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Beispiel eines schulinternen Lehrplans für die Realschule im Fach Sport

Grafik Sportler
 
Der im Folgenden dargestellte schulinterne Beispiellehrplan für eine Realschule orientiert sich an den Rahmenbedingungen einer realen Realschule in NRW. Der Beispiellehrplan gibt die Umsetzung des Kernlehrplans für diese Schule wieder; er kann nicht die Vielfalt der Rahmenbedingungen der verschiedenen Standorte und die Ressourcen in unterschiedlichen Kommunen abbilden. Jede Fachkonferenz kann dem Beispiellehrplan Anregungen und Ideen entnehmen, muss aber den eigenen schulinternen Lehrplan Sport auf die Rahmenbedingungen vor Ort abstimmen.
 

1  Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit

Die Beispielrealschule liegt in Münster. Sie hat 500 Schülerinnen und Schüler und ist durchgängig dreizügig. Der Unterricht findet in 45 Minuten-Einheiten statt. Die Sportunterrichtsstunden liegen in der Regel nicht im Nachmittagsbereich. Der Sportunterricht wird ausschließlich von Fachlehrkräften unterrichtet.
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit an vier Wochentagen am offenen Ganztagsangebot teilzunehmen. Dieses Ganztagesangebot wird in Absprache mit dem Kooperationspartner der Jugendhilfe ("Stadtteilhaus") im Rahmen der "Geld oder Stelle" Regelung als pädagogische Übermittagsbetreuung gestaltet und beinhaltet unter anderem auch Sportangebote (siehe Kap. 1.3.3).


1.1 Sportstättenangebot

Das Umfeld der Schule bietet in fußläufiger Entfernung die Nutzung eines städtischen Hallenbades an zwei Vormittagen in der Woche, wobei jeweils zwei Schwimmbahnen zu Verfügung stehen. Desweiteren stehen der Schule in ebenfalls direkter Schulnähe ausreichend Hallenkapazitäten in einer Dreifachsporthalle zu Verfügung, sodass der Sportunterricht in vorgesehenen Stundenumfang erteilt werden kann. Die Halle ist mit Handballtoren, Basketballkörben und den Möglichkeiten des Aufbaus von Volleyballfeldern, Badmintonfeldern und einer Reckanlage ausgestattet. Die Schule verfügt über ausreichend Ball- und Spielmaterialien.

Neben der Sporthalle nutzt die Schule eine Außensportanlage mit einem Großfeldrasenplatz, Laufbahnen, Sprunggruben, Hochsprunganlage, Kugelstoßanlagen und zwei Kleinfeldspielanlagen.

Weiterhin befinden sich der Dortmund-Ems Kanal und ein Waldgelände mit Waldwegen im Umfeld der Schule.

Im Schulgebäude gibt es einen großen zentralen Raum, die sogenannte Begegnungshalle, der mit einer Bühne ausgestattet ist und zusätzlich Kapazitäten für mobile Tischtennisplatten bietet (siehe Kap. 1.3.3) 

1.2  Beitrag zur Erreichung der Erziehungsziele der Schule

Die Schule ist sich der Verantwortung gegenüber den ihr anvertrauten Schülerinnen und Schülern bewusst. In diesem Sinne erzieht sie die Schülerinnen und Schüler zur Achtung vor der Würde des Menschen und zur Bereitschaft zum sozialen Handeln. Unsere Schule stellt sich den Erfordernissen einer sich ständig wandelnden Gegenwart, um diese und eine gemeinsame Zukunft gestalten zu können.
Der Sportunterricht greift die vielfältigen Lebensweltbezüge der Kinder und Jugendlichen auf, entfaltet von diesen ausgehend seine pädagogisch bedeutsamen Wirkungen und leistet so einen Beitrag zur ganzheitlichen Bildungsförderung.
Durch ihr Schulsportkonzept unterstützt die Fachkonferenz Sport die Leitideen und Konzepte der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule in besonderer Weise.

1.2.1 Individuelle Förderung

  • Um den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler im Übergang zur Realschule ganzheitlich erfassen zu können und den Blick für die Stärken und Schwächen frühzeitig zu schärfen, gestaltet die Fachkonferenz Sport den „Kennenlernnachmittag“ der Klassen 4 zusammen mit den zukünftigen Klassenleitungen. In der Einführungswoche an der neuen Schule wird der Sportunterricht zu den inhaltlichen Schwerpunkten „Wahrnehmung und Körpererfahrung“, „Emotionen“ und „Mit- und Gegeneinander“ durchgeführt und für die diagnostischen Beobachtungen der Klassenleitungen geöffnet.
  • Die Fachkonferenz vereinbart Maßnahmen zur Sicherung der Schwimmfähigkeit aller Schülerinnen und Schüler (vgl. Kapitel 1.3.1).
  • Die Fachkonferenz bietet im Förderbereich der Jahrgangsstufen 5/6 die AG „Wahrnehmungsförderung“ an.
  • Die Fachkonferenz verpflichtet sich die Konzepte „Lernen lernen“ (Einübung ei-ner angemessenen Gesprächskultur, Schulung der Kritikfähigkeit, Sozialtraining, Stärkung der Klassengemeinschaft) im Sportunterricht fachspezifisch zu unterstützen.
  • Die Fachkonferenz verpflichtet sich im Sportunterricht aller Jahrgangsstufen kooperative Lernformen (Lernen an Stationen, Expertenlernen, Projektarbeit,...) einzusetzen sowie differenzierende Maßnahmen und Materialien (Checklisten, Beobachtungsbögen, Diagnosebögen, Lerntagebücher,...) regelmäßig zu nutzen.
  • Die Fachkonferenz plant das Spektrum der AG-Angebote (Fußball, Rudern) und Projekte um Angebote wie Segeln, Le Parkour, Geo-Caching zu erweitern, um im Sinne einer individuellen Entwicklungsförderung vielfältige Voraussetzungen, Wünsche und Interessen von Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen einbeziehen zu können.
  • Im Rahmen des Ganztagsangebots sowie des außerunterrichtlichen Schulsports der Schule wird Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges zusätzliches Angebot zur individuellen Förderung gemacht (vgl. Kapitel 1.3.3).

1.2.2 Gesunde Schule – Bewegte Schule

  • Die von der Fachkonferenz Sport obligatorisch festgelegten Unterrichtsvorhaben rücken auf der Basis einer reflektierten Praxis insbesondere in den Jahrgangstufen 7/8 und in den Jahrgangsstufen 9/10 die Pädagogische Perspektive „Gesundheit fördern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln“ in den Fokus des regulären Sportunterrichts.
  • Zusätzlich zum regulären Sportunterricht und AG-Angebot ist der Pausensport unter der Organisation und Verwaltung der Sporthelferinnen und Sporthelfer (vgl. Kapitel 1.3.2) fester Bestandteil des Schullebens.
  • Die Fachschaft Sport arbeitet mit den Fachschaften der anderen Fächer eng zusammen, um verschiedene altersgemäße Formen des Bewegens im Klassenraum zu etablieren. Ideen für „Lernen mit Bewegung“ und „Lernen durch Bewegung“ werdeneinem Ordner bzw. digital gesammelt und allen Kollegen und Kolleginnen zugänglich gemacht.
  • Im Rahmen des Ganztagsangebots sowie des außerunterrichtlichen Schulsports der Schule wird Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges zusätzliches Bewegungsangebot gemacht. (vgl. Kapitel 1.3.3).
  • Die Fachkonferenz führt in regelmäßigen Abständen ein Schulsportfest mit Sponsorenlauf, ein Nikolaus-Völkerball-Turnier für die 5/6, ein Schulsportfest für 5-9 und einen 10er-Sporttag durch (vgl. Kapitel 1.3.4).
  • Die Sportlehrkräfte der Jahrgangsstufe 8 bieten Projekte im Rahmen der Projekttage „Suchtprävention“ an.

 1.2.3 Gendermainstreaming - Reflexive Koedukation

  • Mädchen und Jungen werden im Fach Sport in allen Jahrgangsstufen gemein-sam unterrichtet. Die angemessene Berücksichtigung beider Geschlechter und die Verpflichtung gegenüber dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit sind die Basis des Unterrichts. Mädchen wie Jungen sollen bei der optimalen Entfaltung ihrer Entwicklungspotenziale im Sportunterricht unterstützt werden.
  • Die Verpflichtung zu einem mehrperspektivischen Sportunterricht impliziert, dass in den Bewegungsfeldern und Sportbereichen auch sogenannte männliche und weibliche Sportarten gleichermaßen thematisiert werden. Im Sinne einer reflexiven Koedukation werden beiden Geschlechtern reflektierte Erfahrungen und Lernprozesse ermöglicht.
  • Das von der Fachkonferenz Sport obligatorisch für die Jahrgangsstufe 9 festgelegte Unterrichtsvorhaben „Typisch Junge? Typisch Mädchen? - Tänzerische und gymnastische Elemente für eine Fitnessgymnastik nutzen“ thematisiert Genderaspekte explizit. Das Unterrichtsvorhaben trägt in besonderer Weise dazu bei, genderbezogene Kompetenzerwartungen im Bereich der Urteilskompetenz einzulösen.
  • Die Fachkonferenz Sport verständigt sich darauf, geschlechterdifferente Regelungen wie „Mädchentore zählen doppelt“ oder „Jungen werfen mit dem schwachen Arm“ grundsätzlich zu vermeiden, um stereotype Annahmen nicht zu verstärken und insbesondere im Bewegungsfeld „Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele“ geschlechtsspezifische Probleme und Konflikte aufzugreifen, zu reflektieren und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
  • Die Fachkonferenz Sport regt an, in den Jahrgangsstufen 7/8 eine Sportstunde 14-tägig als Doppelstunde im Nachmittagsunterricht zu organisieren, um bei Bedarf phasenweise in geschlechterhomogenen Lerngruppen unterrichten zu können (siehe Kap. 2).
  • Die Sportlehrkräfte wechseln alters- und themenangemessen zwischen geschlechtergemischten und geschlechterhomogenen Gruppen und beteiligen Schülerinnen und Schüler an den Gruppenbildungsprozessen.
  • Die Ausbildung von Sporthelferinnen und Sporthelfern und deren Einsatz im schulischen Leben sowie die Gestaltung des Pausensports berücksichtigen Genderaspekte. Mindestens einmal in der Woche findet im Rahmen des Pausensports in der Sporthalle ein Girls´ Day statt, der von Sporthelferinnen betreut wird. Die Teams der regelmäßig durchgeführten Pausenliga Fußball für die Jahrgangsstufen 5/6 sind sowohl reine Mädchen- als auch reine Jungen- oder gemischte Teams.

1.2.4 Interkulturelles Lernen und interkulturelle Verständigung

Ausgehend von der kulturellen, sozialen und individuellen Vielfalt der Lebenswelt eröffnet der Schulsport besondere Lerngelegenheiten für Schülerinnen und Schüler, sich mit Verschiedenheit auseinanderzusetzen, sie zu akzeptieren und Vielfalt als Chance zu sehen. Die Fachkonferenz Sport nimmt zur Unterstützung des Auftrags des interkulturellen Lernens zwei Bewegungsfelder und Sportbereiche besonders in den Blick. Im Bereich „Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen“ lernen Schülerinnen und Schüler im Sinne des Kernlehrplans Spiele aus anderen Kulturen kennen, setzen sich mit den entsprechenden Regeln und Spielbedingungen kritisch auseinander und können die Spiele situationsbezogen an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Auch das Bewegungsfeld „Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste“ eröffnet wertvolle bewegungsbezogene Erfahrungsräume für interkulturelles Lernen. Das verbindlich festgelegte Unterrichtsvorhaben „Capoeira, Halay, Squaredance und Co. - typische Tänze aus anderen Ländern kennen lernen, variieren und präsentieren“ weist explizit darauf hin.

1.2.5 Fächerübergreifender Unterricht

Die Fachkonferenz Sport kooperiert mit der Fachgruppe Biologie und mit der Fachgruppe Erdkunde. Fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben zur Gesundheitserziehung (z.B. eben, Sitzen, Tragen) und zur Umwelterziehung (Orientierungslauf im schulnahen Waldgelände) werden regelmäßig durchgeführt. Die Fachkonferenz Sport überprüft derzeit die obligatorischen Unterrichtsvorhaben des schuleigenen Lehrplans im Hinblick auf fächerübergreifende und fächerverbindende Themenbereiche und Aspekte, um fächerverbindendes Arbeiten stärker aufzugreifen.

1.3 Fachspezifische Ziele und Schwerpunkte der Fachgruppenarbeit

Die Fachkonferenz sieht durch Bewegung, Spiel und Sport einen spezifischen Beitrag des Faches Sport zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Zur Entwicklung und Förderung der Schüler/innenpersönlichkeiten leistet die Fachschaft Sport durch die Mitgestaltung des Schulsportprogramms einen bedeutsamen Beitrag, der dem Bildungs- und Erziehungsauftrag einer bewegungsfreudigen und gesunden Schule gerecht wird.
Um Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, sich über die Schulzeit hinaus für den Sport zu engagieren, bietet sie Schülerinnen und Schülern neben dem Pflichtunterricht bzw. Pflichtarbeitsgemeinschaften die Möglichkeit, im Rahmen des Ganztags sowie des außerunterrichtlichen Sports in der Schule nutzen.

1.3.1 Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer –AG

Schwimmen können ist ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur, Schwimmen lernen und Schwimmen können bedeutet nicht nur die Fähigkeit, sich und andere vor dem Ertrinken zu bewahren, sondern bedeutet insbesondere auch den Zugang zu vielen Bewegungs- und Lebensbereichen (Urlaub am Meer oder am Badesee, Wassersport, Besuch im Schwimmbad).
Folgende Maßnahmen sollen dementsprechend die Schwimmfähigkeit der Schülerin-nen und Schüler sicherstellen:
  • Die Fachkonferenz vereinbart, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler basierend auf den Kompetenzerwartungen in der Lage sind, bis zum Ende der Jahrgangsstufe 6 das Schwimmabzeichen in Bronze oder Silber zu erwerben. In der Klasse 8 wird dann auf das Schwimmabzeichen in Gold vorbereitet. Die Lehrkräfte sind dazu angehalten, die Schwimmabzeichen abzunehmen. Die Schwimmabzeichen werden im jeweiligen Jahrgangszeugnis unter Bemerkungen dokumentiert.
  • Zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 findet eine Überprüfung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler statt. Alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht schwimmen können (mindestens "Seepferdchen") werden bis zum Erreichen des „Seepferdchens“ mittels eines Anschreibens an die Eltern zur Teilnahme an der "Nichtschwimmer-AG" verpflichtet. Diese findet einmal wöchentlich als Doppelstunde als Nachmittagsunterricht im ersten Schulhalbjahr Jahrgang 5 statt.
  • Bei den Schülerinnen und Schülern, die bis zum Ende des 1. Halbjahres Jg. 5 das "Seepferdchen" nicht erlangt haben, werden die Eltern informiert und zur Teilnahme ihrer Kinder an den Ferienschwimmkursen des Schwimmvereins angehalten. Eine besondere Problematik stellt die Verfügbarkeit der Wasserzeiten dar. Nur bei ausreichenden Badzeiten können die Unterrichtsvorhaben und die Fördermaßnahmen umgesetzt werden. Die Fachkonferenz stellt entsprechend der Anzahl der im Schwimmen zu unterrichtenden Klassen und der Förderbedarfe die Hallenzeitanträge jährlich an das Sportamt der Stadt Münster. Die Fachschaft Sport informiert die Schulleitung und erwartet eine entsprechende Unterstützung.

1.3.2 Sporthelfer/innenausbildung

Die Schule bietet in Kooperation mit dem Stadt-/Kreissportbund Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich als Schulsporthelferin oder -helfer im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 ausbilden zu lassen. Die Ausbildung und die Betreuung der innen finden als AG-Angebot statt. Die AG wird von zwei Sportlehrkräften geleitet.
Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Schulsporthelferinnen und -helfer eine Urkunde des Landessportbundes. Die erfolgreiche Teilnahme wird zusätzlich mit einer Bemerkung zum ehrenamtlichen Einsatz auf dem Zeugnis dokumentiert.
Schulsporthelferinnen und -helfer sollen für mindestens ein Jahr nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung an der Sporthelfer/innen AG teilnehmen. Einsatzbereiche der ausgebildeten Sporthelfer/innen sind die Pausensportgestaltung, die Unterstützung bei der Durchführung des jährlichen Schulsportfestes, die Unterstützung des schulsportlichen Wettkampfwesens, die Unterstützung und Durchführung von Sportprojekten für die Jahrgangsstufen 5 und 6 (z.B. ein Nikolausvölkerballturnier), u.ä..
Interessierte ausgebildete Sporthelfer/innen können auch als AG-Leitungen für Sportangebote des Kooperationspartners der Ganztagsangebote akquiriert werden (siehe Kap. 1.3.3). Diese Tätigkeit wird von dem Kooperationspartner mittels eines Honorarkraftvertrages finanziell geregelt.

1.3.3 Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag

Im Rahmen des Ganztagsangebots sowie des außerunterrichtlichen Schulsports der Schule wird Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges zusätzliches Angebot zur individuellen Förderung gemacht. Dabei bestehen zum einen Kooperationen mit zwei Sportvereinen und zum anderen Vereinbarung mit dem Kooperationspartner der Jugendhilfe ("Stadtteilhaus") zur Gestaltung der pädagogischen Mittagspause bezüglich sportlicher Angebote.
In Kooperation mit dem schulnahen Ruderverein bietet die Schule im Rahmen der vom Landessportbund unterstützten Schulsportgemeinschaften eine Ruder AG zur Talentsichtung und –förderung an. In der Winterzeit findet die AG in den Vereinstrainingsräumen statt. In den Sommermonaten wird der Dortmund-Ems Kanal zum Rudern genutzt.
Die Kooperationsvereinbarung mit dem "Stadtteilhaus" sieht ein täglich stattfindendes offenes Spiel- und Sportangebot vor. Neben der Möglichkeit des Tischtennisspielens besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit sich verschiedene Spiel- und Sportgeräte auszuleihen und in der großen Eingangshalle der Schule oder auf dem Schulhof zu nutzen. Beaufsichtigt werden sie hierbei durch das Personal des "Stadtteilhauses". Die Schule stellt mit der Unterstützung des Fördervereins entsprechendes Spielmaterial zur Verfügung.
Weiterhin wird an einem Wochentag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7 eine Fußball AG angeboten. Das Personal zur Durchführung wird vom "Stadtteilhaus" gestellt; hierzu kann das "Stadtteilhaus auch an die Sporthelfer/innen der Schule herantreten. Die Hallenzeit und das Ballmaterial werden durch die Schule organisiert.
Weitere Arbeitsgemeinschaften oder Projekte können mit den Sportvereinen und anderen Partnern nach Klärung der Rahmenbedingungen (Raumnutzungen, Personal, etc.) in Absprache mit der Fachschaft Sport und der Schulleitung angeboten werden.

1.3.4 Sport im Rahmen von Schulfesten, Sportprojekte

Folgende Projekte werden durchgeführt bzw. angeboten.
Nach Beschluss der Schulkonferenz wird im Rahmen des Schulfestes (in der Regel alle 4 Jahre) ein Sponsorenlauf durchgeführt. Dieser wird durch die Fachschaft Sport organisiert. Die Verwendung des Erlöses des Sponsorenlaufes wird durch die Schulkonferenz des jeweiligen Schuljahres festgelegt.
In der letzten Woche vor den Weihnachtsferien wird für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ein Nikolaus – Völkerball - Turnier durchgeführt.
Die Fachkonferenz vereinbart, dass einmal im Schuljahr (nach der Entlassung der Jahrgangsstufe 10) ein Schulsportfest für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 9 stattfindet. Der jeweilige Schwerpunkt des Sportfestes wird jedes Jahr durch die Fachkonferenz neu festgelegt.
Zum Ende der Jahrgangsstufe 10 findet der "10er-Sporttag" statt. An diesem Tag sollen die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen ihnen unbekannte oder bisher nicht ausgeübte Sportarten (z.B. Golfen, Spinning, Tennis, Indoorklettern, Bowling, usw.) kennenlernen können. Die Organisation des Sporttages liegt bei der Fachschaft Sport. Die Sportangebote werden in Kooperation mit den Sportvereinen und kommerziellen Anbietern zusammengestellt. Die Aufsicht wird entweder durch Sportlehrkräfte oder durch die Kooperationspartner gewährleistet. Entstehende Kosten werden auf alle Schülerinnen und Schüler in gleicher Höhe umgelegt. Zu Beginn des jeweiligen Schuljahres wird die Zustimmung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 erfragt. 

 

2  Grundsätze der Unterrichtsorganisation

Der Sportunterricht wird auf der Grundlage der verbindlichen Stundentafel im Gesamtumfang von 18 Wochenstunden in der unten aufgeführten Verteilung erteilt:
  • Regelunterricht der Klassen 5 und 6: 4-stündig
  • Regelunterricht der Klassen 7 und 8: 3-stündig
  • Regelunterricht der Klassen 9 und 10: 2-stündig
Der Unterricht wird bei 4-Wochenstunden in zwei Doppelstundenblöcken erteilt; bei 2-Wochenstunden als eine Doppelstunde. Die Fachkonferenz Sport regt an, in den Jahrgangsstufen 7/8 eine Sportstunde 14-tägig als Doppelstunde im Nachmittagsunterricht zu organisieren, um bei Bedarf phasenweise in geschlechterhomogenen Lerngruppen unterrichten zu können. Ansonsten wird bei 3-Wochenstunden in einer Doppelstunde und einer Einzelstunde unterrichtet.
Der Sportunterricht wird durchgängig koedukativ erteilt.
Der Schwimmunterricht ist auf Grund der Hallenkapazitäten so in der Unterrichtsverteilung einzuplanen, dass Parallelklassen der Jahrgangsstufen 5 und 6, sowie der Jahrgangsstufe 8 jeweils zeitgleich Sportunterricht haben, damit die Klassen die Möglichkeit des quartalsweisen Wechsels haben. In der Gesamtübersicht der Unterrichtsvorhaben (siehe Kap. 2.3) sind daher Unterrichtsvorhaben parallel geschaltet.

2.1  Obligatorik und Freiraum

Der gesamte laut Stundentafel erteilte Sportunterricht ist darauf ausgerichtet die umfassende Handlungskompetenz in Bewegung, Spiel und Sport zu erreichen. Hierzu dient sowohl die in Form der Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans differenziert ausgewiesene Obligatorik (ca. zwei Drittel der Stunden), als auch der durch die Fachkonferenz auf die spezifischen Voraussetzungen, Bedingungen und das sportlichen Leitbild der Schule passgenau abgestimmte Freiraum (ca. ein Drittel der Stunden). Obligatorik und Freiraum unterliegen dabei gleichermaßen den Rahmenvorgaben für den Schulsport und damit dem Doppelauftrag und der Verpflichtung zu erziehendem Sportunterricht. Während die Obligatorik die unverzichtbare, standardisierte Grundlage bildet, soll der Unterricht im Freiraum auf die individuellen, lerngruppenbezogenen und schulspezifischen Bedingungen und Ziele im Sportunterricht ausgerichtet sein und so den Kompetenzerwerb vertiefen und erweitern.
Da Handball als verbindliches Mannschaftsspiel und Badminton als verbindliches Partnerspiel im Rahmen der Obligatorik festgelegt werden, soll die Handlungskompetenz in diesem Bewegungsfeld erweitert werden, indem in einem Teil des Freiraums weitere große Spiele und das ergänzende Partnerspiel Tischtennis thematisiert werden.
Weiterhin soll der Freiraum genutzt werden, um aktuelle pädagogische Bedarfe (besonders genderbezogene und kooperative Themen im Sport) und spezifische Interessen der konkreten Lerngruppen zeitnah zu berücksichtigen.

2.2  Zuordnung obligatorischer Unterrichtsvorhaben in den Jahrgangsstufen 5 - 10

Die Fachschaft Sport hat für alle Jahrgangsstufen sowie für alle Bewegungsfelder und Sportbereiche Unterrichtsvorhaben entwickelt, die einen kontinuierlichen und vertieften Aufbau von Bewegungs- und Wahrnehmungs (BWK)-, Methoden (MK)- und Urteilskompetenz (UK) vor dem Hintergrund inhaltlicher Schwerpunkte aus den Inhaltsfeldern ermöglichen.
Im Folgenden werden die Übersichten der Jahrgangsstufen dargestellt, welche die Dauer des Unterrichtsvorhabens und die Zuordnung zu den vorgegebenen Kompetenzerwartungen verdeutlichen.
Die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den Inhaltsfeldern und den konkreten inhaltlichen Schwerpunkte werden in den Übersicht zu den Bewegungsfeldern dargestellt. Die unterschiedlichen Farben markieren die einzelnen Bewegungsfelder und Sportbereiche, die dem jeweiligen Unterrichtsvorhaben zu Grunde liegen:
1.
Den    Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen
2.
Das    Spielen entdecken und Spielräume nutzen
3.
Laufen,    Springen, Werfen - Leichtathletik
4.
Bewegen    im Wasser - Schwimmen
5.
Bewegen    an Geräten - Turnen
6.
Gestalten,    Tanzen, Darstellen – Gymnastik/ Tanz, Bewegungskünste
7.
Spielen    in und mit Regelstrukturen - Sportspiele
8.
Gleiten,    Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport
9.
Ringen    und Kämpfen - Zweikampfsport
     
     

    2.3 Unterrichtspartitur – Obligatorik und Freiraum Jahrgang 5-10 

    2.4   Zuordnung der Bewegungsfelder und Sportbereiche zu den Inhaltsfeldern und den Inhaltlichen Schwerpunkten  

    Die obligatorischen sechs Inhaltsfelder, die den pädagogischen Perspektiven folgen, markieren bewegungsfeld- und sportbereichsübergreifende inhaltliche Schwerpunkte. Sie umfassen immer auch fachliche Sinngebungen.
    Inhaltsfelder (= IF) und inhaltliche Schwerpunkte  (Nummerierung = siehe Legende)
    IF (a):  Bewegungsstruktur und Bewegungserfahrung
    • Wahrnehmung und Körpererfahrung (1)
    • Informationsaufnahme und -verarbeitung bei sportlichen Bewegungen (2)
    • Bewegungsstrukturen und grundlegende Aspekte des motorischen Lernens (3)
    IF (b):  Bewegungsgestaltung
    • Gestaltungsformen und -kriterien (individuell und gruppenspezifisch)(1)
    • Variationen von Bewegung (u. a. räumlich, zeitlich, dynamisch) (2)
    • Gestaltungsanlässe, Gestaltungsthemen und-objekte (3)
    IF (c):  Wagnis und Verantwortung
    • Spannung und Risiko (1)
    • Emotionen (u. a. Freude, Frustration, Angst) (2)
    • Handlungssteuerung (u. a. Regeln und Verfahren zum Umgang mit Risiken bzw. zur Risikovermeidung oder -minderung) (3)
    IF (d):  Leistung
    • Faktoren sportlicher Leistungsfähigkeit (u. a. physische Leistungsvoraussetzungen wie Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Koordination) (1)
    • Methoden zur Leistungssteigerung (am Beispiel ausgewählter Bewegungsfelder und Sportbereiche) (2)
    • Differenziertes Leistungsverständnis (z. B. relative und absolute, normierte und nicht normierte Leistungsmessung und -bewertung) (3)
    IF (e):  Kooperation und Konkurrenz
    • Mit- und Gegeneinander (in kooperativen und konkurrenzorientierten Sportformen) (1)
    • soziale und organisatorische Aspekte von Gruppen- und Mannschaftsbildungsprozessen (2)
    • (Spiel-)Regeln und deren Veränderungen Organisation von Spiel- und Sportgelegenheiten (u.a. Einzel- und Mannschaftswettbewerbe) (3)
    • Organisation von Spiel- und Sportgelegenheiten (u.a. Einzel- und Mannschaftswettbewerbe) (4)
    IF (f):  Gesundheit
    • Unfall- und Verletzungsprophylaxe (1)
    • Grundlegende Aspekte der Gesundheitsförderung und gesundheitliche Auswirkungen des Sporttreibens (2)
    • Unterschiedliche Körperideale und Verhaltensweisen unter gesundheitlicher Perspektive (3)
    Legende: Hinter den inhaltlichen Schwerpunkten ist in Klammern eine Nummerierung eingefügt, die der Zuordnung der Schwerpunkte in den nachfolgenden Übersichtstabellen der Bewegungsfelder dient (die Nummerierung stellt keine Hierarchisierung dar).

    3  Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

    Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 6 APO-SI, der Rahmenvorgaben für den Schulsport sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Sport Realschule hat die Fachkonferenz Sport im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept folgende Grundsätze und Formen zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen.

    Die Leistungsbewertung erfolgt in einem kontinuierlichen Prozess und bezieht sich auf alle Kompetenzbereiche und die jeweils ausgewiesenen Zielsetzungen eines Unterrichtsvorhabens.

    Die Leistungsbewertung ist einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet und berücksichtigt das individuelle Leistungsvermögen sowie den individuellen Lernfortschritt angemessen. Die Leistungsbewertung zielt darauf ab, Schülerinnen und Schülern individuelle Rückmeldungen über ihren Leistungsstand zu ermöglichen und sie vor dem Hintergrund ihres Leistungsvermögens individuell zu fördern und zu stärken.

    Die Leistungsbewertung erfolgt in prozessbezogenen, unterrichtsbegleitenden und produktbezogenen, punktuellen Lernerfolgsüberprüfungen. Sie berücksichtigt sportbezogene Verhaltensdimensionen und erfolgt in einem transparenten Verfahren an dem Schülerinnen und Schüler (alters-) angemessen beteiligt werden.

    Prozessbezogene, unterrichtsbegleitende Lernerfolgsüberprüfungen erwachsen aus dem konkreten Unterrichtsgeschehen auf der Grundlage zuvor festgelegter, der Lern-gruppe bekannter Kriterien. Sie stellen in besonderer Weise ein geeignetes Instrument zur individuellen Rückmeldung für das Erreichen von Lernzielen im Unterricht dar. Deshalb ist eine möglichst zeitnahe Rückmeldung zur erbrachten Leistung erforderlich. Darüber hinaus ermöglichen prozessbezogene Lernerfolgsüberprüfungen in Form von Langzeitbeobachtungen, Lernleistungen in ihrer Stetigkeit einzuschätzen und durch deren langfristige Begleitung und Unterstützung kontinuierlich zu entwickeln. Das gilt vor allem für den Bereich von Verhaltensdispositionen im Sport, die sich in partnerschaftlichem fairem, kooperativen sowie tolerantem Verhalten zeigen. Die unterrichtsbegleitenden, prozessbezogenen Lernerfolgsüberprüfungen beziehen sich auf folgende Formen:
    • Fachbezogene soziale Verhaltensweisen wie Hilfsbereitschaft, Rücksichtnah-me, Kooperationsbereitschaft, Fairness, Konfliktfähigkeit,
    • Beiträge zur Unterrichtsgestaltung wie z.B. selbstständiges Planen und Gestalten von Auf- und Abwärmprozessen, Mitgestaltung von Unterrichtsprozessen, Helfen und Sichern, Geräteaufbau und -abbau, Schiedsrichter und Kampfrichteraufgaben,
    • Beiträge zum Unterricht wie z.B. Lösung von Aufgaben in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Präsentationen.

    Produktbezogene, punktuelle Lernerfolgsüberprüfungen setzen voraus, dass die Schülerinnen und Schüler mit den an sie gestellten Anforderungen aus dem Unterricht vertraut sind und dass hinreichend Gelegenheit zum Üben und Festigen des Erlernten im Unterricht bestand. Die Fachschaft Sport verständigt sich darüber, dass dies im Klassenbuch sorgfältig dokumentiert wird. Die punktuellen Lernerfolgsüberprüfungen (allein und/oder in der Gruppe) beziehen sich auf folgende Formen:
    • Bewegungshandeln: Demonstration technisch koordinativer Fertigkeiten, psycho-physischer, taktisch kognitiver und ästhetisch-gestalterischer Fähigkeiten,
    • Fitness- und Ausdauerleistungstests im Sinne der Kompetenzerwartungen,
    • Qualifikationsnachweise wie z.B. Schwimmabzeichen, Sportabzeichen,
    • Wettkämpfe wie z.B. leichtathletische Mehrkämpfe, Turniere, Sport- und Spielfeste,
    • schriftliche Beiträge zum Unterricht wie z.B. Übungsprotokolle, Lerntagebuch, Stundenprotokolle,
    • Beiträge zum Unterricht wie z.B. Lösung von Aufgaben in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Präsentationen.
    Die Leistungsbewertung berücksichtigt Leistungen sportbezogenen personalen und sozialen Verhaltens, die im Unterricht erarbeitet und eingeübt werden können. Folgende Beurteilungsaspekte werden angemessen berücksichtigt:
    • Mitgestaltung und Organisation von Rahmenbedingungen spielen im Sportunterricht eine bedeutsame Rolle. Leistungen in diesem Bereich beziehen sich auf das selbstständige und verantwortliche Gestalten von sportlichen Handlungssituationen. Sie berücksichtigen das Herrichten von Spielflächen und Geräten, das Verteilen von Rollen oder die Bildung von Mannschaften, das Vereinbaren von Regeln. Darüber hinaus beziehen sie sich – altersangemessen – auf gegenseitige Beratung, Hilfe sowie Korrektur beim Lernen, Üben und Trainieren.
    • Anstrengungsbereitschaft spielt in der Leistungsbewertung produkt- und pro-zessbezogen eine wesentliche Rolle. Sie bezieht sich einerseits konkret auf das unterrichtliche Geschehen und die Bereitschaft, darin engagiert und motiviert mitzuarbeiten. Andererseits bezieht sich Anstrengungsbereitschaft aber auch auf die Fähigkeit, selbstständig und eigenverantwortlich die eigene psycho-physische Leistungsfähigkeit kontinuierlich und vertieft auch außerhalb des Unterrichts zu verbessern und zu erhalten, um darin erfolgreich mitarbeiten zu können.
    • Selbstständigkeit bezieht sich in der Leistungsbewertung im Sportunterricht auf die Fähigkeit, beim Geräteaufbau und -abbau zu helfen und Eigenverantwortung für die Sicherheit im Sportunterricht zu gewährleisten. Darüber hinaus geht es auch darum, sich im Sportunterricht selbstständig aufzuwärmen, intensiv zu üben und zu trainieren sowie sich auf den Sportunterricht angemessen vor- und nachzubereiten sowie für eine angemessene Sportbekleidung zu sorgen.
    • Fairness, Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit beziehen sich darauf, sich im jeweiligen Unterrichtsvorhaben an die Regeln des fairen Umgangs miteinander zu halten, die Bereitschaft zu zeigen, berechtigte Interessen auch mal zurückzustellen, sowie in allen Gruppen konstruktiv mitzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.
    Die Fachkonferenz legt für die im Rahmen der Obligatorik festgelegten Unterrichtsvorhaben die Schwerpunkte der Bewertung fest (vgl. Unterrichtsvorhaben (folgt im Anhang)). Die Leistungsanforderungen werden von der Sportlehrkraft lerngruppenbezogen konkretisiert.
    Außerunterrichtliche Leistungen im Schulsport - wie z. B. leistungssportliches Enga-gement, die Teilnahme an Schulsportwettkämpfen, die Ausbildung zur Sporthelferin oder zum Sporthelfer sowie ehrenamtliche Tätigkeiten - werden verbindlich als Be-merkungen auf dem Zeugnis vermerkt. Sie können jedoch nicht als Teil der Sportnote berücksichtigt werden. Der Erwerb von Qualifikationsnachweisen zum Schwimmen wird im Zeugnis vermerkt.
     

    4  Qualitätssicherung und Evaluation

    Die Fachkonferenz versteht sich in der Wahrnehmung der anstehenden Aufgaben als Team. So werden unter anderem neben dem formalen Vorsitz, der jährlich gemäß Schulgesetz gewählt wird, bestimmte Aufgaben auf unterschiedliche Personen verteilt. Grundlage hierzu stellt folgender Arbeitsverteilungsplan dar:

    "Funktion"
    Tätigkeit
    Person
    Fachvorsitz
    (stellv. Fachvositz)
    • Ansprechpartner/in der Schulleitung für das Fach Sport
    • Koordinierung der fachbezogenen Unterrichtsverteilung mit der Schulleitung
    • Hallenanträge an die Stadt Münster
    • Terminierung und Leitung der Fachkonferenzsitzungen
     
    Fortbildungskoordination
    • Sichtung und Planung der Teilnahmen an fachspezifischen Fortbildungen
     
    Sportangebotskoordination des Ganztages
    • Absprachen mit den kooperierenden Vereinen bzw. dem Partner aus der Jugendhilfe bezgl. der jeweiligen Sportangebote
     
    Sporthelfer/innen-ausbilder/innen
    • Planung, Durchführung und Betreuung der Sporthelfer/innen AG
     
    "Nichtschwimmer/innen"- Ansprechpartner/in
    • Koordination der Überprüfung der Schwimmfähigkeit in den neuen Klassen 5
    • Anschreiben an die Eltern bezgl. der Teilnahme der Kinder an der Nichtschwimmer/innen AG bzw. an Ferienschwimmkursen
     
     
    Die Fachschaft stellt je nach anliegenden zusätzlichen Aufgaben Arbeitsgruppen aus ihrer Mitte.
    Schwerpunkt-Aufgabenfelder in diesem Sinne sind für das Schuljahr 2013/14:
    • Entwicklung eines Instrumentes zur Evaluation kompetenzorientierter Unterrichtsvorhaben
    • Weiterentwicklung des Leistungskonzepts

    Zum Ende eines jeden Schuljahres evaluiert die Fachkonferenz die schulinternen Lehrpläne hinsichtlich ihrer Machbarkeit und nimmt ggf. Modifizierungen, Erweiterungen oder Korrekturen vor.
    Die Fachkonferenz erstellt zum Ende eines Schuljahres eine Terminübersicht über die Konferenz- und Veranstaltungstermine für das jeweils folgende Schuljahr und teilt diese zur Absprache und Koordination mit dem Schulterminplan der Schulleitung mit.
    Zu Schuljahresbeginn werden die Erfahrungen des vergangenen Schuljahres, insbesondere die Umsetzung des schulinternen Lehrplans Sport, in der Fachschaft gesammelt, bewertet und ggf. notwendige Konsequenzen formuliert.
     
     

    Anhang

    Anlage 1: Checkliste zur Erstellung eines schulinternen Lehrplans
    Thema
    erledigt
     
     
    Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit:
     
    Umfeld der Schule
     
    Ressourcen
      • Größe und Ausstattung der Schule
      • Unterrichtstaktung
      • Stundenverortung und Lehrkräfte
     
    Bezug zu curricular relevanten Aspekten des Schulprogramms
     
    Beitrag zur Erreichung der Erziehungsziele der Schule
     
    Fachspezifische Ziele und Schwerpunkte der Fachgruppenarbeit
     
     
    Unterrichtsvorhaben:
     
    Zuordnung obligatorischer Unterrichtsvorhaben zu den Jahrgangsstufen
      • Thema
      • Kompetenzen
      • Inhaltsfelder
      • Inhaltliche Schwerpunkte
      • Zeitbedarf
     
     
    Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit:
     
    Fächerübergreifende Aspekte
      • Geeignete Problemstellungen
      • Schülernähe
      • Individuelle Lernwege
      • Einhaltung des Ordnungsrahmens
     
    Fachspezifische Aspekte
      • Anbindung der Kompetenzen an Fachinhalte
      • Anknüpfung an Interessen und Erfahrungen
      • Einbeziehung externer Fachleute
     
     
    Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung:
     
    Verbindliche Absprachen zur Durchführung von
      • schriftlichen Parallelübungen
      • Herstellung eines Medienprodukts
      • Kurzvorträgen
      • Projekten
      • Hausarbeiten
      • praktischen Arbeiten
     
     
    Verbindliche Instrumente
      • Arbeitsmappe
      • Portfolio
      • Kurze Hausarbeit
      • Schriftliche Überprüfung
     
    Übergeordnete Kriterien für die Bewertung
     
    Konkretisierte Kriterien für die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Leistungen
     
    Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung
     
     
    Lehr- und Lernmittel
     
    Zuordnung zu den Jahrgangsstufen
     
    Hinweise zur Ausgabe und Behandlung
     
     
    Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen:
     
    Überfachliche Absprachen
     
    Zusammenarbeit mit anderen Fächern
     
    Fächerübergreifende Jahrgangspartitur
     
    Kooperation mit außerschulischen Partner
     
    Nutzung außerschulischer Lernorte
     
    Verknüpfungen mit dem Ganztagsangebot
     
     
    Qualitätssicherung und Evaluation
     
    Aufgabenverteilung innerhalb der Fachkonferenz
     
    Plan zur regelmäßigen fachlichen Qualitätskontrolle
     
    Überprüfung des schulinternen Lehrplans
     

    Anlage 2: Erarbeitungsfragen zu den einzelnen Kapiteln des schulinternen Lehrplans


    Auf der Grundlage des Kernlehrplans verfasst die Fachkonferenz einen schulinternen Lehrplan. Die folgende Übersicht enthält Erarbeitungsfragen, die diesen Prozess unterstützen.


    Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit

    • In welchem Umfeld liegt die Schule?
    • Über welche Ressourcen verfügt die Fachgruppe (Größe und Ausstattung der Schule, Unterrichtstaktung, Stundenverortung und Lehrkräfte)?
    • Welche Bezüge gibt es zu curricular relevanten Aspekten des Schulprogramms?
    • Wie kann das Fach zur Erreichung der Erziehungsziele der Schule beitragen?
    • Welche fachspezifischen Ziele und welche Schwerpunkte hat die Fachgruppe?

    Unterrichtsvorhaben

    • Welche obligatorischen Unterrichtsvorhaben werden den einzelnen Jahrgangsstufen zugeordnet?
    • Welche Kompetenzen sollen erworben werden (KLP-Vorgabe)?
    • In welchen Inhaltsfeldern sind diese Kompetenzen relevant?
    • Welche inhaltlichen Schwerpunkte sind verbindlich?
    • Wie groß ist der Zeitbedarf?

    Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

    • Welche fächerübergreifende (geeignete Problemstellungen, Schülernähe, Individuelle Lernwege, Einhaltung des Ordnungsrahmens…) sollen in der fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit beachtet werden?
    • Welche fachspezifischen Aspekte (Anbindung der Kompetenzen an Fachinhalte, Anknüpfung an Interessen und Erfahrungen, Einbeziehung externer Fachleute…) sollen in der fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit beachtet werden?

    Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

    • Welche verbindlichen Absprachen und Instrumente gibt es?
    • Nach welchen verbindlichen Kriterien werden schriftliche, mündliche und gegebenenfalls praktische Leistungen bewertet?
    • Wann und wie erfolgt eine Leistungsrückmeldung und Beratung?

    Lehr- und Lernmittel

    • Welche Lernmittel sollen eingesetzt werden?
    • In welchen Jahrgangsstufen werden Lernmittel ausgegeben?
    • Wie werden die Schülerinnen und Schüler zu einer sorgfältigen Behandlung angehalten?

    Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen

    • Welche überfachlichen Absprachen gibt es?
    • Bei welchen Unterrichtsvorhaben ist eine Zusammenarbeit mit anderen Fächern notwendig bzw. möglich?
    • Wie könnte eine fächerübergreifende Jahrgangspartitur aussehen?
    • Welche außerschulischen Partner und welche außerschulischen Lernorte können in den Unterricht miteinbezogen werden?
    • Gibt es Verknüpfungen mit dem Ganztagsangebot?
      Qualitätssicherung und Evaluation
    • Wer hat welche Aufgaben innerhalb der Fachkonferenz?
    • Gibt es einen Plan zur regelmäßigen fachlichen Qualitätskontrolle?
    • Wie wird sichergestellt, dass Grundsätze der fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit in die tägliche Unterrichtspraxis einfließen?
    • In welchen Zeitabständen und wie wird der schulinterne Lehrplahn überprüft und gegebenenfalls korrigiert?

     Inhaltliche Schwerpunkte (Nummerierung = siehe Legende)

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