler Einsatz der Hörtechnik
- individuelle Hörhilfe
- Kommunikationsanlage
- Schülermikrofone
- Klassenlautsprecher
- Gebärden- Schriftsprachendolmetscher
Optimale räumliche Bedingungen
- gute Sichtverhältnisse
- Klassenräume mit geringer Beeinträchtigung von Nebengeräuschen
- reizarme Umgebung, da hörgeschädigte Menschen durch die bessere visuelle Wahrnehmung leichter ablenkbar sind (nicht an Straße, nicht zum Pausenhof, Musikräumen, Durchgangsfluren, in oberen Stockwerken, Mensa)
Raumausstattung
- Raumakustikdecken, Wandabsorber, abgehängte Decken
- offene Regale, Vorhänge, Filzgleiter
Schulische Bedingungen
- angemessene Gruppengröße
- Berücksichtigung der Klassenzusammensetzung
- Klassenraumprinzip (wenige räumliche Wechsel)
Optimaler Sitzplatz
- in der Nähe der Lehrperson
- U-Form (optimal)
- freie Sicht auf die Kommunikationspartner bzw. Tafel
- natürliche Lichtquelle im Rücken
- Kontakt zur Hörgeschädigtenschule/-pädagoge
Einsetzen visualisierender Hilfsmittel
- digitales Whiteboard, Overhead-Projektor
- Dokumentenkamera mit Beamer
- Computer
- übersichtliches Tafelbild erstellen (abfotografieren erlauben)
- Stundenverlauf anschreiben
- Arbeitsanweisungen und Hausaufgaben immer schriftlich formulieren
- schriftliche Aufzeichnungen zur Verfügung stellen
Didaktisch-methodische Grundbedingungen
- Einhaltung von Gesprächsregeln
- Einsetzen von Kommunikationsanlage und Schülermikrofonen
- Zuwendung zur/m hörgeschädigten Schüler/in
- Sicherung des Kommunikationsflusses (Hausaufgaben und Termintafel)
- Einrichtung eines Tutorendienstes
- Planung von Hörpausen Sprechen in normaler Lautstärke, deutlich und nicht zu schnell
- Aufnahme von Blickkontakt
- Einsatz von Körpersprache
Weitere Hilfen
- Schrift- oder Gebärdendolmetscher (falls erforderlich)
- Individueller Nachteilsausgleich
- Kontakt zu gleichaltrigen hörgeschädigten Personen zum Austausch und zur Identitätsentwicklung
Literatur
- Berufsverband deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (2015): Schulische Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf Hören und Kommunikation – Qualitätsstandards. Verfügbar unter: http://www.b-d-h.de/images/pdf/BDH_Brosch_Inklusion_web.pdf [27.08.2018]
- Kaul, T. & Leonhardt, A. (2016): Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. In Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.). Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW. Ein Blick aus der Wissenschaft in die Praxis. Düsseldorf: Düssel-Druck
- Landesfachkonferenz Hören und Kommunikation im Gemeinsamen Lernen (2016). Handreichungen zum Nachteilsausgleich. Unveröffentlichtes Papier.
Kontakt QUA-LiS NRW
inklusion.schule(at)qua-lis.nrw.de
Im Kontext:
Taskcard Digitale Austauschreihe HK SEK I 2023
Broschüre "Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW"
Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen
Bundeselternverband Gehörloser Kinder e.V.
Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten
Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
Deutsche Hörbehindertenselbsthilfe
Portal zum Thema Hörtechnik - Arbeitsgemeinschaft Hören e.V.