Beratung
Praxisbeispiel "Unterstützung der Inklusion" des Rheinisch-Westfälischen Berufskollegs Essen (LVR Förderschule), Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Allgemeine Schulen der Sekundarstufe II erhalten Beratung bei Fragen zur Inklusion im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Die Eckpfeiler
- Das Team „Unterstützung der Inklusion“ des Rheinisch-Westfälischen Berufskollegs Essen berät und unterstützt Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in der Sekundarstufe II, insbesondere im berufsbildenden Bereich.
- Die beratende Unterstützung erfolgt bei Fortbestand des zuvor festgestellten Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung und bei bestehender Schulpflicht bzw. Berufsschulpflicht.
- Beispiele für Beratungsthemen: Informationen über räumlich-technische Ausstattung im Unterricht, Hilfestellung bei der Beantragung technischer Hilfsmittel, Unterstützung bei der Festlegung und Evaluation eines individuellen Nachteilsausgleichs, bei der Förderplanung und der jährlichen Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs, Netzwerkarbeit, Weitergabe und Bereitstellung von Informationsmaterial und Dokumentationsmodellen, Informationsveranstaltungen (online oder vor Ort)
Die konkrete Umsetzung
- Unterstützende Beratung von inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in der Sekundarstufe II an Schulen in öffentlicher Trägerschaft, die noch (berufs-) schulpflichtig sind und allgemeinen Schulen der Sekundarstufe II in öffentlicher Trägerschaft, die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation inklusiv beschulen
- Punktuelle Beratung von inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern mit einer Hörschädigung ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in der Sekundarstufe II an Schulen in privater/ kirchlicher Trägerschaft, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind und allgemeinen Schulen der Sekundarstufe II in privater/ kirchlicher Trägerschaft, die Schülerinnen und Schüler mit/ ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation inklusiv beschulen
- Professionalisierung von Kolleginnen und Kollegen und Inklusionsbeauftragten aus allgemeinen Schulen der Sekundarstufe II und Kolleginnen und Kollegen des Gemeinsamen Lernens der Sekundarstufe I, die Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II weiterhin begleiten
- Externe und kollegiale Beratung: Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen des Gemeinsamen Lernens der Sekundarstufe I zu Sekundarstufe II-spezifischen Fragestellungen, Inklusionsberaterinnen und -beratern allgemeiner Schulen und Netzwerkpartnern (Kammern, Betriebe, Integrationsfachdienste, Anbieter ausbildungsbegleitender Hilfen etc.)
- Bereitstellung von Info-Materialien: z.B. Reader „Informationen für die inklusive Beschulung von hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern im Bereich der Sekundarstufe II“
Links
Rheinisch-Westfälisches-Berufskolleg Essen
Unterstützung der Inklusion (RWB Essen)
Weiteres Praxisbeispiel auf der Ebene Beratung
Kontakt QUA-LiS NRW
inklusion.schule(at)qua-lis.nrw.de
Im Kontext
Inklusion - Ministerium für Schule und Bildung NRW
Inklusion - Kultusministerkonferenz
Sonderpädagogische Förderung - Ministerium für Schule und Bildung NRW
Broschüre Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW
Referenzrahmen Schulqualität NRW: Dimension 3.4 Kommunikation, Kooperation und Vernetzung