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Beispiel für einen schulinternen Lehrplan zum Kernlehrplan Kunst für die Gesamtschule

Hinweis: Als Beispiel eines schulinternen Lehrplans auf der Grundlage des Kernlehrplans Kunst für die Gesamtschule steht hier der schulinterne Lehrplan einer fiktiven Gesamtschule zur Verfügung. Materialien, die die Fachschaften zur Erstellung eines solchen Curriculums benötigen, stehen zum Download bereit:

Erläuterungen zur Struktur und zu besonderen Aspekten des Kernlehrplans:

  • Powerpoint-Präsentation zur Erläuterung des Kernlehrplans und Anleitung zur Erstellung eines schulinternen Lehrplans
  • Glossar im Kernlehrplan verwendeter Begriffe
  • Übersicht der Inhaltsfelder und inhaltlichen Schwerpunkte
  • Liste sämtlicher konkretisierter Kompetenzen des Kernlehrplans

Materialien für die Fachschaften, die als Anleitungen, Vorlagen oder Formulare genutzt werden können:

  • Erarbeitungsfragen zur Erstellung eines schulinternen Lehrplans
  • Kompetenzkartei zur Zuordnung von Kompetenzen zu den an der Schule bewährten Unterrichtsvorhaben
  • Formular konkretisiertes Unterrichtsvorhaben
  • Formular Übersichtstabelle der Unterrichtsvorhaben
  • Checkliste zur Überprüfung der Vollständigkeit des schulinternen Lehrplans 
  • Ein ausgearbeiteter exemplarischer schulinterner Lehrplan (siehe unten). Der Text steht im PDF-Format zum Download und im Word-Format zum Download und Weiterbearbeitung zur Verfügung. 

     

    1    Rahmenbedingungen der Arbeit im Fach Kunst

    Hinweis: Um zu verdeutlichen, wie die jeweils spezifischen Rahmenbedingungen einer Schule den schulinternen Lehrplan beeinflussen können, wird in Kapitel 1 zunächst die Schule näher vorgestellt. Den Fachkonferenzen wird empfohlen, für ihre Schule eine strukturierte Beschreibung zu erstellen, die sich an den Aspekten im vorliegenden Beispiel orientiert, um die Ausgangsbedingungen für den schulinternen Lehrplan festzuhalten (ggf. nur in Stichworten und nicht ausformuliert).
    • Lage der Schule
    • Größe und Ausstattung
    • Unterrichtstaktung
    • Stundenverortung und Lehrkräfte
    • Schulprogramm
    • Fachziele

     

    Die Teutomenta-Gesamtschule ist eine fiktive Gesamtschule, für welche beispielhaft ein schulinterner Lehrplan im Fach Kunst nach den Vorgaben der neuen Kernlehrpläne entwickelt worden ist.

    Diese Beispielschule weist für den Kunstunterricht im Allgemeinen gute bis durchschnittliche Bedingungen auf. Der Vergleich mit den jeweiligen eigenen Bedingungen einer realen Fachschaft soll die Arbeit am eigenen schulinternen Lehrplan erleichtern.

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    2    Entscheidungen zum Unterricht

    Hinweis: Das Kapitel 2 zeigt exemplarisch, wie die Vorgaben des Kernlehrplans inhaltlich und thematisch konkretisiert werden können, d.h. wie die Kompetenzerwartungen in Unterrichtsvorhaben einfließen können.
    Bei der Entwicklung eines schulinternen Lehrplans können die Fachkonferenzen unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und thematische Festlegungen vornehmen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass sämtliche im Kernlehrplan formulierten Kompetenzerwartungen, Inhaltsfelder und inhaltlichen Schwerpunkte Berücksichtigung finden.
    In der Auseinandersetzung mit den konkreten Kompetenzerwartungen werden sich bei der Planung von Unterrichtsvorhaben möglicherweise Verschiebungen oder Überschneidungen ergeben. Die sich ergebenden Doppellungen bzw. Vernetzungen der unterschiedlichen Kompetenzerwartungen sind im Sinne einer kumulativen Lernentwicklung durchaus beabsichtigt.
    Idealerweise setzen die Entscheidungen der Fachkonferenzen an den im Lehrplan vorgegebenen Kompetenzen und deren Zuordnung zu Kompetenzbereichen und Inhaltsfeldern an und entwickeln hieraus Festlegungen zu ihren Unterrichtsvorhaben. Diese Verbindlichkeit sollte – bezogen auf einzelne Lerngruppen – in angemessener Weise individuelle Freiräume ermöglichen.
    Ein pragmatischer Ansatz kann darin bestehen zu überprüfen, welche Ansprüche des kompetenzorientierten Lehrplans durch bereits Bestehendes erfüllt sind und in ein kompetenzorientiertes schulinternes Curriculum eingehen können. (Siehe Unterstützungsmaterialien zum Download.)

    2.1 Unterrichtsvorhaben

    Im schulinternen Lehrplan der Teutomenta-Gesamtschule werden Unterrichtsvorhaben auf zwei Ebenen dargestellt, auf der Übersichts- und auf der Konkretisierungsebene.

    Das „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.1) dient dazu, den Kolleginnen und Kollegen einen schnellen Überblick über die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den einzelnen Jahrgangsstufen zu verschaffen. Von den im Kernlehrplan genannten Kompetenzen werden hier nur die für das Unterrichtsvorhaben zentralen Kompetenzen aufgeführt. Den Unterrichtsvorhaben werden weiterhin die im Kernlehrplan vorgegebenen Inhaltsfelder und die inhaltlichen Schwerpunkte zugeordnet.

    In Kapitel 2.1.2 „Konkretisierte Unterrichtsvorhaben“ werden die in Kapitel 2.1.1 aufgeführten Unterrichtsvorhaben detaillierter ausgeführt. Die Darstellung gliedert sich in zwei Bereiche.

    Die sich aus der Umsetzung der Vorgaben des Kernlehrplans ergebenden Absprachen sind rot unterlegt. Hierbei werden alle zum Tragen kommenden Kompetenzen den einzelnen Unterrichtsvorhaben zugeordnet und die betroffenen Inhaltsfelder und inhaltliche Schwerpunkte angegeben.

    Die Konkretisierungen des Unterrichtsvorhabens sind grün unterlegt. Sie umfassen Absprachen der Fachschaft laut Schulgesetz (methodisch/didaktische Zugänge, fächerübergreifende Kooperationen, Lernmittel und -orte, Leistungsüberprüfungen). Darüber hinaus wird unter der Überschrift „Erläuterung des Themas“ exemplarisch skizziert, wie die Absprachen der Fachschaft von den Unterrichtenden in ihrem individuellen Gestaltungsspielraum umgesetzt werden können. Ziel der Darstellung ist, dass das Unterrichtsvorhaben für alle fachlichen Kolleginnen und Kollegen nachvollziehbar ist. Die Darstellung kann jedoch keine Unterrichtsplanung ersetzen und erhebt nicht den Anspruch eines Lehrwerks.

    Die fettgedruckten Passagen heben den für das Unterrichtsvorhaben obligatorischen Bereich hervor, auf den sich die Fachschaft geeinigt hat.

    Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann. Um Spielraum für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse anderer besonderer Ereignisse (z.B. Praktika, Klassenfahrten o.ä.) zu erhalten, wurde im Rahmen dieses schulinternen Lehrplans nur ca. 75 Prozent der Unterrichtszeit verplant, das bedeutet ca. 80 Unterrichtsstunden für die Klassen 5 und 6 und ca. 120 in den Klassen 7 bis 10.

     

    2.1.1 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben

    Die Angabe der Jahrgangsstufen 7 - 10 orientiert sich am Alter der Schülerinnen und Schüler. Die Unterrichtsvorhaben werden je nach der tatsächlichen Unterrichtsverteilung den Jahrgängen zugeordnet.

    Jahrgangsstufe 5

    Jahrgangsstufe 6

    Jahrgangsstufe 7

    Jahrgangsstufe 8

    Jahrgangsstufe 9

    Jahrgangsstufe 10

    2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

    Hinweis: Die Fachschaft kommt zu einem Konsens über didaktische und methodische Grundsätze. Sie bilden die gemeinsame Basis für den Kunstunterricht der Schule.

     

    Der Erwerb künstlerischer Kompetenzen ist Zielsetzung des Kunstunterrichtes. Im Mittelpunkt aller Unterrichtsvorhaben des Faches Kunst stehen die Kompetenzbereiche Produktion und Rezeption sowie der mit beiden verknüpfte Reflexionsanspruch.

    Wahrnehmen, Erleben, individuell Gestalten, Reflektieren, Beurteilen bedingen sich wechselseitig in allen bildfindenden Prozessen und der Auseinandersetzung mit ästhetischen Phänomenen.

    Eine strikte Trennung des Unterrichts in „Theorie“ und „Praxis“ ist nicht gegeben, die hier vorgestellten Unterrichtsvorhaben sind so angelegt, dass sich die Kompetenzbereiche Produktion und Rezeption immer aufeinander beziehen, miteinander vernetzt sind und den Reflexionsanspruch integrieren.

    Die Lerninhalte sind so zu wählen, dass die geforderten Kompetenzen erworben und geübt werden können bzw. erworbene Kompetenzen an neuen Lerninhalten und neuen Lernmitteln erprobt werden können.

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    2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

    Hinweis: Die Fachschaft kommt zu einem Konsens über Grundsätze der Leistungsbewertung und –beurteilung, die in diesem Kapitel festgehalten werden.

     

    Bewertungen geben den Schülern konkrete Rückmeldungen über die erreichten Kompetenzen. Grundlage dazu sind § 48 SchulG, § 6 APO-SI sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Kunst. Die möglichst differenzierte Leistungsrückmeldung dient der Transparenz der fachlichen Anforderungen, der Notengebung und der individuellen Förderung. Da alle Schülerinnen und Schüler stets angehalten werden eine Selbsteinschätzung vorzunehmen, werden sie zur Kritikfähigkeit, aber auch zur genauen Betrachtung und Analyse der Ergebnisse angehalten.

    Die Leistungsrückmeldung erfolgt:

    • spätestens nach dem Einsammeln und der Rückgabe der fertigen Gestaltungsprodukte oder anderen Arbeiten,
    • als Quartalsfeedback oder als Ergänzung zu einer schriftlichen Überprüfung.
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    2.4 Lehr- und Lernmittel

    Ausgewählte Lehrbücher verschiedener Verlage stehen für den Unterricht im Klassensatz zur Verfügung. Außerdem werden jedes Jahr neue Filme zu Künstlern oder Epochen angeschafft und eine Reihe von Hörspielen zur Kunst bzw. zur Geschichte sowie Meditationsmusik stehen für den Unterricht zur Verfügung.

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    3    Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen

    Hinweis: Auf Basis einer Tabelle mit den Unterrichtsvorhaben aller Fächer einer Schule (genannt Partitur) können jahrgangsspezifische thematische Parallelen zwischen den Fächern erkannt bzw. verabredet werden. Jahrgangspartituren stellen ein strukturelles Instrument der Qualitätsentwicklung und -sicherung dar. Sie schaffen einen Überblick über die Ansatzpunkte zu fachübergreifenden Kooperationen. Sie sind die Basis für schulinterne Absprachen zur Zusammenarbeit (Welche Unterrichtsfächer in welchen Jahrgangsstufen welche Unterrichtsvorhaben mit welcher Dauer und in welchem Rhythmus umsetzen.) und zielen damit auf das Ausschöpfen von Synergieeffekten ab.

    Die oben beschriebenen Unterrichtsvorhaben weisen an einigen Stellen Beziehungen zu anderen Fächern und Fachinhalten aus.

    Die zeitliche Zuordnung der Unterrichtsvorhaben muss flexibel gesehen werden. Änderungen im Ablauf sind bisweilen notwendig, um zusammen mit anderen Fächern Synergien zu erzielen.

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    Neben der weiter zu entwickelnden Koordination mit den Lehrplänen der anderen Fächer in den jeweiligen Jahrgangsstufen ist die bereits bestehende Kooperation mit außerschulischen Partnern in Abstimmung mit den Unterrichtsvorhaben zu nutzen und auszubauen.

    Bestehende Kooperationen

    • Mit dem Museum der Stadt: über den Schulbeauftragten des Museums werden jeweils für die Jahrgangsstufe 6 die Besuche der Klassen organisiert. Ein weiterer Besuch ist möglichst angekoppelt an das Unterrichtsvorhaben UV 10.1 zum Thema „Malen wie die Meister“. Die jeweilige Fachlehrkraft ist die Initiatorin in Zusammenarbeit mit der Klassenleitung.
    • Mit ortsansässigen Künstlern, Architekten, Designern, Grafikdesignern, Maskenbildnern und Streetart-Künstlern werden Besuche vereinbart, in denen die Betreffenden ihre Tätigkeit vorstellen können. Die Fachkonferenz fertigt eine Liste an und aktualisiert sie laufend.
    • Mit dem Heimatmuseum: für das entsprechende UV 6.4 wird eine Exkursion mit Führung durch die Fachlehrkraft organisiert.

    Anvisierte Kooperationen

    • Mit möglichen Auftraggebern: Die Unterrichtsvorhaben 8.3, 9.2, 9.3 und 10.1 sind so anzulegen, dass Aufträge für Produkte von außerschulischen Partnern erteilt werden können.
    • Für das Unterrichtsvorhaben 8.4 werden laufend öffentliche Ausstellungsorte für die Schülerarbeiten gesucht: Rathaus, Sparkasse, MSW, etc.

     

    4 Qualitätssicherung und Evaluation

    Nach Ablauf eines Schuljahres wird von den verantwortlichen Fachlehrern überprüft, ob die vereinbarten Kompetenzen angegangen und erreicht worden sind. Dazu dienen vor allem die Evaluationsbögen zu den einzelnen Themen und der Gesamtbeurteilungsbogen. Besonderes Augenmerk ist dabei auch auf deutliche Abweichungen der Schülerbeurteilung zu Lehrerbeurteilung zu richten. Außerdem sollten zur Evaluation auch regelmäßige Umfragen über SEFU (www.sefu-online.de) erfolgen, deren Ergebnisse dann immer auch gemeinsam mit der Lerngruppe thematisiert werden. Zusätzlich zu den Beurteilungsbögen, die Aufschluss über das Erreichen der Kompetenzen geben, muss der zeitliche Rahmen/Aufwand jeder Unterrichtsreihe evaluiert werden. War die zeitliche Planung angemessen und hat sie den Lernprozess unterstützt, oder waren Teilbereiche zu lang bzw. zu kurz angesetzt? Folgende Fragen sollen die Fachlehrer sich nach jeder Unterrichtsreihe stellen:

    √  Sind die angestrebten Kompetenzen mit den Unterrichtsvorhaben erreichbar und sind sie erreicht worden?

    √  War die zeitliche Planung angemessen und durchführbar?

    √  Ist der kontinuierliche Aufbau von Fachkompetenzen (bezogen auf Fachbegriffe, Fachmethoden, Fähigkeiten und Fertigkeiten) abgesichert?

    √  Sind Jahrgänge unterrichtlich überfrachtet oder unterfordert?

     √ Stand die praktische Arbeit bzw. der praktische Umgang mit den Materialien im Vordergrund?

    √  Waren die Arbeitsschritte und die Bewertungskriterien und damit die Ziele der Unterrichtseinheit für die Lerngruppe nachvollziehbar/transparent?

    √  War das Arbeitsmaterial angemessen und verständlich?

    √  Bleiben im Curriculum ausreichend Freiräume?

    √  Welche organisatorischen Anforderungen, welche inhaltlichen Aspekte müssen beachtet und eventuell verändert werden?

    In der Fachkonferenz werden gelungene Unterrichtsvorhaben vorgestellt und Schwierigkeiten thematisiert. Hierzu können/sollen Schülerarbeiten, Portfolios / Arbeitsmappen / Bewertungsbögen und Selbstevaluationsbögen herangezogen werden.

    Schwierigkeiten und deren Gründe werden herausgearbeitet und Verbesserungs-, Nachsteuerungsmöglichkeiten und Veränderungsnotwendigkei-ten diskutiert und nächste Handlungsschritte vereinbart.

    Die Evaluation bildet die Grundlage für das kommende Schuljahr. Hierbei wird überprüft, ob die lerngruppenübergreifenden Absprachen eingehalten wurden.

    Nur bei dringendem Handlungsbedarf soll der schulinterne Lehrplan schon im Folgejahr überarbeitet werden. Eine Revision wird frühestens im Abstand eines Durchgangs vorgesehen (für 5/6 nach zwei Jahren, für 7-10 nach vier Jahren).

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