Rahmenbedingungen
Das pädagogische Konzept zur inklusiven Bildung legt fest, dass vor Beginn eines jeden Schuljahres folgende Rahmenbedingungen des Gemeinsamen Lernens geklärt, inklusiv interpretiert und im Kollegium kommuniziert werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Wie werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Gemeinsames Lernen inklusiv interpretiert?
u. a.
- Lehrpläne
- schulinterne Curricula
- Nachteilsausgleich
Personaleinsatz
Wie wird der Personaleinsatz auch zur sonderpädagogischen Unterstützung gegenüber der Schulöffentlichkeit jährlich dokumentiert und transparent kommuniziert?
Wie nutzen wir unsere personellen Ressourcen für das Gemeinsame Lernen entsprechend der Bedarfe der Schülerinnen und Schüler?
u. a.
- Einsatz der Lehrkräfte für Sonderpädagogik
- Einsatz der MPT-Stellen
- Doppelbesetzung
- Besetzung der Lehrpersonen in Klassen des Gemeinsamen Lernens (ggf. fachfremd?)
Sächliche Ressourcen
Inwiefern berücksichtigt unser Raumkonzept die Bedarfe des Gemeinsamen Lernens?
Wie können wir unsere sächlichen Ressourcen nutzen, um gemeinsames Lernen zu fördern?
Klassenbildung
Wie werden bei der Klassenbildung die Bedarfe der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf berücksichtigt?
- Verteilung
- Klassengröße
- Stundenplangestaltung
Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten
Welche Regelungen zur Aufgabenverteilung gibt es, bezogen auf Unterricht, Organisation, Beratung, Diagnostik...?
- für die Schulleitung
- im Klassenteam
- für die sonderpädagogischen Lehrkräfte
- für die MPT - Stellen
- für die Schulbegleitung
Wie unterstützt die Schulleitung die Entwicklung der Teamarbeit u. a. durch Ressourcen, Übertragung von Verantwortlichkeiten und Fortbildungen?
Kontakt QUA-LiS NRW
inklusion.schule(at)qua-lis.nrw.de
Material:
Arbeitshilfe "Inklusive Schulkultur" (PDF, 2 MB)
Im Kontext
Inklusion - Ministerium für Schule und Bildung NRW
Inklusion - Kultusministerkonferenz
Sonderpädagogische Förderung - Ministerium für Schule und Bildung NRW