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Beispiel eines schulinternen Lehrplans für die Hauptschule im Fach Chemie

Hinweis:

Nach § 29 und §70 SchulG erstellt die Fachkonferenz auf der Grundlage vorliegender Lehrpläne schuleigene Unterrichtsvorgaben. Die Fachkonferenz entscheidet dabei insbesondere über

  • Ziele und Arbeitspläne,
  • Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit,
  • Grundsätze zur Leistungsbewertung,
  • Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln,
  • die Zusammenarbeit mit anderen Fächern,
  • Maßnahmen zur schulinternen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung,
  • Evaluationsmaßnahmen und Rechenschaftslegung.

Nachfolgend findet sich ein Beispiel für einen schulinternen Lehrplan einer Hauptschule auf der Grundlage des Kernlehrplans Chemie. Er hat zum Ziel, alle wichtigen Aufgaben der Fachkonferenz angemessen zu berücksichtigen und die allgemein verbindlichen Entscheidungen der Fachkonferenz zu dokumentieren. Er versteht sich als dynamisches Dokument, das laufend aktualisiert werden muss und so eine systematische Weiterentwicklung des Unterrichts und der fachlichen Arbeit gewährleistet.

Diese Beispiele können und sollen verändert werden, um sie den spezifischen Zielen und Bedingungen der eigenen Schule anzupassen.

1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit

Um zu verdeutlichen, wie die jeweils spezifischen Rahmenbedingungen in den schulinternen Lehrplan auf der Grundlage des Kernlehrplans Chemie einfließen, wird im Punkt 1 zunächst die Schule näher vorgestellt. Den Fachkonferenzen wird empfohlen, eine nach den Aspekten im vorliegenden Beispiel strukturierte Beschreibung für ihre Schule (ggf. nur in Stichworten und nicht ausformuliert) zu erstellen, um die Ausgangsbedingungen für die Erstellung des schulinternen Lehrplans festzuhalten.

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2 Entscheidungen zum Unterricht

2.1 Unterrichtsvorhaben

Für eine systematische Entwicklung von Kompetenzen über die Klassen einzelner Jahrgänge in der gesamten Schullaufbahn, bei gegebenenfalls wechselnden Lehrpersonen, ist es erforderlich, klare Vereinbarungen über verbindliche Inhalte und über zu erreichende Entwicklungsziele der Schülerinnen und Schüler zu treffen. Die Absprachen sollen sich auf das Notwendige beschränken und lassen Kolleginnen und Kollegen darüber hinaus die erforderlichen Freiheiten zur Gestaltung ihres Unterrichts.

Im Folgenden werden die von der Fachgruppe getroffenen Vereinbarungen zur inhaltlichen Gestaltung des Unterrichts und der Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler dokumentiert. In einer tabellarischen Übersicht werden den einzelnen Jahrgängen Kontextthemen zugeordnet. In der dritten Spalte wird dabei der Bezug zu den Inhaltsfeldern und Schwerpunkten des Kernlehrplans angegeben. In der vierten Spalte sind die Schwerpunkte der Kompetenzentwicklung in Kurzform genannt, die in diesem Themenbereich eine besondere Bedeutung besitzen und schwerpunktmäßig verfolgt werden sollen. In der fünften Spalte sind dementsprechend Aspekte der Kompetenzentwicklung beschrieben, die bei der Gestaltung des Unterrichts besondere Beachtung finden sollen. Diese Spalte vermittelt über die Unterrichtsthemen hinweg einen Eindruck, wie sich die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im zeitlichen Verlauf bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 entwickeln sollen.

Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben Chemie Hauptschule

Jahrgang 5/6
Jahrgang 7/8
Jahrgang 9/10

2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

Hier können Grundsätze zur Unterrichtsgestaltung festgehalten werden, die für alle Lerngruppen verbindlich sind. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass etwa bei Lehrer- und Klassenwechsel sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrpersonen mit einer Kontinuität der Lehr- und Lernbedingungen rechnen können. Typische Absprachen betreffen hier z.B. die angestrebten Anteile des experimentellen Arbeitens, besondere Lehr- und Lernstile, bevorzugte Sozialformen, Sitzordnungen, Maßnahmen zur Binnendifferenzierung und zum individualisierten Lernen usw.

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2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

Die folgenden Absprachen sollen einerseits eine Vergleichbarkeit von Leistungen einzelner Lerngruppen gewährleisten, um die Leistungen der Lerngruppen und gegebenenfalls besondere Probleme diskutieren zu können. Sie bilden andererseits eine Grundlage, Schülerinnen und Schüler über Erwartungen an ihre Leistungen zu informieren. Sowohl ihnen als auch den beurteilenden Lehrpersonen wird durch Angabe von Maßstäben die Möglichkeit gegeben, Ziele zu formulieren und zu überprüfen, in welchem Maße diese erreicht werden.

Es ist sinnvoll, dabei nicht nur Bereiche anzugeben, die in die Leistungsbewertung einfließen, sondern in diesen Bereichen auch Kriterien zu benennen, nach denen beurteilt wird.

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2.4 Lehr- und Lernmittel

Hinweis: Hier folgen die von einer Fachkonferenz auszuwählenden Lehr- und Lernmittel. Das Verzeichnis der für den Unterricht in Naturwissenschaften in NRW zugelassenen Lernmittel findet man an anderer Stelle im Bildungsportal. Die Fachkonferenz vereinbart, dass über die eingeführten Lernmittel hinaus, aktuelle Materialien einbezogen werden.

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3 Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen

An dieser Stelle können Beschlüsse zur Organisation des Unterrichts festgehalten werden.

Bedeutsam sind jedoch auch Absprachen mit anderen Fächern zu fachübergreifenden Fragen. Insbesondere sollten hier auch konkrete Bezugspunkte zu nicht-naturwissenschaftlichen Fächern und zu eventuellen Kooperationen mit außerschulischen Partnern herausgestellt werden.

Die Fachschaft Chemie verständigt sich mit der Fachschaft Deutsch über Methoden des Erwerbs und der Weiterentwicklung von Lesekompetenz.

Darstellungstechniken wie Berichte, Gegenstands- und Vorgangsbeschreibungen sind aufeinander abzustimmen.

Absprachen über die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Projekten und über Regeln bei kooperativen Arbeitsformen werden für alle Fachschaften getroffen.

Die Form von Versuchsprotokollen wird mit den Kollegen der anderen naturwissenschaftlichen Fächer festgelegt.

Gleiche Verhaltensregeln sind in allen naturwissenschaftlichen Fachräumen ausgehängt.

In den beschriebenen Unterrichtsvorhaben werden vielfältige Möglichkeiten Fächer verbindenden Arbeitens aufgezeigt. Dazu sind Absprachen mit den Fachkollegen, die zeitliche und inhaltliche Koordination der Curricula und gemeinsame Unterrichtsprojekte erforderlich.

In jeder Doppeljahrgangsstufe soll ein Fächer verbindendes Projekt eingeplant werden. Solche Projekte haben einen besonderen Wert im Hinblick auf „Lebensplanung und Berufsorientierung“.

Die Teilnahme an Wettbewerben wie das Kölner Modell sollte wahrgenommen werden.

4 Evaluation und Qualitätssicherung

Absprachen im Hauscurriculum machen nur Sinn, wenn sie von allen Beteiligten als verbindlich angesehen und akzeptiert werden. Zu einer solchen Verbindlichkeit gehört auch die regelmäßige Vergewisserung, dass entsprechende Beschlüsse eingehalten werden und diese auch zu den angenommen Zielsetzungen führen. Für eine kontinuierliche und verlässliche Qualitätsentwicklung sind klare Beschreibungen von zu erledigenden Arbeitschritten notwendig. Außerdem müssen für einzelne Aufgaben Verantwortliche benannt werden, die der Fachkonferenz gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Dabei sollte auf eine gleichmäßige Verteilung der Belastung auf alle Fachgruppenmitglieder geachtet werden.

Zur Sicherung der Unterrichtsqualität wird in jedem Jahrgang ein Vergleichstest geschrieben. Selbsteinschätzungen durch die Schüler und Beliebtheitseinschätzung des Faches, Bewertung des Unterrichts durch die Schüler, Erwartungshaltung der Schüler vor einer Unterrichtseinheit und Rückmeldung nach einer Einheit werden regelmäßig durchgeführt. Maßnahmen der fachlichen Qualitätskontrolle bei den Schülern sind Nachweise für grundlegende Fertigkeiten wie den fachgerechten Umgang mit dem Brenner, den Laborgeräten und dem Binokular.

Auf der Grundlage der Rückmeldungen werden Stärken und Defizite des Unterrichts erkannt. Die Einforderung von Fortbildungsmaßnahmen sollte die Folge sein.

Sämtliche Beschlüsse der Fachkonferenz werden im Hauscurriculum festgehalten, jährlich überprüft und evaluiert, die Schülerrückmeldungen werden berücksichtigt. Ein Fachkollege ist in Absprache mit dem Fachkonferenzvorsitzenden dafür zuständig.

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