Beispiel eines schulinternen Lehrplans für die Hauptschule im Fach Sport
Der schulinterne Beispiellehrplan und weitere Materialien finden sich im Bildungsportal unter „Standardsicherung“ bzw. im Schulsportportal NRW des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) und können dort als Druckvorlagen heruntergeladen werden.
Die Gliederung des Beispiellehrplans folgt der allgemeinen Checkliste zur Erstellung eines schulinternen Lehrplans (siehe Anlage im Schulsportportal). Eine weitere Hilfe stellen die Erarbeitungsfragen zu den einzelnen Kapiteln des schulinternen Lehrplans (siehe Anlage im Schulsportportal) dar. Auch diese Dokumente stehen ebenfalls auf den Seiten des MSW zum Download zur Verfügung.
1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit
1 Aufgaben und Ziele des Faches
1.1 Leitbild für das Fach Sport
Die Fachkonferenz Sport möchte bei Schülerinnen und Schülern Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein im Schulsport im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule entwickeln. Durch ihr Schulsportkonzept möchte sie den Schülerinnen und Schülern die Ausbildung einer sozialen, mündigen, bewegungsfreudigen und gesundheitsbewussten Persönlichkeit ermöglichen, um durch Bewegung, Spiel und Sport überdauernd und langfristig die Freude an der Bewegung und am Sport zu erhalten sowie Gesundheitsbewusstsein und Fitness für die Bewältigung des Alltags und zum Ausgleich von Belastung in die Lebensführung integrieren zu können.
Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit anderen kulturellen Hintergründen oder besonderen Förderbedarfen ist integraler Bestandteil des Schulsportkonzepts. Diesem Gedanken wird aufgrund der besonderen Bedeutung und den herausragenden Möglichkeiten des Faches als ein zentrales Element Rechnung getragen und stellt dadurch ein fundamentales Element der individuellen und sozialen Persönlichkeitsentwicklung dar.
Den Schülerinnen und Schülern der Beispielschule sollen darüber hinaus Gelegenheit gegeben werden, ihre Leistungsfreude und -bereitschaft in Wettkämpfen zu erproben und auszubilden. Deshalb setzen sich die Lehrkräfte für die Teilnahme an Wettkämpfen und für die Bildung von Schulmannschaften ein.
Um Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, sich über die Schulzeit hinaus für den Sport zu engagieren, bietet sie Schülerinnen und Schülern neben dem Pflichtunterricht die Möglichkeit, im Rahmen der Sporthelferausbildung entsprechende Erfahrungen machen zu können.
Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler vielfältige Möglichkeiten in Bezug auf Bewegung, Spiel und Sport im Rahmen des Ganztags sowie des außerunterrichtlichen Sports in der Schule nutzen.
1.2 Qualitätsentwicklung und –sicherung
Die Fachkonferenz verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen im Rahmen der Unterrichtsentwicklung und Förderung des Schulsports.
Die Fachkonferenz legt der Schulleitung spätestens zum Anfang des Schuljahres einen Jahresplan Schulsport über die vereinbarten Veranstaltungen / Schulsporttermine vor. Diese werden in den Jahreskalender der Schule aufgenommen und der Schulöffentlichkeit zu Beginn des Schuljahres vorgestellt.
1.3 Sportstättenangebot
- Einfachsporthalle / Dreifachsporthalle zur alleinigen Nutzung
- Nutzung des Städtischen Hallenbades (z.B. montags 5. – 6. Std. / freitags 1. – 2. Std.)
- Frei- bzw. Waldgelände in unmittelbarer Nähe der Schule
1.4 Unterrichtsangebot
- Regelunterricht in Klassen 5 und 6: 4-stündig (jeweils ein Halbjahr Schwimmen / Sport)
- Regelunterricht in Klassen 7 und 8: 3-stündig
- Regelunterricht in Klassen 9 und 10: 2-stündig
- Die Fachkonferenz vereinbart, dass in jedem Schuljahr ein Schulsportfest durchgeführt wird. Alternierend finden Bundesjugendspiele oder eine andere sportliche Veranstaltung für alle Schülerinnen und Schüler statt.
1.5 Außerunterrichtliche Angebote
1.5.1 Schulskifahrt
1.5.2 Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag
1.5.3 Sporthelferausbildung
Schulsporthelferinnen und -helfer verpflichten sich jeweils für mindestens ein Jahr nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur Mitarbeit im Schulsport. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Schulsporthelferinnen und -helfer ein Zertifikat für die Förderung des Ehrenamtes an der Schule. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einer Bemerkung auf dem Zeugnis versehen. (Bemerkung z.B.: Britta hat erfolgreich ehrenamtlich als Sporthelferin mitgewirkt. Sie hat mit ihrem Engagement für die Schule einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Ehrenamtes geleistet).
1.6 Vereinbarungen zur Förderung des Schwimmens
Die Fachkonferenz vereinbart, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 6 das Schwimmabzeichen in Bronze oder Silber erwerben. Die Schwimmabzeichen sind im Zeugnis festzuhalten. (Bemerkung z.B.: Britta hat das Schwimmabzeichen in Silber erworben).
Die Fachkonferenz verpflichtet sich zur Sicherung der Kompetenzerwartungen im Bereich „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ durch die entsprechende Gestaltung schuleigener Lehrpläne und durch die Organisation und Gestaltung des Schwimmunterrichts im Fach Sport. Hierzu werden Qualitätskriterien – auch im Rahmen von Lernerfolgsüberprüfungen und zur Leistungsbewertung – entwickelt.
Die Potenziale des Schwimmens sollen auch Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bewusst nutzbar gemacht werden (Teilhabe an sozialen Gegebenheiten und Leben, s.o.). Dabei sind muslimische Mädchen zur Erlangung der Schwimmfähigkeit in besonderer Weise individuell zu fördern (Bildung von leistungs-, kultur- bzw. geschlechtshomogener Gruppen). In Konfliktfällen sind Schulleitung und die unterrichtende Lehrkraft verpflichtet, Information, Rat und Unterstützung durch entsprechende Integrationsbeauftragte und die Schulaufsicht einzuholen. Eine generelle Befreiung muslimischer Mädchen vom Schwimmunterricht ist nicht gestattet.
1.7 Bezüge zum schulischen Schwerpunkt Sprachkompetenzentwicklung
Daher hat die Fachkonferenz vereinbart, dass im Sportunterricht folgende Bausteine der Sprachförderung regelmäßig verankert werden:
- Themen aus der Lebenssituation der Lernenden nehmen (interkulturelle Perspektive)
- Fachbegriffe erläutern
- Visualisierungen (Lernplakate etc.) einsetzen
- Kurzreferate halten lassen
- Ergebnisse von Partner- oder Teamarbeit vorstellen lassen
- Schülerbeiträge in ganzen Sätzen ermöglichen und verlangen
- Sprachkorrekturen systematisch, aber nicht als dauerndes unmittelbares Nachbessern vornehmen
- Benennen, Definieren, Beschreiben
- Berichten
- Erklären, Erläutern
- Bewerten, Beurteilen
- Argumentieren, Stellung beziehen
1.8 Bezüge zum schulischen Schwerpunkt „Lebensplanung und Berufsorientierung“
Einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsförderung leistet das Programm „Sporthelferausbildung“ (vgl. Pkt. 1.5.3). Schülerinnen und Schüler entwickeln ein Verständnis zur Bedeutung des ehrenamtlichen Einsatzes innerhalb unserer Gesellschaft, erkennen Zusammenhänge zu Freizeitaktivitäten (z.B. Vereinstätigkeit) und Basiskompetenzen, die in späteren Ausbildungs- und Berufssituationen bedeutsam werden können.
Eine besondere Rolle nimmt der Sportunterricht in Bezug auf die Ausbildung von Basiskompetenzen wie Fairness, Teamfähigkeit und Selbstständigkeit (vgl. KLP S. 21). Nach Möglichkeit sollen diese Aspekte in Reflexionsphasen thematisiert werden.
1.9 „Gendermainstreaming - Reflexive Koedukation“ als Beitrag zur Erreichung der Erziehungsziele der Schule
- Mädchen und Jungen werden im Fach Sport in allen Jahrgangsstufen gemeinsam unterrichtet. Die angemessene Berücksichtigung beider Geschlechter und die Verpflichtung gegenüber dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit sind die Basis des Unterrichts. Mädchen wie Jungen sollen bei der optimalen Entfaltung ihrer Entwicklungspotenziale im Sportunterricht unterstützt werden.
- Die Verpflichtung zu einem mehrperspektivischen Sportunterricht impliziert, dass in den Bewegungsfeldern und Sportbereichen auch sogenannte männliche und weibliche Sportarten gleichermaßen thematisiert werden. Im Sinne einer reflexiven Koedukation werden beiden Geschlechtern reflektierte Erfahrungen und Lernprozesse ermöglicht.
- Das von der Fachkonferenz Sport obligatorisch für die Jahrgangsstufe 9 festgelegte Unterrichtsvorhaben „Typisch Junge? Typisch Mädchen? - Tänzerische und gymnastische Elemente für eine Fitnessgymnastik nutzen“ thematisiert Genderaspekte explizit. Das Unterrichtsvorhaben trägt in besonderer Weise dazu bei, genderbezogene Kompetenzerwartungen im Bereich der Urteilskompetenz einzulösen.
- Die Fachkonferenz Sport verständigt sich darauf, geschlechterdifferente Regelungen wie „Mädchentore zählen doppelt“ oder „Jungen werfen mit dem schwachen Arm“ grundsätzlich zu vermeiden, um stereotype Annahmen nicht zu verstärken und insbesondere im Bewegungsfeld „Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele“ geschlechtsspezifische Probleme und Konflikte aufzugreifen, zu reflektieren und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
- Die Fachkonferenz Sport regt an, in den Jahrgangsstufen 7/8 eine Sportstunde 14-tägig als Doppelstunde im Nachmittagsunterricht zu organisieren, um bei Bedarf phasenweise in geschlechterhomogenen Lerngruppen unterrichten zu können (siehe Kap. 2).
- Die Sportlehrkräfte wechseln alters- und themenangemessen zwischen geschlechtergemischten und geschlechterhomogenen Gruppen und beteiligen Schülerinnen und Schüler an den Gruppenbildungsprozessen.
- Die Ausbildung von Sporthelferinnen und Sporthelfern und deren Einsatz im schulischen Leben sowie die Gestaltung des Pausensports berücksichtigen Genderaspekte. Mindestens einmal in der Woche findet im Rahmen des Pausensports in der Sporthalle ein Girls´ Day statt, der von Sporthelferinnen betreut wird. Die Teams der regelmäßig durchgeführten Pausenliga Fußball für die Jahrgangsstufen 5/6 sind sowohl reine Mädchen- als auch reine Jungen- oder gemischte Teams.
Ausgehend von der kulturellen, sozialen und individuellen Vielfalt der Lebenswelt eröffnet der Schulsport besondere Lerngelegenheiten für Schülerinnen und Schüler, sich mit Verschiedenheit auseinanderzusetzen, sie zu akzeptieren und Vielfalt als Chance zu sehen. Die Fachkonferenz Sport nimmt zur Unterstützung des Auftrags des interkulturellen Lernens zwei Bewegungsfelder und Sportbereiche besonders in den Blick (vgl. KLP S.11). Im Bereich „Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen“ lernen Schülerinnen und Schüler im Sinne des Kernlehrplans Spiele aus anderen Kulturen kennen, setzen sich mit den entsprechenden Regeln und Spielbedingungen kritisch auseinander und können die Spiele situationsbezogen an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Auch das Bewegungsfeld „Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste“ eröffnet wertvolle bewegungsbezogene Erfahrungsräume für interkulturelles Lernen. Das verbindlich festgelegte Unterrichtsvorhaben „Capoeira, Halay, Squaredance und Co. - typische Tänze aus anderen Ländern kennen lernen, variieren und präsentieren“ weist explizit darauf hin.
2 Grundsätze der Unterrichtsorganisation
2.1 Grundsätze zur Organisation
- Regelunterricht der Klassen 5 und 6: 4-stündig
- Regelunterricht der Klassen 7 und 8: 3-stündig
- Regelunterricht der Klassen 9 und 10: 2-stündig
Ansonsten siehe auch Schwimmen in Pkt. 1.4 und 1.6.
2.2 Obligatorik und Freiraum
Da Handball als verbindliches Mannschaftsspiel und Tischtennis als verbindliches Partnerspiel im Rahmen der Obligatorik festgelegt werden, soll die Handlungskompetenz in diesem Bewegungsfeld erweitert werden, indem in einem Teil des Freiraums weitere große Spiele und das ergänzende Partnerspiel Badminton thematisiert werden.
Weiterhin soll der Freiraum genutzt werden, um aktuelle pädagogische Bedarfe (besonders genderbebezogene und kooperative Themen im Sport) und spezifische Interessen der konkreten Lerngruppen zeitnah zu berücksichtigen.
In der Jahrgangsstufe 5 / 6 ist der Freiraum aufgrund des dort festgelegten Schwimmunterrichts entsprechend eingeschränkt.
Der Freiraum wird genutzt um bei parallelen Vorhaben in einer Stufe räumlich und materiell zu entzerren.
Die UV zum BF 3 „Laufen Springen Werfen – Leichtathletik“ liegen aus Witterungsgründen um die Sommerferien .
2.3 Ziele in den 3 Kompetenzstufen
In den Unterrichtsvorhaben der 1. Kompetenzstufe prägen Aspekte der Wahrnehmung und des Erprobens im Sinne eines Kennenlernens neuer Bewegungs- und Handlungsformen und eine Festigung kooperativen und sozialen Verhaltens die vorrangigen Zielperspektiven. Das Arrangement des Unterrichts ist noch stärker durch Anleitung geprägt und kognitive Anforderungsbereiche bewegen sich vorrangig auf dem Niveau des Beschreibens und Erläuterns.
In den Unterrichtsvorhaben der 2. und 3. Kompetenzstufe werden zunehmend komplexere Themen der Wahrnehmung, aber auch der Leistungsoptimierung bearbeitet.
Der Unterricht wird zunehmend durch stärker selbstgesteuerte Arrangements im Bereich der individuellen (Teil-) Ziele und Lernwege ebenso geprägt, wie durch eine zunehmende Verantwortung für Unterrichtselemente (z.B. Vorbereitung des Erwärmens, selbstständiges Üben, etc.) durch die Schülerinnen und Schüler und soll so die Sozialkompetenz als Teil der allgemeinen Handlungskompetenz weiter fördern.
2.4 Zuordnung der Unterrichtsvorhaben incl. der Kompetenzerwartungen
Die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den Inhaltsfeldern und den konkreten inhaltlichen Schwerpunkte werden in den Übersicht zu den Bewegungsfeldern dargestellt.
Die unterschiedlichen Farben markieren die einzelnen Bewegungsfelder und Sportbereiche, die dem jeweiligen UV zu Grunde liegen:
1. |
Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen
|
2. |
Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen
|
3. |
Laufen, Springen, Werfen - Leichtathletik
|
4. |
Bewegen im Wasser - Schwimmen
|
5. |
Bewegen an Geräten - Turnen
|
6. |
Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/ Tanz, Bewegungskünste
|
7. |
Spielen in und mit Regelstrukturen - Sportspiele
|
8. |
Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport
|
9. |
Ringen und Kämpfen - Zweikampfsport
|
- Überblick über alle UV –Jahrgangsstufe 5
- Überblick über alle UV –Jahrgangsstufe 6
- Überblick über alle UV –Jahrgangsstufe 7
- Überblick über alle UV –Jahrgangsstufe 8
- Überblick über alle UV –Jahrgangsstufe 9
- Überblick über alle UV –Jahrgangsstufe 10
2.5 Unterrichtspartitur – Obligatorik und Freiraum Jahrgang 5-10
2.6 Zuordnung der Bewegungsfelder und Sportbereiche zu den Inhaltsfeldern und den Inhaltlichen Schwerpunkten
Inhaltsfelder (= IF)
|
Inhaltliche Schwerpunkte (Nummerierung = siehe Legende)
|
IF (a)
Bewegungsstruktur und
Bewegungserfahrung |
|
IF (b)
Bewegungsgestaltung
|
|
IF (c)
Wagnis und Verantwortung
|
|
Leistung
|
|
IF (d)
Kooperation und
Konkurrenz |
|
IF (f)
Gesundheit
|
|
Hinter den inhaltlichen Schwerpunkten ist in Klammern eine Nummerierung eingefügt, die der Zuordnung der Schwerpunkte in den nachfolgenden Übersichtstabellen der Bewegungsfelder dient (die Nummerierung stellt keine Hierarchisierung dar).
- Bewegungsfeld/Sportbereich 1: Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen (40 Std.)
Übersicht der Unterrichtsvorhaben (UV) und der Inhaltlichen Schwerpunkte - Bewegungsfeld 2: Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen (44 Std.)
Übersicht der Unterrichtsvorhaben (UV) und der Inhaltlichen Schwerpunkte - Bewegungsfeld/Sportbereich 3: Laufen, Springen, Werfen - Leichtathletik (63 Std.)
Übersicht der Unterrichtsvorhaben (UV) und der Inhaltlichen Schwerpunkte - Bewegungsfeld 4: Bewegen im Wasser - Schwimmen (64 Std.)
Übersicht der Unterrichtsvorhaben (UV) und der Inhaltlichen Schwerpunkte - Bewegungsfeld/Sportbereich 5: Bewegen an Geräten - Turnen (60 Std.)
Übersicht der Unterrichtsvorhaben (UV) und der Inhaltlichen Schwerpunkte - Bewegungsfeld/Sportbereich 6: Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/ Tanz, Bewegungskünste (62 Std.)
Übersicht der Unterrichtsvorhaben (UV) und der Inhaltlichen Schwerpunkte - Bewegungsfeld/Sportbereich 7: Spielen in und mit Regelstrukturen - Sportspiele (74 Std.)
Übersicht der Unterrichtsvorhaben (UV) und der Inhaltlichen Schwerpunkte - Bewegungsfeld/Sportbereich 8: Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport (41 Std.)
Übersicht der Unterrichtsvorhaben (UV) und der Inhaltlichen Schwerpunkte - Bewegungsfeld/Sportbereich 9: Ringen und Kämpfen - Zweikampfsport (40 Std.)
Übersicht der Unterrichtsvorhaben (UV) und der Inhaltlichen Schwerpunkte
3. Grundsätze der Leistungsbewertung
Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 6 APO-SI, der Rahmenvorgaben für den Schulsport sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Sport Hauptschule (S. 41) hat die Fachkonferenz Sport im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept folgende Grundsätze und Formen zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen.
Die Leistungsbewertung erfolgt in einem kontinuierlichen Prozess und bezieht sich auf alle Kompetenzbereiche (Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz, Methodenkompetenz und Urteilskompetenz) und die jeweils ausgewiesenen Zielsetzungen eines Unterrichtsvorhabens.
Die Leistungsbewertung ist einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet und berücksichtigt das individuelle Leistungsvermögen sowie den individuellen Lernfortschritt angemessen. Die Leistungsbewertung zielt darauf ab, Schülerinnen und Schülern individuelle Rückmeldungen über ihren Leistungsstand zu ermöglichen und sie vor dem Hintergrund ihres Leistungsvermögens individuell zu fördern und zu stärken.
Die Leistungsbewertung erfolgt in prozessbezogenen, unterrichtsbegleitenden und produktbezogenen, punktuellen Lernerfolgsüberprüfungen. Sie berücksichtigt sportbezogene Verhaltensdimensionen und erfolgt in einem transparenten Verfahren, an dem Schülerinnen und Schüler (alters-) angemessen beteiligt werden.
Prozessbezogene, unterrichtsbegleitende Lernerfolgsüberprüfungen erwachsen aus dem konkreten Unterrichtsgeschehen auf der Grundlage zuvor festgelegter, der Lerngruppe bekannter Kriterien und Indikatoren. Sie stellen in besonderer Weise ein geeignetes Instrument zur individuellen Rückmeldung für das Erreichen von Lernzielen im Unterricht dar. Deshalb ist eine möglichst zeitnahe Rückmeldung zur erbrachten Leistung erforderlich. Darüber hinaus ermöglichen prozessbezogene Lernerfolgsüberprüfungen in Form von Langzeitbeobachtungen, Lernleistungen in ihrer Stetigkeit einzuschätzen und durch deren langfristige Begleitung und Unterstützung kontinuierlich zu entwickeln. Das gilt vor allem für den Bereich von Verhaltensdispositionen im Sport, die sich in partnerschaftlichem fairem, kooperativen sowie tolerantem Verhalten zeigen. Die unterrichtsbegleitenden, prozessbezogenen Lernerfolgsüberprüfungen beziehen sich auf folgende Formen:
- Fachbezogene soziale Verhaltensweisen wie Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Kooperationsbereitschaft, Fairness, Konfliktfähigkeit,
- Beiträge zur Unterrichtsgestaltung wie z.B. selbstständiges oder teilselbstständiges Planen und Gestalten von Auf- und Abwärmprozessen, Mitgestaltung von Unterrichtsprozessen, Helfen und Sichern, Geräteaufbau und -abbau, Schiedsrichter und Kampfrichteraufgaben,
- Beiträge zum Unterricht wie z.B. Lösung von Aufgaben in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Präsentationen.
Produktbezogene, punktuelle Lernerfolgsüberprüfungen setzen voraus, dass die Schülerinnen und Schüler mit den an sie gestellten Anforderungen aus dem Unterricht vertraut sind und dass hinreichend Gelegenheit zum Üben und Festigen des Erlernten im Unterricht bestand. Die Fachschaft Sport verständigt sich darüber, dass dies im Klassenbuch sorgfältig dokumentiert wird. Die punktuellen Lernerfolgsüberprüfungen (allein und/oder in der Gruppe) beziehen sich auf folgende Formen:
- Bewegungshandeln: Demonstration technisch koordinativer Fertigkeiten, psycho-physischer, taktisch kognitiver und ästhetisch-gestalterischer Fähigkeiten,
- Fitness- und Ausdauerleistungstests im Sinne der Kompetenzerwartungen,
- Qualifikationsnachweise wie z.B. Schwimmabzeichen, Sportabzeichen,
- Wettkämpfe wie z.B. leichtathletische Mehrkämpfe, Turniere, Sport- und Spielfeste,
- schriftliche Beiträge zum Unterricht wie z.B. Übungsprotokolle, Lerntagebuch, Stundenprotokolle,
- Beiträge zum Unterricht wie z.B. Lösung von Aufgaben in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Präsentationen.
Die Leistungsbewertung berücksichtigt Leistungen sportbezogenen personalen und sozialen Verhaltens, die im Unterricht erarbeitet und eingeübt werden können. Folgende Beurteilungsaspekte werden angemessen berücksichtigt:
- Mitgestaltung und Organisation von Rahmenbedingungen spielen im Sportunterricht eine bedeutsame Rolle. Leistungen in diesem Bereich beziehen sich auf das selbstständige und verantwortliche Gestalten von sportlichen Handlungssituationen. Sie berücksichtigen das Herrichten von Spielflächen und Geräten, das Verteilen von Rollen oder die Bildung von Mannschaften, das Vereinbaren von Regeln. Darüber hinaus beziehen sie sich – altersangemessen – auf gegenseitige Beratung, Hilfe sowie Korrektur beim Lernen, Üben und Trainieren.
- Anstrengungsbereitschaft spielt in der Leistungsbewertung produkt- und prozessbezogen eine wesentliche Rolle. Sie bezieht sich einerseits konkret auf das unterrichtliche Geschehen und die Bereitschaft, darin engagiert und motiviert mitzuarbeiten. Andererseits bezieht sich Anstrengungsbereitschaft aber auch auf die Fähigkeit, selbstständig und eigenverantwortlich die eigene psycho-physische Leistungsfähigkeit kontinuierlich und vertieft auch außerhalb des Unterrichts zu verbessern und zu erhalten, um darin erfolgreich mitarbeiten zu können.
- Selbstständigkeit bezieht sich in der Leistungsbewertung im Sportunterricht auf die Fähigkeit, beim Geräteaufbau und -abbau zu helfen und Eigenverantwortung für die Sicherheit im Sportunterricht zu gewährleisten. Darüber hinaus geht es auch darum, sich im Sportunterricht selbstständig aufzuwärmen, intensiv zu üben und zu trainieren sowie sich auf den Sportunterricht angemessen vor- und nachzubereiten sowie für eine angemessene Sportbekleidung zu sorgen.
- Fairness, Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit beziehen sich darauf, sich im jeweiligen Unterrichtsvorhaben an die Regeln des fairen Umgangs miteinander zu halten, die Bereitschaft zu zeigen, berechtigte Interessen auch mal zurückzustellen, sowie in allen Gruppen konstruktiv mitzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.
Die Fachkonferenz legt für die im Rahmen der Obligatorik festgelegten Unterrichtsvorhaben die Schwerpunkte der Bewertung fest (vgl. Unterrichtsvorhaben (folgt im Anhang)). Die Leistungsanforderungen werden von der Sportlehrkraft lerngruppenbezogen konkretisiert.
Außerunterrichtliche Leistungen im Schulsport - wie z. B. leistungssportliches Engagement, die Teilnahme an Schulsportwettkämpfen, die Ausbildung zur Sporthelferin oder zum Sporthelfer sowie ehrenamtliche Tätigkeiten - werden verbindlich als Bemerkungen auf dem Zeugnis vermerkt. Sie können jedoch nicht als Teil der Sportnote berücksichtigt werden. Der Erwerb von Qualifikationsnachweisen zum Schwimmen wird im Zeugnis vermerkt.
Allgemeine Konstruktionshinweise
Der schulinterne Lehrplan zum Download ...
Leitfragen zur Entwicklung eines schulinternen Lehrplans
- Impulse zur Gestaltung eines kompetenzorientrierten Sportunterrichts (PDF-Datei, 431KB)
Als Grundlage für die Erarbeitung des schulinternen Lehrplans wird eine Liste mit Leitfragen zur Verfügung gestellt.
- Erarbeitungsfragen (pdf, 65 KB)
Darüber hinaus wird eine Checkliste zur Erfassung des Arbeitsstandes angeboten.
- Checkliste (word, 65 KB)
Beispiel für ein Unterrichtsvorhaben
Planungshilfen