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Beispiel eines schulinternen Lehrplans für die gymnasiale Oberstufe im Fach Griechisch

Hinweis: Als Beispiel für einen schulinternen Lehrplan auf der Grundlage des Kernlehrplans Hebräisch steht hier der schulinterne Lehrplan einer fiktiven Schule zur Verfügung.

Um zu verdeutlichen, wie die jeweils spezifischen Rahmenbedingungen in den schulinternen Lehrplan einfließen, wird die Schule in Kapitel 1 zunächst näher vorgestellt. Den Fachkonferenzen wird empfohlen, eine nach den Aspekten im vorliegenden Beispiel strukturierte Beschreibung für ihre Schule zu erstellen.

Hinweis: Um die Ausgangsbedingungen für die Erstellung des schulinternen Lehrplans festzuhalten, können beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt werden:
  • Lage der Schule
  • Aufgaben des Fachs bzw. der Fachgruppe
  • Funktionen und Aufgaben der Fachgruppe vor dem Hintergrund des Schulprogramms
  • Beitrag der Fachgruppe zur Erreichung der Erziehungsziele ihrer Schule
  • Beitrag zur Qualitätssicherung und –entwicklung innerhalb der Fachgruppe
  • Zusammenarbeit mit andere(n) Fachgruppen (fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben und Projekte)
  • Ressourcen der Schule (personell, räumlich, sächlich), Größe der Lerngruppen, Unterrichtstaktung, Stundenverortung
  • Fachziele
  • Name des/der Fachvorsitzenden und des Stellvertreters/der Stellvertreterin
  • ggf. Arbeitsgruppen bzw. weitere Beauftragte

1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit

Das fiktive in Neuss gelegene Beispielgymnasium besuchen Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Neusser Stadtgebiet, teils sogar aus den umliegenden kleineren Orten.

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2 Entscheidungen zum Unterricht

2.1 Unterrichtsvorhaben

Die Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan besitzt den Anspruch, sämtliche im Kernlehrplan angeführten Kompetenzen abzudecken. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans bei den Lernenden spiralcurricular auszubilden und zu entwickeln.

Die entsprechende Umsetzung erfolgt auf zwei Ebenen: der Übersichts- und der Konkretisierungsebene.

Im „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.1) wird die für alle Lehrerinnen und Lehrer gemäß Fachkonferenzbeschluss verbindliche Verteilung der Unterrichtsvorhaben dargestellt. Das Übersichtsraster dient dazu, den Kolleginnen und Kollegen einen schnellen Überblick über die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den einzelnen Jahrgangsstufen sowie den im Kernlehrplan genannten Kompetenzen, Inhaltsfeldern und inhaltlichen Schwerpunkten zu verschaffen. Um Klarheit für die Lehrkräfte herzustellen und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden in der Kategorie „Kompetenzen“ an dieser Stelle nur die übergeordneten Kompetenzerwartungen ausgewiesen (Text-, Sprach-, Kulturkompetenz), während konkretisierte Kompetenzerwartungen erst auf der Ebene konkretisierter Unterrichtsvorhaben Berücksichtigung finden. Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann. Um Spielraum für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse anderer besonderer Ereignisse (z.B. Praktika, Klassenfahrten o.ä.) zu erhalten, wurden im Rahmen dieses Hauscurriculums nur ca. 75 Prozent der Bruttounterrichtszeit verplant.

Während der Fachkonferenzbeschluss zum „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ zur Gewährleistung vergleichbarer Standards sowie zur Absicherung von Lerngruppenübertritten und Lehrkraftwechseln für alle Mitglieder der Fachkonferenz Bindekraft entfalten soll, besitzt die exemplarische Ausweisung „konkretisierter Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.2) empfehlenden Charakter und stellt somit eine hilfreiche Orientierungshilfe ohne Bindekraft dar. Referendarinnen und Referendaren sowie neuen Kolleginnen und Kollegen dienen diese vor allem zur standardbezogenen Orientierung in der neuen Schule, aber auch zur Verdeutlichung von unterrichtsbezogenen fachgruppeninternen Absprachen zu didaktisch-methodischen Zugängen, fächerübergreifenden Kooperationen, Lernmitteln und orten sowie vorgesehenen Leistungsüberprüfungen, die im Einzelnen auch den Kapiteln 2.2 bis 2.4 zu entnehmen sind. Abweichungen von den vorgeschlagenen Vorgehensweisen bezüglich der konkretisierten Unterrichtsvorhaben sind im Rahmen der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte jederzeit möglich. Auch die in den konkretisierten Unterrichtsvorhaben aufgeführten Literaturempfehlungen stellen eine optionale Auswahl an möglicher Sekundärliteratur dar. Sicherzustellen bleibt allerdings auch hier, dass im Rahmen der Umsetzung der Unterrichtsvorhaben insgesamt alle Text-, Sprach- und Kulturkompetenzen des Kernlehrplans Berücksichtigung finden.

2.1.1 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben – Griechisch fortgef., EPh, Gk

Hinweis:Thema, Inhaltsfelder, inhaltliche Schwerpunkte und Kompetenzen hat die Fachkonferenz der Beispielschule verbindlich vereinbart. In allen anderen Bereichen sind Abweichungen von den vorgeschlagenen Vorgehensweisen bei der Konkretisierung der Unterrichtsvorhaben möglich. Darüber hinaus enthält dieser schulinterne Lehrplan in den Kapiteln 2.3 bis 2.5 übergreifende sowie z.T. auch jahrgangsbezogene Absprachen zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, zur Leistungsbewertung und zur Leistungsrückmeldung. Je nach internem Steuerungsbedarf können solche Absprachen auch vorhabenbezogen vorgenommen werden. Diese Konkretisierungsebene der Unterrichtsvorhaben bietet lediglich eine Hilfestellung ohne Bindekraft.
Einführungsphase

2.1.2 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben – Griechisch fortgef., QPh, Gk

Qualifikationsphase Q1 (Grundkurs)
Qualifikationsphase Q2 (Grundkurs)

2.1.3 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben – Griechisch fortgef., QPh, Lk

Qualifikationsphase Q1 (Leistungskurs)
Qualifikationsphase Q2 (Leistungskurs)

2.1.4 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben – Griechisch neu, EPh, Gk

Einführungsphase

2.1.5 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben – Griechisch neu, QPh, Gk

Qualifikationsphase Q1 (Grundkurs)
Qualifikationsphase Q2 (Grundkurs)

2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

In Absprache mit der Lehrerkonferenz sowie unter Berücksichtigung des Schulprogramms hat die Fachkonferenz Griechisch die folgenden fachmethodischen und fachdidaktischen Grundsätze beschlossen. In diesem Zusammenhang beziehen sich die Grundsätze 1 bis 14 auf fächerübergreifende Aspekte, die auch Gegenstand der Qualitätsanalyse sind, die Grundsätze 15 bis 22 sind fachspezifisch angelegt.

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2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

Hinweis: Sowohl die Schaffung von Transparenz bei Bewertungen als auch die Vergleichbarkeit von Leistungen sind das Ziel, innerhalb der gegebenen Freiräume Vereinbarungen zu Bewertungskriterien und deren Gewichtung zu treffen.

Auf der Grundlage von § 48 SchulG, §§ 13-16 der APO-GOSt sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Griechisch für die gymnasiale Oberstufe hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen die Minimalanforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar. Bezogen auf die einzelne Lerngruppe kommen ergänzend weitere der in den Folgeabschnitten genannten Instrumente der Leistungsüberprüfung zum Einsatz.

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2.4 Lehr- und Lernmittel

Während der Lektürephase verfügen alle Schülerinnen und Schüler über eine eigene, beschreibbare Textausgabe.

Die individuelle Anschaffung von Wörterbuch, Systemgrammatik und Textausgaben wird empfohlen.

Vgl. die zugelassenen Lernmittel für Griechisch.

3 Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen

Zusammenarbeit mit anderen Fächern

Die Fachschaft Alte Sprachen insbesondere pflegt projektbezogen und bezogen auf ausgewählte Unterrichtsvorhaben eine enge Absprache mit Kollegen der Fachschaft Geschichte, Kunst und Philosophie sowie Sport. Diese verbindlichen Absprachen, gemeinsamen Vorbereitungen und Durchführungen von Projekten, Methodentagen oder Unterrichtssequenzen eröffnen für die Kollegen die Möglichkeit der Arbeitsteilung und bieten Gelegenheit zum Austausch von Materialien. Den Schülerinnen und Schülern dienen fachübergreifende und fächerverbindende Vorhaben zur Entwicklung crosscurricularer Kompetenzen. Ferner bieten sich so zudem Anlässe, das Fach Griechisch schulweit darzustellen und ggf. Schülerinnen und Schüler gleichsam anzuwerben.

Anbindung an das Schulprogramm

Eine Exkursion nach Griechenland ist im Schulprogramm fest verankert.

Vor dem Hintergrund des Lernens am außerschulischen Lernort sind Besuche von Antikenmuseen und Theaterbesuche fest eingeplant. Diese werden in thematischer Anknüpfung an die Unterrichtsvorhaben in hinreichendem Maße vorbereitet und ausgewertet.

Fortbildungskonzept

Zur Sicherung der Lehre nehmen die Griechischkolleginnen und –kollegen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen der Bezirksregierung, an ausgewiesenen Veranstaltungen der Universität und solchen der Fachverbände teil. Die Inhalte und Ergebnisse der Fortbildungsmaßnahmen werden in der Fachschaft kommuniziert, ggf. Materialien vervielfältigt oder bereitgestellt.

4 Qualitätssicherung und Evaluation

Evaluation des schulinternen Curriculums

Zielsetzung: Das schulinterne Curriculum stellt keine starre Größe dar, sondern ist als „lebendes Dokument“ zu betrachten. Dementsprechend sind die Inhalte stetig zu überprüfen, um ggf. Modifikationen vornehmen zu können. Die Fachkonferenz (als professionelle Lerngemeinschaft) trägt durch diesen Prozess zur Qualitätsentwicklung und damit zur Qualitätssicherung des Faches bei.

Prozess: Der Prüfmodus erfolgt jährlich. Zu Schuljahresbeginn werden die Erfahrungen des vergangenen Schuljahres in der Fachschaft gesammelt, bewertet und eventuell notwendige Konsequenzen formuliert. Der vorliegende Bogen wird als Instrument einer solchen Bilanzierung genutzt.

Link zum Kontrollbogen

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