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Beispiel für einen schulinternen Lehrplan zum Kernlehrplan Gesamtschule Wahlpflichtfach Naturwissenschaften
1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit
Hinweis: Schulinterne Lehrpläne dokumentieren Vereinbarungen, wie die Vorgaben der Kernlehrpläne unter den besonderen Bedingungen einer konkreten Schule umgesetzt werden sollen. Diese Ausgangsbedingungen für den Unterricht werden in Kapitel 1 beschrieben. Es können beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Beschreibung der Schule
Lage, Anzahl der Lernenden, Anzahl der Lehrenden, ggf. Profile, besondere Zielsetzungen des Schulprogramms
Beschreibung der Fachgruppe
Mitglieder, besondere fachliche Zielsetzungen, Beitrag zu den Erziehungszielen der Schule, Einbindung in das Schulprogramm, Fachgruppenarbeit
Bedingungen des Unterrichts
Jahrgangsstufen, Stundenumfang und Stundentaktung, Größe der Lerngruppen, Fachräume, Lehrmittel, Medienausstattung, Kooperationen
Verantwortliche der Fachgruppe
Ziele der Fachgruppe
Die Vermittlung einer naturwissenschaftlichen Grundbildung für alle Schülerinnen und Schüler im Sinne einer scientific literacy ist primäres und gemeinsames Anliegen aller naturwissenschaftlichen Fachkonferenzen. Im Wahlpflichtbereich soll diese Grundbildung sowohl mit Blick auf konzeptionelles als auch methodisches Wissen vertieft werden. Die besonderen Interessen der Schülerinnen und Schüler, die sich für das Wahlpflichtfach Naturwissenschaften entschieden haben, bieten eine Grundlage, auf der sich in der Auseinandersetzung mit komplexeren Fragestellungen und Problemlösungen weitergehende naturwissenschaftliche Kompetenzen entwickeln lassen. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf Möglichkeiten gelegt, eigene Fähigkeiten und Interessen zu erkennen, um diese in der Planung des weiteren Lebenswegs einbringen zu können. Das Wahlpflichtfach verfolgt hier Bezüge zum Thema der Berufswahlorientierung, das fachübergreifend im Schulprogramm verankert ist. Vorbereitung auf Gestaltungsfähigkeit der eigenen Zukunft bedeutet außerdem, bei Schülerinnen und Schülern ein Bewusstsein für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zu erzielen.
Der Unterricht soll das Interesse an naturwissenschaftlich-technischen Problemen und Fragestellungen aufgreifen und fördern. Er soll zeigen, wie diese Probleme mit naturwissenschaftlichen Mitteln bearbeitet und gelöst werden können. Auf diese Weise kann der Unterricht auch Grundlagen für das Weiterlernen im Studium oder Ausbildung für naturwissenschaftlich-technische Berufsfelder legen. Fachlich fundierte Kenntnisse sollten auch die Grundlage für Entscheidungen und verantwortliches Handelns in gesellschaftlichen und lebensweltlichen Zusammenhängen sein, beispielsweise in der Energiediskussion oder bei Entscheidungen zur Nutzung technischer Geräte.
Naturwissenschaftliches Profil
Die Schule erarbeitet zurzeit ein neues naturwissenschaftliches Profil. In diesem Rahmen wurden bisher u.a. Arbeitsgemeinschaften eingerichtet die einen experimentellen Schwerpunkt haben und das Ziel verfolgen, sich bei „Jugend forscht“, „Schüler experimentieren“ oder der Internationalen Junior Science Olympiade (IJSO) zu beteiligen. Ferner kooperieren wir mit den Schülerlaboren an zwei Universitäten und verstärken seit zwei Jahren die Zusammenarbeit mit betrieblichen Kooperationspartnern aus dem Umfeld der Schule. Dazu findet im 8. Jahrgang auch eine Berufsbörse statt, bei der verschiedene Firmen sich vorstellen und Möglichkeiten bieten, die unterschiedlichen Betriebe näher zu erkunden. Im Rahmen von Girls’ Days werden Mädchen ermutigt, ihre Fähigkeiten und Interessen für mögliche Berufe im naturwissenschaftlich-technischen Bereich zu entdecken. Das Schülerbetriebspraktikum im 9. Jahrgang unterstützt durch eine umfängliche Vor- und Nachbereitung die Berufsplanung. Der naturwissenschaftlich-technische Unterricht ist grundlegend für viele Ausbildungsberufe in diesem Bereich. Unternehmen in der näheren Umgebung, beispielsweise in der chemischen Industrie, bieten neben den Kooperationspartnern der Schule gute Arbeitsmöglichkeiten. Das Berufsorientierungsseminar und einzelne Praktika an Hochschulen schließen in der Oberstufe an und bereiten Interessierte auf ein Studium im naturwissenschaftlich-technischen Bereich vor.
Unterrichtsangebot im Wahlpflichtfach Naturwissenschaften
In den Jahrgangsstufen 6 und 7 wird das Wahlpflichtfach Naturwissenschaften dreistündig und integriert über alle drei Fachdisziplinen unterrichtet.
Ab Jahrgangsstufe 8 erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit einen der beiden Schwerpunkte Physik/Chemie oder Biologie/Chemie nach ihren Interessen zu wählen. Nach diesem Zeitpunkt findet der Unterricht im Jahrgang 8 und 9 dreistündig, im Jahrgang 10 zweistündig statt. Üblicherweise werden 2 Kurse Biologie/Chemie und ein Kurs Physik/Chemie gebildet. Zur Wahrung der Kontinuität wird darauf geachtet, dass in jedem der beiden Schwerpunkte stets mindestens ein Kurs angeboten wird. Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Stundenverteilung:
WP |
Kl. 6 |
Kl. 7 |
Kl. 8 |
Kl. 9 |
Kl. 10 |
NW |
3 |
3 |
|||
Bio/CH |
3 |
3 |
3 |
||
PH/CH |
3 |
3 |
3 |
Unterricht und verfügbare Ressourcen
Mit 1200 Schülern ist die Gesamtschule in der Sekundarstufe I sechszügig, in der Sekundarstufe II dreizügig. An der Schule unterrichten vier Lehrpersonen das Fach Physik, zwölf das Fach Biologie und neun das Fach Chemie. Integrierter naturwissenschaftlicher Unterricht wird von Lehrpersonen aller drei Fächer erteilt.
Es gibt zehn naturwissenschaftliche Fachräume, zum Teil sind sie speziell für Physik- bzw. Chemieexperimente eingerichtet. In allen Räumen stehen Beamer zur Verfügung, die teilweise mit stationären Computern, ansonsten mit Laptops verbunden werden können.
Der Unterricht im Wahlpflichtfach Naturwissenschaften ist so organisiert, dass für jeden Kurs mindestens eine Doppelstunde pro Woche in Fachräumen stattfinden kann. Zu allen Inhaltsfeldern sollen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, Experimente durchzuführen, was mit der vorhandenen Ausstattung durchgehend möglich ist.
Demonstrationsexperimente und teilweise Schülerübungsmaterialien, in der Regel für 4-er Gruppen, sind die Grundlage des Experimentalunterrichts. Die Anschaffung neuer Geräte verlangt klare Schwerpunktsetzungen, sie ist in einem relativ geringen Umfang möglich. Computersimulationen von Experimenten sind in den drei Computerräumen der Schule möglich.
Funktionen innerhalb der Fachgruppe
Koordination NW:
Fachvorsitz Biologie:
Stellvertretung:
Fachvorsitz Chemie:
Stellvertretung:
Fachvorsitz Physik:
Stellvertretung:
Koordination WP-Bereich:
Koordination AG-Bereich:
Gefahrstoffe:
Strahlenschutz:
2 Entscheidungen zum Unterricht
Hinweis: Die nachfolgend dargestellte Umsetzung der verbindlichen Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans findet auf zwei Ebenen statt. Das Übersichtsraster gibt den Lehrkräften einen raschen Überblick über die laut Fachkonferenz verbindlichen Unterrichtsvorhaben pro Schuljahr. Die Konkretisierung von Unterrichtsvorhaben führt weitere Kompetenzerwartungen auf und dokumentiert vorhabenbezogene Absprachen, z.B. zur Festlegung auf einen Aufgabentyp bei der Lernerfolgsüberprüfung durch eine Klassenarbeit.
Die Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan dient als verbindliche Planungsgrundlage des Unterrichts und hält die darauf bezogenen notwendigen Abstimmungen fest. Sie hat insbesondere zum Ziel, Wege zur schrittweisen Anlage und Weiterentwicklung sämtlicher im Kernlehrplan angeführter Kompetenzen auszuweisen. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans bei den Lernenden auszubilden und zu fördern.
Durch die Darstellung der Vorhaben soll ein für alle Lehrkräfte nachvollziehbares Bild entstehen, wie nach Maßgabe der Fachgruppe die Vorgaben des Kernlehrplans im Unterricht umgesetzt werden können. Insbesondere Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern sowie neuen Kolleginnen und Kollegen dienen die detaillierteren Angaben vor allem zur standardbezogenen Orientierung bezüglich der fachlichen Unterrichtskultur in der neuen Schule aber auch zur Verdeutlichung von unterrichtsbezogenen fachgruppeninternen Absprachen zu didaktisch-methodischen Zugängen, fächerübergreifenden Kooperationen, Lernmitteln und -orten sowie vorgesehenen Leistungsüberprüfungen, die im Einzelnen auch den Kapiteln 2.2 bis 2.4 zu entnehmen sind.
2.1 Unterrichtsvorhaben
Unterrichtsvorhaben werden auf zwei Ebenen beschrieben, der Übersichts- und der Konkretisierungsebene:
Im Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben (Kapitel 2.1.1) wird die für alle Lehrerinnen und Lehrer gemäß Fachkonferenzbeschluss verbindliche Verteilung der Unterrichtsvorhaben dargestellt. Das Übersichtsraster dient dazu, für die einzelnen Jahrgangsstufen allen Akteuren einen schnellen Überblick über Themen bzw. Fragestellungen der Unterrichtsvorhaben unter Angabe besonderer Schwerpunkte in den Inhalten und in der Kompetenzentwicklung zu verschaffen. Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann. Um die für ein Wahlpflichtfach angemessenen Spielräume für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen und Projekte, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse anderer besonderer Ereignisse (z. B. Praktika, Klassenfahrten o. ä.) zu erhalten, wurden im Rahmen dieses Beispiels für einen schulinternen Lehrplans nur ca. 50 Prozent der anzunehmenden Nettounterrichtszeit (30 Schulwochen) verplant.
In den konkretisierten Unterrichtsvorhaben (Kapitel 2.1.2) werden die Unterrichtsvorhaben und die diesbezüglich getroffenen Absprachen detaillierter dargestellt. Abweichungen von Vorgehensweisen der konkretisierten Unterrichtsvorhaben sowie weitere Unterrichtsvorhaben, die über die als verbindlich bezeichneten notwendigen Absprachen hinausgehen, sind im Rahmen der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte möglich bzw. erforderlich. Sicherzustellen bleibt allerdings auch hier, dass im Rahmen der Umsetzung der Unterrichtsvorhaben insgesamt alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans Berücksichtigung finden.
2.1.1 Übersicht über die Unterrichtsvorhaben
Gesamtschule Wahlpflichtunterricht Naturwissenschaften 6 – 10
Von den theoretisch zur Verfügung stehenden 40 Schulwochen werden 75%, also 30 Wochen, zur Planung des Unterrichts herangezogen. Da dieser in den Klassen 6 und 7 dreistündig stattfindet ergeben sich 90 + 90 = 180 Stunden Unterricht. Von diesen werden bis zu. 50%, also insgesamt 90 Stunden, zur Auseinandersetzung mit obligatorischen Inhalten des Kernlehrplans ausgewiesen. Für die höheren Jahrgangsstufen gilt Entsprechendes.
Klasse 6-7 (Stufe 1) | ||
---|---|---|
Kontextthema |
Inhaltsfeld und Schwerpunkte |
Schwerpunkte der übergeordneten Kompetenzerwartungen Schülerinnen und Schüler können … |
Die Haut der Erde 30 Std. |
Boden
|
UF1 Fakten wiedergeben und erläutern E4 Untersuchungen und Experimente planen E6 Untersuchungen und Experimente auswerten E7 Modelle auswählen und Modellgrenzen angeben K3 Untersuchungen dokumentieren K7 Präsentieren und vortragen K9 Kooperieren und im Team arbeiten |
Der Weg des Altpapiers 12 Std. |
Recycling
|
UF2 Konzepte unterscheiden und auswählen K1 Texte erstellen K8 Zuhören, hinterfragen, argumentieren B1 Bewertungen an Kriterien orientieren B3 Werte und Normen berücksichtigen |
Wertstoffe aus dem Müll 18 Std. |
Recycling
|
UF2 Konzepte unterscheiden und auswählen UF3 Sachverhalte ordnen und strukturieren UF4 Wissen vernetzen E3 Hypothesen entwickeln E9 Arbeits- und Denkweisen reflektieren K2 Informationen identifizieren K4 Daten aufzeichnen und darstellen B2 Position beziehen |
Bilder und Bildschirme 14 Std. |
Farben
|
UF1 Fakten wiedergeben und erläutern E1 Fragestellungen erkennen E2 Bewusst wahrnehmen E8 Modelle anwenden K7 Präsentieren und vortragen |
Farben aus der Natur 16 Std. |
Farben
|
UF1 Fakten wiedergeben und erläutern E5 Untersuchungen und Experimente durchführen K5 Recherchieren B1 Bewertungen an Kriterien orientieren |
Summe der Stunden: 90 Stunden |
Schwerpunkt Biologie/Chemie
Von den theoretisch zur Verfügung stehenden 40 Schulwochen werden 75%, also 30 Wochen, zur Planung des Unterrichts herangezogen. Da dieser in den Klassen 8 bis 10 dreistündig stattfindet, ergeben sich 90 + 90 + 90 = 270 Stunden Unterricht. Von diesen werden bis zu 50%, also insgesamt 135 Stunden, zur Auseinandersetzung mit obligatorischen Inhalten des Kernlehrplans ausgewiesen.
Klasse 8-10 (Stufe 2) | ||
---|---|---|
Kontextthema |
Inhaltsfeld und Schwerpunkte |
Schwerpunkte der übergeordneten Kompetenzerwartungen |
Verantwortungsvoller Umgang mit unserer Haut 30 Std. |
Haut
|
UF1 Fakten wiedergeben und erläutern UF3 Sachverhalte ordnen und strukturieren E8 Modelle anwenden K1 Texte erstellen K2 Informationen identifizieren K3 Untersuchungen dokumentieren B1 Bewertungen an Kriterien orientieren |
Ökologischer Landbau 16 Std. |
Landwirtschaft und Nahrungsmittelherstellung
|
E4 Untersuchungen und Experimente planen E6 Untersuchungen und Experimente auswerten K5 Recherchieren K7 Präsentieren und vortragen B3 Werte und Normen berücksichtigen |
Hauptsache es schmeckt! - Echt gesund? 22 Std. |
Landwirtschaft und Nahrungsmittelherstellung
|
UF2 Konzepte unterscheiden und auswählen UF3 Sachverhalte ordnen und strukturieren E1 Fragestellungen erkennen E3 Hypothesen entwickeln E9 Arbeits- und Denkweisen reflektieren K4 Daten aufzeichnen und darstellen |
Gute Kleidung! - Schlechte Kleidung? 35 Std. |
Kleidung
|
UF4 Wissen vernetzen E2 Bewusst wahrnehmen K8 Zuhören, hinterfragen, argumentieren B1 Bewertungen an Kriterien orientieren B2 Position beziehen |
„Gute Besserung" - Krankheiten im Kursumfeld 32 Std. |
Medikamente und Gesundheit
|
E5 Untersuchungen und Experimente durchführen E7 Modelle auswählen und Modellgrenzen angeben K6 Informationen umsetzen B2 Position beziehen |
Summe der Stunden: 135 Stunden |
Schwerpunkt Physik/Chemie
Von den theoretisch zur Verfügung stehenden 40 Schulwochen werden 75%, also 30 Wochen, zur Planung des Unterrichts herangezogen. Da dieser in den Klassen 8 bis 10 dreistündig stattfindet, ergeben sich 90 + 90 + 90 = 270 Stunden Unterricht. Von diesen werden bis zu 50%, also insgesamt 135 Stunden, zur Auseinandersetzung mit obligatorischen Inhalten des Kernlehrplans ausgewiesen.
Klasse 8-10 (Stufe 2) | ||
---|---|---|
Kontextthema |
Inhaltsfeld und Schwerpunkte |
Schwerpunkte der übergeordneten Kompetenzerwartungen |
Geschichte der Mobilität 15 Std. |
Mobilität und Energie
|
UF1 Fakten wiedergeben und erläutern E8 Modelle anwenden K2 Informationen identifizieren K5 Recherchieren |
Das Auto der Zukunft 16 Std. |
Mobilität und Energie
|
E7 Modelle auswählen und Modellgrenzen angeben K7 Präsentieren und vortragen B1 Bewertungen an Kriterien orientieren |
Entstehung der Erde 22 Std. |
Astronomie
|
UF3 Sachverhalte ordnen und strukturieren E2 Bewusst wahrnehmen E8 Modelle anwenden E9 Arbeits- und Denkweisen reflektieren K1 Texte erstellen |
Leben auf einer Raumstation 16 Std. |
Astronomie
|
E1 Fragestellungen erkennen K8 Zuhören, hinterfragen, argumentieren B2 Position beziehen |
Vom Mittelwellenempfänger zum Digitalradio 18 Std. |
Kommunikation und Information
|
UF1 Fakten wiedergeben und erläutern E4 Untersuchungen und Experimente planen E5 Untersuchungen und Experimente durchführen E6 Untersuchungen und Experimente auswerten K4 Daten aufzeichnen und darstellen K6 Informationen umsetzen B1 Bewertungen an Kriterien orientieren |
Von Chips und Transistoren 14 Std. |
Kommunikation und Information
|
UF1 Fakten wiedergeben und erläutern E8 Modelle anwenden K2 Informationen identifizieren B3 Werte und Normen berücksichtigen |
Schiffe nach dem Vorbild der Natur 16 Std. |
Fortbewegung in Wasser und Luft
|
UF2 Konzepte unterscheiden und auswählen UF4 Wissen vernetzen E3 Hypothesen entwickeln K9 Kooperieren und im Team arbeiten |
Von Heißluftballon zum Düsenjet 18 Std. |
Fortbewegung in Wasser und Luft
|
UF4 Wissen vernetzen K1 Texte erstellen K3 Untersuchungen dokumentieren |
Summe der Stunden: 135 Stunden |
2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
Die Fachgruppe orientiert sich in ihrer Arbeit am Referenzrahmen Schulqualität NRW, insbesondere an den im Inhaltsbereich 2 „Lehren und Lernen“ beschriebenen Dimensionen. Sie vereinbart darüber hinaus die folgenden Prinzipien, die dem Unterricht in jeder Lerngruppe zugrunde liegen sollen.
Besonderheiten des Wahlpflichtbereichs
Unter Schülerinnen und Schülern, die sich im Wahlpflichtbereich für die Naturwissenschaften entscheiden, dürfte ein überdurchschnittliches Interesse an naturwissenschaftlichen Fragestellungen und ebenfalls eine größere Bereitschaft und Motivation zum naturwissenschaftlichen Denken und Arbeiten vorhanden sein. Damit eröffnen sich auch bestimmte Perspektiven des Weiterlernens für Ausbildung und Beruf. Der WP-Unterricht sollte dementsprechend so angelegt sein, dass die Lernenden ihre besonderen Potenziale entdecken und optimal weiterentwickeln können. Unter diesen Gesichtspunkten, aber auch mit Blick auf die zur Verfügung stehende zusätzliche Lernzeit, wird erwartet, dass die WP-Gruppen im Vergleich zu anderen Gruppen insgesamt ein höheres naturwissenschaftliches Kompetenzniveau erreichen. Als Maßstäbe zum Vergleich eignen sich die übergeordneten Kompetenzen der Kernlehrpläne NW und WP-NW.
Lehr- und Lernprozesse
Leitende Prinzipien bei der Gestaltung von Lehr- Lernprozessen sind:
- Erwerb der Fähigkeit, naturwissenschaftliche Fragestellungen zunehmend selbstständig zu bearbeiten
- Wenn möglich Durchführung von Projekten, die authentische Problemstellungen behandeln
- Nutzung der Freiräume, sodass auch besondere Interessen und Fragestellungen der Lernenden Berücksichtigung finden können
- Enge Abstimmung mit dem Unterricht in den naturwissenschaftlichen Kernfächern (Sequenzierung von Inhalten, Bearbeitung unterschiedlicher Fragestellungen und Probleme, andere Schwerpunktsetzungen usw.).
- Einführung in fachspezifische Denk- und Arbeitsweisen für naturwissenschaftliche Wege der Problemlösung
- Rücknahme der Steuerung mit wachsendem Lernfortschritt
- Üben und Anwenden der erworbenen Kompetenzen in vielfältigen anderen Kontexten
- Reflexion des Lernzuwachses
- Variation der Lernformen mit dem Ziel einer kognitiven Aktivierung aller Lernenden
- bei kooperativen Lernformen: auch Fokus auf das Nachdenken und den Austausch von naturwissenschaftlichen Ideen und Argumenten
Experimente
Experimente bieten besondere Chancen im WP-Unterricht durch
- einen zielgerichteten Einsatz von Experimenten: Einbindung in Erkenntnisprozesse und Klärung von Fragestellungen
- eigenständige Planungen experimenteller Designs und Verfahren, auch jenseits der üblichen Standardexperimente
- Erstellen naturwissenschaftlich-technischer Produkte und Artefakte in den verschiedensten Inhaltsbereichen im Zuge einer Entwicklung naturwissenschaftlicher Konzepte und Erkenntnisse.
Dokumentation von Lernprozessen und Lernergebnissen
Die Schülerinnen und Schüler führen eine Mappe,
- in der Lernergebnisse und deren Entstehung übersichtlich und systematisch festgehalten werden.
- in der insbesondere auch Ergebnisse berücksichtigt werden, die Prinzipien und Regeln des naturwissenschaftlichen Arbeitens formulieren, und die den Lernenden im weiteren Verlauf als Prozesswissen zur Verfügung stehen sollen.
Da eigenständige Untersuchungen im Unterricht einen wesentlichen Raum einnehmen, sollen die Schülerinnen und Schüler neben ihrer Mappe ein Laborjournal führen, in welchem sie zunehmend selbstständig ihre Arbeit dokumentieren. Ausgehend von vorgegebenen Schemata zur Protokollführung sollen Laboreintragungen nach und nach um folgende Aspekte erweitert werden:
- Ideen
- Skizzen
- Fragestellungen
- Hypothesen
- Randbedingungen und Parameter
- Schlussfolgerungen und Kritik,
- Rechercheergebnisse,
- Literaturangaben
Die Schülerinnen und Schüler erhalten kontinuierlich Rückmeldungen zur Mappen- und Laborbuchführung.
Umgang mit Heterogenität
- Durchführen von Lernarrangements, bei der alle Lernenden am gleichen Unterrichtsthema arbeiten, aber dennoch vielfältige Möglichkeiten für binnendifferenzierende Maßnahmen bestehen
- Folgende Maßnahmen der Differenzierung sind denkbar (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- kooperative Lernformen wie z.B. Gruppenpuzzle, Kugellager, Museumsgang
- Lernaufgaben in differenzierten Leistungsniveaus
- Aufgaben mit gestuften Lernhilfen
- Helfersysteme bzw. Hilfesysteme, besonders in offenen Lernformen
- projektorientiertes Arbeiten
- Lernen durch Lehren – Schülerinnen und Schüler als „Experten“ geben ihr Wissen weiter
- Offenes Arbeiten in einer gestalteten Lernumgebung (Selbstlernzentrum, Lernbüros, vorbereitete Experimentiersets)
- Portfolio-Arbeit zur Stärkung des eigenverantwortlichen Lernens
- zeitweise Bildung von möglichst leistungshomogenen Gruppen zur Bearbeitung von Aufgaben auf unterschiedlichen Niveaus
- Teilnahme an Wettbewerben
2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung
Hinweis: Die Fachkonferenz trifft Vereinbarungen zu Bewertungskriterien und ggf. zu deren Gewichtung. Ziele dabei sind, innerhalb der gegebenen Freiräume sowohl eine Transparenz von Bewertungen als auch eine Vergleichbarkeit von Leistungen zu gewährleisten.
Grundlagen der Vereinbarungen sind § 48 SchulG, § 6 APO-S I sowie Angaben des Kernlehrplans Naturwissenschaften für den Wahlpflichtbereich, Kap. 3, Leistungsbewertung.
Die Fachkonferenz hat im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen:
Verbindliche Absprachen:
Grundsätzlich werden erbrachte Leistungen auf der Grundlage transparenter Ziele und Kriterien in allen Kompetenzbereichen benotet, sie werden den Schülerinnen und Schülern jedoch auch kontinuierlich mit Bezug auf diese Kriterien rückgemeldet und erläutert. Die individuelle Rückmeldung erfolgt stärkenorientiert und nicht defizitorientiert, sie soll dabei den tatsächlich erreichten Leistungsstand weder beschönigen noch abwerten. Sie soll stets Hilfen und Absprachen zu realistischen Möglichkeiten der weiteren Entwicklung enthalten.
Die Bewertung von Leistungen erfolgt auf der Grundlage von schriftlichen Arbeiten und der Beurteilung von Leistungen im Bereich Sonstige Leistungen. Im Bereich Sonstige Leistungen soll eine klare Trennung von Lern- und Leistungssituationen erfolgen. Einerseits soll dabei Schülerinnen und Schülern deutlich gemacht werden, in welchen Aspekten aufgrund des zurückliegenden Unterrichts stabile Kenntnisse erwartet werden. Andererseits dürfen sie in neuen Lernsituationen notwendigerweise auch Fehler machen, ohne dass sie deshalb Geringschätzung oder Nachteile in ihrer Beurteilung befürchten müssen.
Bei der Gesamtbeurteilung der Lernleistungen sind die Bereiche Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen angemessen zu berücksichtigen.
Schriftliche Arbeiten
Die Anzahl der Klassenarbeiten in den Jahrgängen wird folgendermaßen festgelegt:
Klasse |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
Anzahl |
6 |
5 |
4 |
4 |
4 |
Dauer ca. |
30 min |
40 min |
45 min |
60 min |
75 min |
Klassenarbeiten erfolgen in der Regel zum Abschluss eines zusammenhängenden Unterrichtsabschnitts und überprüfen das gesamte Lernergebnis in diesem Abschnitt.
Im Rahmen der schriftlichen Arbeiten sollen alle im Kernlehrplan beschriebenen Aufgabenarten zwar nicht in jeder Klassenarbeit, aber in jedem Schuljahr zur Anwendung kommen:
- Darstellungsaufgaben
- Experimentelle Aufgaben
- Aufgaben zur Datenanalyse
- Herleitungen mithilfe von Konzepten und Modellen
- Rechercheaufgaben (Informationen aus Texten und Graphiken)
- Bewertungsaufgaben
Die dafür notwendigen Anforderungen sind im Unterricht hinreichend einzuüben, die Komplexität der Anforderungen nimmt im Laufe der Sekundarstufe I zu.
Einmal im Schuljahr wird eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwertige nicht schriftliche Lernerfolgsüberprüfung ersetzt. Für diese Überprüfungsformen gilt, dass sie hinreichend eingeübt sind, und dass Schülerinnen und Schülern klare Qualitätskriterien bekannt und bewusst sind. Die erwarteten Anforderungen sollten mit den Anforderungen und dem Arbeitsaufwand für eine entsprechende Klassenarbeit vergleichbar sein. Es kommen infrage:
Eine Dokumentation
- Dokumentation zu umfangreicheren Experimenten und Untersuchungen, Projekten oder der Erstellung bestimmter naturwissenschaftlicher Produkte und Artefakte
Eine Präsentation
- Eigenständig vorbereitete Vorführung / Demonstration eines Experiments
- Eigenständiger Vortrag, Referat
- Fachartikel oder kleine Facharbeit
- Medienbeitrag (Text, Film, Podcast usw.)
Präsentationen als Ersatz für schriftliche Leistungsüberprüfungen sind als Gruppenleistung nur möglich, wenn sich die individuelle Schülerleistung getrennt bewerten lässt. Sie muss dafür klar erkennbar, beschreibbar und von Teilleistungen anderer abgrenzbar sein.
Überprüfung der sonstigen Leistung
Die sonstigen Leistungen im Unterricht werden in der Regel auf der Grundlage einer kriteriengeleiteten, systematischen Beobachtung von Unterrichtshandlungen beurteilt. Hier ist die geforderte Trennung zwischen Lern- und Leistungssituationen zu beachten. Weitere Anhaltspunkte für Beurteilungen lassen sich mit kurzen schriftlichen Übungen gewinnen, die sich auf eingegrenzte Zusammenhänge beziehen.
Kleinere - nicht notwendigerweise schriftliche - Überprüfungen sollen unterrichtsbegleitend stattfinden und Aufschluss über einen momentanen Lernstand geben, inwieweit etwa ein besonderes Konzept oder ein Zusammenhang verstanden wurde (formative Überprüfungen). Diese formativen Überprüfungen in Lernsituationen dienen allein der Rückmeldung und werden grundsätzlich nicht benotet.
Kriterien der Leistungsbeurteilung:
Die Bewertungskriterien für Leistungsbeurteilungen müssen den Schülerinnen und Schülern transparent und klar sein. Die folgenden Kriterien gelten allgemein für Leistungsbeurteilungen, wobei sich schriftliche Leistungsüberprüfungen als summative Überprüfungsformen im Wesentlichen auf die im ersten Abschnitt formulierten Kriterien stützen:
- Leistungen, die zeigen, in welchem Ausmaß Kompetenzerwartungen des Lehrplans bereits erfüllt werden. Beurteilungskriterien können hier u.a. sein:
- die fachliche Richtigkeit und Genauigkeit beim Lösen von Aufgaben,
- die inhaltliche Geschlossenheit und sachliche Richtigkeit sowie die Angemessenheit fachtypischer qualitativer und quantitativer Darstellungen bei Erklärungen und beim Argumentieren,
- die zielgerechte Auswahl und konsequente Anwendung von Verfahren beim Planen, Durchführen und Auswerten von Experimenten und bei der Nutzung von Modellen,
- die Genauigkeit und Zielbezogenheit beim Analysieren, Interpretieren und Erstellen von Texten, Graphiken oder Diagrammen,
- die Richtigkeit und Klarheit beim Darstellen erworbenen Wissens.
- Leistungen, die im Prozess des Kompetenzerwerbs erbracht werden. Beurteilungskriterien können hier u.a. sein:
- die Kreativität kurzer Beiträge zum Unterricht (z. B. beim Generieren von Fragestellungen und Begründen von Ideen und Lösungsvorschlägen, Darstellen, Strukturieren und Bewerten von Zusammenhängen),
- die Vollständigkeit und die inhaltliche und formale Qualität von Arbeitsprodukten (z. B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte, Mappen, Portfolios, Lerntagebücher, Dokumentationen, Präsentationen, Lernplakate, Funktionsmodelle),
- Lernfortschritte im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z. B. Vorbereitung und Nachbereitung von Unterricht, Lernaufgabe, Referat, Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Präsentation),
- die Qualität von Beiträgen zum Erfolg gemeinsamer Gruppenarbeiten.
2.4 Lehr- und Lernmittel
Im Wahlpflichtfach Naturwissenschaften sind neue Bücher anzuschaffen, die den Inhaltsfeldern des Kernlehrplans entsprechen.
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Zunächst verbleiben die Bücher in den Fachräumen und werden bei Bedarf an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Als mittelfristiges Ziel soll jeder Schülerin und jedem Schüler im Ausleihverfahren ein Buch zur Verfügung stehen.
Von der Fachschaft erstellte Arbeitsmaterialien zu den unterschiedlichen Unterrichtsvorhaben sind in der Sammlung in Ordnern vorhanden und können als Kopiervorlagen genutzt werden.
Neben einer umfangreichen Sammlung an Chemikalien, Materialien und Geräten werden auch Materialien des täglichen Gebrauchs eingesetzt. So wird den Schülerinnen und Schülern der Bezug des Faches zum Lebensumfeld deutlich. Die umfangreiche Ausstattung ermöglicht die Umsetzung individueller Arbeitsformen.
Folgende Broschüren und Schülermaterialien ergänzen das Angebot an Lehrmitteln:
- Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (z.B. über nachwachsende Rohstoffe)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (z.B. Arzneimittel)
- Materialien der Kunststoffindustrie
- Materialkoffer Papierherstellung
- Materialkoffer Naturkosmetik
- Mehrere Koffer zur Bodenuntersuchung
- ...
3 Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen
Der Wahlpflichtbereich Naturwissenschaften integriert in den Jahrgängen 6 und 7 biologische, chemische und physikalische Sichtweisen und Konzepte, in den darauf folgenden Jahrgängen die Fragestellungen der jeweiligen Schwerpunkte. Es ist sicher zu stellen, dass die jeweiligen Bezugsdisziplinen inhaltlich in etwa gleichgewichtig vertreten sind.
Der Wahlpflichtunterricht wird mit den Fächern des Regelunterrichts eng abgestimmt, greift systematisch dort erworbene Kompetenzen auf, entwickelt sie weiter und ergänzt sie um neue Facetten. In der Abstimmung ist zu beachten, dass unnötige Redundanzen sowie ein Vorgriff auf Inhalte der Regelfächer vermieden werden.
Der WP-Unterricht integriert außerdem in besonderem Umfang die im Schulprogramm verankerten Maßnahmen eines sprachsensiblen Fachunterrichts, die in enger Abstimmung auch mit dem Fach Deutsch geplant werden. Übergreifende Materialien und Hinweise zu dieser Thematik finden sich hier.
Speziell für die Entwicklung von Sprachkompetenz in den Naturwissenschaften dient folgendes Dokument (auf den Seiten 21-24) als Grundlage.
Der Wahlpflichtunterricht bietet besondere Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit komplexeren Problemen. Dazu gehören auch Bereiche des schulischen Lebens wie etwa Konzepte zum Energiesparen, gesunde Ernährung und gesundheitsförderliche Lern- und Arbeitsbedingungen. Im Wahlpflichtbereich Naturwissenschaften beteiligen sich Schülerinnen und Schüler an Untersuchungen zur Bestandsaufnahme solcher schulischen Bedingungen und an Lösungen für dabei erkannte Probleme.
Der Wahlpflichtunterricht sollte in besonderer Weise Formen des naturwissenschaftlichen Arbeitens einüben. Dafür ist es an vielen Stellen notwendig, den Klassenraum zu verlassen und Beobachtungen und Untersuchungen an außerschulischen Orten durchzuführen (lokale Müllaufbereitungsanlage, Stadtwald, Sternwarte, landwirtschaftliche Betriebe usw.). In inhaltlicher und organisatorischer Abstimmung mit den anderen Fachbereichen der Jahrgänge führt der WP-Unterricht entsprechende Exkursionen durch.
4 Qualitätssicherung und Evaluation
Verbesserung von Unterrichtsmaterialien
Innerhalb der Fachgruppe werden Unterrichtsmaterialien zum WP-Unterricht regelmäßig ausgetauscht. Materialien können so im Unterricht erprobt und bezüglich ihrer Wirksamkeit beurteilt werden. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen werden die Materialien kontinuierlich überarbeitet und die Bedingungen ihres Einsatzes verbessert. Bewährte Arbeitsmaterialien stehen allen Kolleginnen und Kollegen auf dem Schulserver und in den entsprechenden Materialordnern der Sammlung zur Verfügung.
Evaluation der Lernergebnisse
Für eine lerngruppenübergreifende Einschätzung der Lernergebnisse werden vor allem die schriftlichen Klassenarbeiten herangezogen. Aufgabenblätter der Klassenarbeiten werden gesammelt und in jährlichen Abstand daraufhin überprüft, ob die Anforderungen angemessen und in etwa vergleichbar sind. Die Klassenarbeiten innerhalb einer Lerngruppe werden nach ihrer Korrektur jeweils daraufhin überprüft, in welchen Bereichen die Schülerinnen und Schüler besondere Stärken und Schwächen besitzen, um unterrichtlich und bei der Verbesserung der Materialien darauf reagieren zu können.
Es wird angestrebt und begrüßt, dass Kolleginnen und Kollegen auf freiwilliger Basis gegenseitig in ihrem Unterricht hospitieren und auf dieser Basis Feedback und Hilfestellungen geben. Ziel dabei ist die gemeinsame Übernahme der Verantwortung für den Unterricht im Wahlpflichtbereich Naturwissenschaften.
Evaluation des schulinternen Lehrplans
Zielsetzung: Der schulinterne Lehrplan ist als „dynamisches Dokument“ zu sehen. Dementsprechend sind die dort getroffenen Absprachen stetig zu überprüfen, um ggf. Modifikationen vornehmen zu können. Die Fachschaft (als professionelle Lerngemeinschaft) trägt durch diesen Prozess zur Qualitätsentwicklung und damit zur Qualitätssicherung des Faches bei.
Prozess: Die Überprüfung erfolgt jährlich. Zu Schuljahresbeginn werden die Erfahrungen des vergangenen Schuljahres in der Fachkonferenz ausgetauscht, bewertet und eventuell notwendige Konsequenzen formuliert.
Die folgende Checkliste dient dazu, den Ist-Zustand bzw. auch Handlungsbedarf in der fachlichen Arbeit festzustellen und zu dokumentieren, Beschlüsse der Fachkonferenz zur Fachgruppenarbeit in übersichtlicher Form festzuhalten sowie die Durchführung der Beschlüsse zu kontrollieren und zu reflektieren. Die Liste wird regelmäßig überabeitet und angepasst. Sie dient auch dazu, Handlungsschwerpunkte für die Fachgruppe zu identifizieren und abzusprechen.
Allgemeine Konstruktionshinweise
Beispiel für einen schulinternen Lehrplan zum Download ...
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