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Beispiel eines schulinternen Lehrplans für die Hauptschule im Fach Musik

Hinweis: Als Beispiel eines schulinternen Lehrplans auf der Grundlage des Kernlehrplans Musik für die Hauptschule steht hier der schulinterne Lehrplan einer fiktiven Hauptschule zur Verfügung.

Die Fachkonferenzen an den Schulen haben die Aufgabe, den Kernlehrplan in kollegialer Absprache in ihrem schulinternen Lehrplan umzusetzen. Es wird empfohlen, sich an der Kapitelgliederung im vorliegenden Beispiel zu orientieren, um alle Aspekte zu berücksichtigen, die im Rahmen des Schulgesetzes mit der Einführung des neuen Kernlehrplans verbunden sind. Folgende Materialien, die als Anleitungen, Vorlagen oder Formulare genutzt werden können, stehen rechts (Allgemeine und fachspezifische Konstruktionshinweise) zum Download bereit:

Erläuterungen zur Struktur und zu besonderen Aspekten des Kernlehrplans:

  • Glossar im Kernlehrplan verwendeter Begriffe
  • Übersicht der Inhaltsfelder und inhaltlichen Schwerpunkte im Fach Musik
  • Liste sämtlicher konkretisierter Kompetenzerwartungen Musik des Kernlehrplans

Materialien für die Fachschaften, die als Anleitungen, Vorlagen oder Formulare genutzt werden können:

  • Ein vollständig ausgearbeiteter exemplarischer schulinterner Lehrplan (siehe unten). Der Text steht im Word-Format zum Download und Weiterbearbeitung  zur Verfügung. 

 

1 Rahmenbedingungen der Arbeit im Fach Musik

Hinweis: Um zu verdeutlichen, wie die jeweils spezifischen  Rahmenbedingungen einer Schule den schulinternen Lehrplan beeinflussen  können, wird in  Kapitel 1 zunächst die Schule näher vorgestellt. Den  Fachkonferenzen wird empfohlen, für ihre Schule eine strukturierte  Beschreibung zu erstellen, die sich an den Aspekten im vorliegenden  Beispiel orientiert, um die Ausgangsbedingungen für den schulinternen  Lehrplan festzuhalten (ggf. nur in Stichworten und nicht ausformuliert):

  • Lage der Schule
  • Größe und Ausstattung
  • Unterrichtstaktung
  • Stundenverortung und Lehrkräfte
  • Schulprogramm
  • Fachziele

Die Sei-Aktiv-Schule ist eine rein fiktive Hauptschule und dieser schulinterne Lehrplan dient exemplarisch zur Veranschaulichung eines schulinternen Lehrplans im Fach Musik. Der Vergleich mit den jeweiligen eigenen Bedingungen einer realen Fachschaft soll die Arbeit am eigenen schulinternen Lehrplan erleichtern.

Diese Beispielschule weist für den Musikunterricht im Allgemeinen gute bis durchschnittliche Bedingungen auf.

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2 Entscheidungen zum Unterricht

Hinweis: Das Kapitel 2 zeigt exemplarisch, wie die Vorgaben des Kernlehrplans inhaltlich und thematisch konkretisiert werden können, d.h. wie die Kompetenzerwartungen in Unterrichtsvorhaben einfließen können.
Bei der Entwicklung eines schulinternen Lehrplans können die Fachkonferenzen unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und thematische Festlegungen vornehmen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass sämtliche im Kernlehrplan formulierte Kompetenzerwartungen, Inhaltsfelder und inhaltlichen Schwerpunkte Berücksichtigung finden.
In der Auseinandersetzung mit den konkreten Kompetenzerwartungen werden sich bei der Planung von Unterrichtsvorhaben möglicherweise Verschiebungen oder Überschneidungen ergeben. Die sich ergebenden Doppellungen bzw. Vernetzungen der unterschiedlichen Kompetenzerwartungen sind im Sinne eines Spiralcurriculums durchaus beabsichtigt.
Idealerweise setzen die Entscheidungen der Fachkonferenzen an den im Lehrplan vorgegebenen Kompetenzen und deren Zuordnung zu Kompetenzbereichen und Inhaltsfeldern an und entwickeln hieraus abgestimmte Festlegungen zu Themen und Verfahren. Diese Verbindlichkeit sollte – bezogen auf einzelne Lerngruppen – in angemessener Weise individuelle Freiräume ermöglichen.
Ein pragmatischer Ansatz kann darin bestehen zu überprüfen, welche Ansprüche des kompetenzorientierten Lehrplans durch bereits Bestehendes erfüllt sind und in einen kompetenzorientierten Lehrplan eingehen können. (Vergleiche die zu Anfang aufgeführten Unterstützungsmaterialien für die Arbeit in den Fachschaften zum Download.)

2.1 Unterrichtsvorhaben

Die Unterrichtsvorhaben des schulinternen Lehrplans lösen die Vorgaben durch den Kernlehrplan ein. Sie decken alle im Kernlehrplan aufgeführten Kompetenzen ab. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, sämtliche Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans im Unterricht anzusteuern. Kompetenzen werden bei den Lernenden ausgebildet, indem sie im Sinne eines Spiralcurriculums über längere Zeit hinweg angelegt und gefestigt werden.

Im Folgenden wird die für alle Lehrerinnen und Lehrer gemäß Fachkonferenzbeschluss verbindliche Verteilung der Unterrichtsvorhaben dargestellt. Die entsprechende Umsetzung erfolgt in diesem Abschnitt auf zwei Ebenen: der Übersichts- und der Konkretisierungsebene.

Das „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.1) dient dazu, den Kolleginnen und Kollegen einen schnellen Überblick über die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den einzelnen Jahrgangsstufen zu verschaffen. Von den im Kernlehrplan genannten Kompetenzen werden hier nur die für das Unterrichtsvorhaben zentralen Kompetenzen aufgeführt. Die Unterrichtsvorhaben werden weiterhin den im Kernlehrplan vorgegebenen Inhaltsfeldern und inhaltlichen Schwerpunkten zugeordnet.

In Kapitel 2.1.2 „Konkretisierte Unterrichtsvorhaben“ werden die in Kapitel 2.1.1 aufgeführten Unterrichtsvorhaben einzeln erläutert. Zu jedem Unterrichtsvorhaben findet sich eine sogenannte „Karteikarte“, auf der die Fachkonferenz weitere Angaben festhält.

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Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben

Jahrgang 5/6
Jahrgang 7/8
Jahrgang 9/10
 

2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

Hinweis: Die Fachschaft kommt zu einem Konsens über didaktische und methodische Grundsätze. Sie bilden die gemeinsame Basis für den Musikunterricht der Schule.
 
Fachliche Grundsätze:
Die Fachkonferenz Musik vereinbart die folgenden fachmethodischen und fachdidaktischen Grundsätze, die auch Gegenstand der Qualitätsanalyse sind.

Alle Unterrichtsvorhaben orientieren sich an den im Kernlehrplan für das Fach Musik genannten handlungsbezogenen und musikalisch-ästhetischen Kompetenzen, wie auch an den Inhaltsfeldern mit ihren inhaltlichen Schwerpunkten.  Die einzelnen Unterrichtsvorhaben setzen in der Vermittlung der verbindlichen Kompetenzen jeweils eigene Schwerpunkte, in der Summe der Unterrichtsvorhaben werden jedoch alle im Kernlehrplan ausgewiesenen Kompetenzen  berücksichtigt.
 
Die Unterrichtsvorhaben an der Sei-Aktiv-Schule sind so angelegt, dass sich die Kompetenzbereiche Produktion, Rezeption und Reflexion immer aufeinander beziehen und miteinander vernetzt sind. Die eigene Produktion steht dabei deutlich im Vordergrund.
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Fachvokabular
  • Metrum, Grundschlag, Zählzeit, Takt, Auftakt, Taktstriche, Rhythmus
  • Melodie, Vorzeichen, Auflösungszeichen
  • Notensystem, Notenlinien, Hilfslinien, Violinschlüssel, Bassschlüssel, Wiederholungszeichen, D. S. al Fine
  • Notenwerte, Pausenzeichen
  • Tonleiter, Intervalle, Oktave, Pentatonik
  • Begleitung, Strophe, Refrain, Rondo, Kanon, Menuett, Sequenz, sequenzieren, Periode, Vordersatz, Nachsatz, Fuge, Thema, Intro, Zwischenspiel
  • Satz, Solo, Tutti
  • Percussion, Body-Percussion
  • Barock, Klassik

 


2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

Hinweis: Die Fachschaft kommt zu einem Konsens über Grundsätze der Leistungsbewertung und –beurteilung, die in diesem Kapitel festgehalten werden.

Auf Grundlage von § 48 SchulG, § 6 APO-SI sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Musik Hauptschule beschließt die Fachkonferenz die nachfolgenden Grundsätze.

Grundsätze der Leistungskriterien und der Beratung:
Musikalische Aufgabenstellungen, gestalterische Problemstellungen und Untersuchungsaufträge sind so zu formulieren, dass den Schülerinnen und Schülern die vorab mit ihnen entwickelten Bewertungskriterien, die die Kompetenzen des Lehrplans für den Unterricht konkretisieren, transparent sind. Auf Grundlage dieser Kriterien werden die einzelnen Leistungen bewertet.
In diesem Zusammenhang nehmen die kontinuierlich zu erstellenden Aufzeichnungen im Musikheft / in der Musikmappe / im Portfolio und die gestalterischen Zwischenergebnisse, die den Arbeitsprozess dokumentieren, einen besonderen Stellenwert ein.
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2.4 Lehr- und Lernmittel

  • Ausgewählte Musikbücher verschiedener Verlage im Klassensatz
  • diverse Liedersammlungen
  • Taschen-Partituren/Klavierauszüge in größerer Anzahl
  • ausgewählte Fachbücher und Lexika
  • Sammlungen musikpädagogischer Praxiszeitschriften
  • diverse Materialien zum Stationenlernen
  • Spiele zu verschiedenen musikspezifischen Themen
  • Übungsmittel zur Einzel- oder Gruppenarbeit wie Notenwürfel, Notenkarten
  • exemplarische CDs/DVDs
  • einfache Musik-Software
  • Internet-Recherche
    Über den Schuletat können weitere Materialien beschafft werden. Etatwünsche müssen zum Ende eines Schuljahres für das kommende Schuljahr im Voraus angemeldet werden.

    Weiterführende Links:

     

    3 Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen

    Hinweis: Auf Basis einer Tabelle mit den Unterrichtsvorhaben aller Fächer einer Schule (genannt Partitur) können jahrgangsspezifische thematische Parallelen zwischen den Fächern erkannt bzw. verabredet werden.
    Jahrgangspartituren stellen ein strukturelles Instrument der Qualitätsentwicklung und -sicherung dar. Sie schaffen einen Überblick über die Ansatzpunkte zu fachübergreifenden Kooperationen. Sie sind die Basis für schulinterne Absprachen zur Zusammenarbeit (Welche Unterrichtsfächer in welchen Jahrgangsstufen welche Unterrichtsvorhaben mit welcher Dauer und in welchem Rhythmus umsetzen.) und zielen damit auf das Ausschöpfen von Synergieeffekten ab.
    Die oben beschriebenen Unterrichtsvorhaben weisen an einigen Stellen Beziehungen zu anderen Fächern und Fachinhalten aus.
    Die zeitliche Zuordnung der Unterrichtsvorhaben muss flexibel gesehen werden. Änderungen im Ablauf sind bisweilen zwingend, um zusammen mit anderen Fächern Synergien zu erzielen.
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    4 Qualitätssicherung und Evaluation

    Pläne zur regelmäßigen Evaluation des schulinternen Lehrplans
    Für ausgewählte Unterrichtsvorhaben werden zum Ende des jeweiligen Projektes kleine Aufführungen durchgeführt.
    Nach Ablauf eines Schuljahres wird von den verantwortlichen Fachlehrern überprüft, ob die vereinbarten Kompetenzen angegangen und erreicht worden sind. Auf dieser Grundlage werden in der Fachkonferenz gelungene Unterrichtsvorhaben vorgestellt und Schwierigkeiten thematisiert. Hierzu können / sollen Schülerbeiträge, Arbeitshefte und ggf. Selbstevaluationsbögen herangezogen werden. Folgende Fragen sind dabei relevant:
    • Sind die angestrebten Kompetenzen mit den Unterrichtsvorhaben erreichbar und sind sie erreicht worden?
    • War die zeitliche Planung angemessen und durchführbar?
    • Ist der kontinuierliche Aufbau von Fachkompetenzen (bezogen auf Fachbegriffe, Fachmethoden, Fähigkeiten und Fertigkeiten) abgesichert?
    • Sind Jahrgänge unterrichtlich überfrachtet oder unterfordert?
    • Waren die Arbeitsschritte und die Bewertungskriterien und damit die Ziele der Unterrichtseinheit für die Lerngruppe nachvollziehbar/transparent?
    • War das Arbeitsmaterial angemessen und verständlich?
    • Bleiben im Curriculum ausreichend Freiräume?
    • Welche organisatorischen Anforderungen, welche inhaltlichen Aspekte müssen beachtet und eventuell verändert werden?
    Schwierigkeiten und deren Gründe werden herausgearbeitet und Verbesserungs-, Nachsteuerungsmöglichkeiten und Veränderungsnotwendigkeiten diskutiert und nächste Handlungsschritte vereinbart.
    Auf der Grundlage der getroffenen Absprachen und der Übersichtslisten wird von den verantwortlichen Fachlehrern die Unterrichtsplanung für das kommende Schuljahr vorgenommen.

     

    Überarbeitungs- und Perspektivplanung
    Nur bei dringendem Handlungsbedarf soll der Lehrplan schon im Folgejahr überarbeitet werden. Eine Revision wird frühestens im Abstand eines Durchgangs (für 5/6 nach zwei Jahren, für 7-10 nach vier Jahren) vereinbahrt.
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