5.2.1 Die Schulleitung interpretiert rechtliche Bestimmungen und Vorgaben situationssensibel und setzt diese rechtssicher um.
Aufschließende Aussagen
- Die Schulleitung interpretiert rechtliche Bestimmungen und Vorgaben situationssensibel und setzt diese rechtssicher um.
- Die Schulleitung stellt die zweckgerechte Verwendung von zusätzlich bereitgestellten Lehrerstellen, vor allem für die Bereiche Ganztag, Integration und Inklusion sicher.
- Die Schulleitung erkennt Gestaltungsspielräume und füllt diese verantwortungsbewusst und rechtssicher aus.
- Die Schulleitung sieht eine ihrer Aufgaben in der optimalen Gestaltung von Prozessabläufen in der Schule.
- Die Schulleitung sorgt für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben der Schule im Rahmen der Lehrerausbildung.
- Die Schulleitung ist über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Trägermodells von Ganztagsangeboten und Übermittagsbetreuung informiert und berücksichtigt dies bei ihren Planungen.
- Die Schulleitung erkennt physische und psychische Belastungen sowie Gefahrenbereiche und veranlasst Maßnahmen zur Erhaltung der physischen und psychischen Gesundheit.
- Die Schulleitung initiiert und begleitet auf der Grundlage schulrelevanter Gesundheitsschutzdaten Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
- Die Schulleitung sorgt für die Einhaltung von Regeln zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Gesundheitsförderung.
Erläuterungen
Das Kriterium beschreibt die Verantwortung der Schulleitung für die umfänglichen Organisations- und Steuerungsprozesse und deren Management in Abgrenzung zur „Pädagogischen Führung“. „Gutes Management ist auf die optimale Gestaltung von Prozessabläufen in der Schule ausgerichtet“ (Handlungsfelder und Schlüsselkompetenzen für das Leitungshandeln in eigenverantwortlichen Schulen in NRW, Rd. Erl. des MSW NRW v. 17. Juni 2008, S. 4). Der Schwerpunkt hier liegt in der Betrachtung der Prozessabläufe, die den Fokus auf der Interpretation und Umsetzung rechtlicher Bestimmungen und Vorgaben haben unter Berücksichtung der Kontextbedingungen/konkreten Kontexte und Handlungsbedingungen der Schule.
Das Handlungsfeld „Recht und Verwaltung“ wird dementsprechend im Runderlass „Handlungsfelder und Schlüsselkompetenzen für das Leitungshandeln in eigenverantwortlichen Schulen in NRW“ folgendermaßen umschrieben: „Schulleitung ist verantwortlich für eine die Qualitätsentwicklung der Schule unterstützende Verwaltung und Organisation der Schule. Sie plant, organisiert und verwaltet den laufenden Schulbetrieb unter Berücksichtigung sachlicher Erfordernisse und verfügbarer Ressourcen. Sie entscheidet über die effiziente Bewirtschaftung der Finanz-, Personal-, Sach- und Zeitressourcen im Rahmen des Budgets und legt darüber Rechenschaft ab. Schulleitung trifft rechtssichere Entscheidungen in schul-, dienst-, personal- und haushaltsrechtlichen Angelegenheiten“ (S. 6).
Ein solches qualitatives Schulleitungshandeln bedarf Kompetenzen, die zur rechtssicheren Umsetzung und Interpretation rechtlicher Bestimmungen und Vorgaben in den verschiedensten Handlungsfeldern des schulischen Alltags befähigen wie zum Beispiel in den Bereichen Medienkompetenz, Ganztag und Übermittagsbetreuung, Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Gesundheitsförderung, Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, Praktikantinnen- und Praktikantenbetreuung, Verwendung von zusätzlich bereitgestellten Stellen sowie effizienter Einsatz von Haushaltsmitteln. Sie umfassen die Bereiche Schulrecht, Dienstrecht, Haushaltsrecht, Gleichstellung, Arbeitsschutz- und Gesundheitsförderung sowie Verwaltungs- und Ressourcenmanagement. Die Schulleitung handelt situationsgerecht unter Berücksichtigung verantwortungsbewusster und rechtssicherer Ausnutzung von Gestaltungsräumen.
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In diesem Handbuch werden den Schulen Hilfen und Anregungen gegeben, wie Gelingensbedingungen für eine gesunde Schule angeregt und gestaltet werden können, damit diese erfolgreich und nachhaltig zur Gesundheit aller am Schulleben beteiligten Personen beitragen. Das umfangreiche Handbuch zeigt Begründungszusammenhänge auf und gibt empirisch gestützte Hinweise für die erfolgreiche Gestaltung eines umfassenden, systemischen Ansatzes der Gesundheitsförderung. Ergänzend zur Webveröffentlichung gibt es eine Webseite mit weiterführenden Informationen; siehe auch Projekte und Portale.
Das Handbuch ist in viele einzelne Kapitel untergliedert, die unabhängig voneinander einzelne Aspekte aufgreifen und je nach Interessenlage Informationen verständlich darstellen und dem Leser eine gute Grundlage für das Handlungsfeld Gesundheitsförderung von Lehrern und Schülern bietet.
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Der Leitfaden gibt Hinweise zur Gestaltung eines erfolgreichen Schulentwicklungsprozesses zur gesunden Schule und benennt Gelingensbedingungen sowie Praxistools (Handlungsempfehlungen, Checklisten, Diagnosetools, Reflexionsfragen, Literaturtipps). Zusätzliche Instrumente und Praxistipps bietet die Internetversion des Leitfadens unter www.handbuch-lehrergesundheit.de (siehe Projekte und Portale).
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Weitere Empfehlungen
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
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Dieses Portal stellt verschiedene Instrumente für die schulinterne Evaluation bereit. Alle beschriebenen Angebote stehen den Lehrkräften und Schulen in Nordrhein-Westfalen kostenlos zur freien Nutzung zur Verfügung. Sie finden Angebote für verschiedene Evaluationsanlässe und schulische Akteurs- bzw. Nutzergruppen. Diese reichen von einem Kurzfeedback zum Unterricht bis hin zu einer online-basierten schulweiten Bestandsaufnahme auf der Grundlage des Referenzrahmens Schulqualität NRW.
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Gesundheitsmanagement
Ministerium für Schule und Bildung
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Das Schulministerium informiert in Form einer Zusammenfassung über den aktuellen Stand der einschlägigen Vorschriften aus Recht, Verwaltung und Unfallverhütung (RISU) sowie geltender technischer Regeln (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Technische Regeln Gefahrstoffe, DIN-Normen), um die Arbeit vor Ort in den Schulen zu unterstützen. Die RISU gilt in den Fächern Biologie, Chemie und Physik, in Technik/Arbeitslehre sowie in Hauswirtschaft, Textilgestaltung, Kunst und Musik der allgemein bildenden Schulen. Darüber hinaus gibt es Unterrichtsveranstaltungen, in denen Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen diese Richtlinien anzuwenden sind.
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Leuphana Universität Lüneburg
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Mind Matters Programmzentrum
Leuphana Universität Lüneburg
Zentrum für Angewandte Gesundheitswissenschaften
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Alle Lehrkräfte an allen öffentlichen Schulen in NRW werden in den Jahren 2012 und fortfolgend mit dem standardisierten Fragebogen "COPSOQ: Copenhagen Psychosocial Questionnaire" zu psychosozialen Faktoren am Arbeitsplatz befragt. Ziel der Befragung ist die Ermittlung der psychosozialen Belastung und Beanspruchung bei Lehrkräften. Die Fragebögen differieren nach Schulform. Die Befragung ist der erste Schritt im Prozess der personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Weitere Schritte sind: Interpretation der Ergebnisse (siehe auch Arbeitsmaterialien: "Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schulleitungen und Lehrkräfte. Thema: Arbeits- und Gesundheitsschutz – Psychosoziale Faktoren am Arbeitsplatz"), Ableitung von Maßnahmen, Umsetzung von Maßnahmen, Erfolgsbewertung der Maßnahmen. Schulleitungen können die Ergebnisse nutzen, um aus der Betrachtung einzelner Fragen Schritt für Schritt Maßnahmen mit dem Kollegium zu erwirken.
Hinweis: Ab Januar können Sie Schule NRW kostenlos als E-Mail erhalten. Die Anmeldung erfolgt unter: www.schule.nrw
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Ganztagsperspektive
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklingerstr. 49
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Das Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen wird angeboten vom Ministerium für Schule und Bildung NRW und ist eine zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Bildung - auch für den Ganztag. Das Portal bietet weiterführende Informationen bzw. Links zu Grundlagenerlassen und Rahmenvereinbarungen sowie zu:
- Qualitätsentwicklung und Fortbildung,
- Recht im Ganztag,
- Schulverpflegung,
- Primarbereich,
- Sekundarstufe I,
- Gymnasium und
- Bildungsökonomie
Das Portal kann somit Schulleitung unterstützen, wenn diese einen Überblick über rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen des Ganztags erhalten möchte.
Link zum Portal eingesehen am: 14.05.2024Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenDKJS Deutsche Kinder- und Jugendstiftung gGmbH
Tempelhofer Ufer 11
10963 Berlin
Serviceagentur „Ganztägig lernen" NRW
Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA)
Friesenring 32/34
48147 Münster
Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA)
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"Ganz!recht" ist ein Portal, das von der Serviceagentur "Ganztägig lernen" betreut wird. Das Portal gibt keine rechtsverbindliche Auskunft; vielmehr ist das Ziel von "ganz!recht" einen Überblick über die Vielzahl der rechtlichen Vorschriften zu schaffen, die unmittelbar oder mittelbar den Ganztag betreffen. Die entsprechenden Hinweise z. B. zu Personal, Kooperation, Verpflegung etc. wurden weitestgehend mit Expertinnen und Experten der jeweiligen Bereiche abgestimmt.
Das Portal kann für Schulleiterinnen und Schulleiter hilfreich sein, die bei verschiedenen Themen bezüglich der Rechtssicherheit unsicher sind, nicht nur auf den Ganztag bezogen.
Link zum Portal eingesehen am: 14.05.2024Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenGender / Reflexive Koedukation
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Qualitätsanalyse
Literatur
Grundlegendes
Die Bezirksregierung Münster und das LWL-Landesjugendamt haben 2018 gemeinsam mit Experten aus der Praxis im Handlungsfeld Schule und Jugendhilfe für die hier vorliegende Arbeitshilfe eng zusammengearbeitet, Informationen ausgetauscht und Arbeitsabläufe aufgeteilt
Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schule und Schulaufsicht ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Inklusion und den Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft.
Im Kontext der Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung gemäß § 35a SGB VIII und schulischer Förderung werden besondere Herausforderungen deutlich. Das Anliegen dieser Arbeitshilfe ist es, Gedanken dazu ernsthaft aufzugreifen und zunächst im Handlungsfeld „Eingliederungshilfen“ praxisnah zu konkretisieren.
Ziele dieser gemeinsamen Veröffentlichung sind:
• den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren in den Schulen, der Schulaufsicht und in den Jugendämtern Informationen zu den gesetzlichen Hintergründen zu vermitteln,
• Verfahrensweisen zum strukturierten Vorgehen im Einzelfall vorzustellen,
• Handlungsempfehlungen zum Umgang mit wiederkehrenden Fragestellungen zu geben,
• Impulse zu geben für die Schaff ung von strukturellen und inhaltlichen Vereinbarungen auf regionaler Ebene.
Gesundheitsmanagement
Der Artikel schärft den Blick auf die schulspezifischen Unterstützungsangebote der BAD GmbH, wie zum Beispiel die Arbeitsmedizinischen Sprechstunden und Vorsorgeuntersuchung, den Infektionsschutz an Förderschulen mit Frühförderung und die Mutterschutzbestimmungen.
Hinweis: Seit Januar 2019 können Sie Schule NRW kostenlos als E-Mail erhalten. Die Anmeldung erfolgt unter: www.schule.nrw.
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Mit diesem Arbeitsheft erhalten die Lesenden grundlegende Informationen zum Rückkehrgespräch. Das Gespräch - als Aufgabe von Schulleitung und/oder Schulaufsicht - kann als Instrument im Zusammenhang eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) erschlossen werden. Das Material umfasst einen Theorie- sowie einen Praxisteil mit konkreten Anleitungen und Übungen.
Link zur Deutschen Nationalbibliothek eingesehen am: 14.05.2024Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenIm Artikel werden einige exemplarische Tätigkeiten des überbetrieblichen Dienstes (BAD GmbH) im Rahmen der landesweiten Lehrkräftebetreuung an öffentlichen Schulen dargestellt, wie zum Beispiel eine Begehung der Schule.
Hinweis: Seit Januar 2019 können Sie Schule NRW kostenlos als E-Mail erhalten. Die Anmeldung erfolgt unter: www.schule.nrw.
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Im Artikel werden Hilfen aufgezeigt, die Schulleitungen unterstützen, Maßnahmen des Arbeitsschutzes an ihrer Schule umsetzen zu können. Im ersten Schritt geht es in diesem Artikel um die regelmäßige Beurteilung der Bedingungen in der Schule, wie zum Beispiel der Umgang mit der Grundcheckliste der BAD GmbH zur Gefährdungsbeurteilung.
Hinweis: Seit Januar 2019 können Sie Schule NRW kostenlos als E-Mail erhalten. Die Anmeldung erfolgt unter: www.schule.nrw.
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Im Artikel wird geschildert, wie im Pilotbezirk Düsseldorf im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bis 2013 alle Lehrkräfte an circa 1.600 öffentlichen Schulen zu psychosozialen Faktoren am Arbeitsplatz befragt wurden. Als Befragungsinstrument wurde der Fragebogen „COPSOQ-Lehrkräfte“ (Copenhagen psycho-social questionnaire) eingesetzt. Siehe auch Projekte und Portale (www.nrw.schule.copsoq.de.)
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Arbeits-und Gesundheitschutz
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Nübling und Stannigel erläutern in diesem Artikel die Durchführung und Auswertung der Befragung der Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen mithilfe des COPSOQ Fragebogens (Copenhagen Psychosocal Questionnaire).
Ziel ist die Ermittlung der psychosozialen Belastung und Beanspruchung bei Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen. Die Befragung ist der erste Schritt im Prozess der personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Weitere Schritte sind: Interpretation der Ergebnisse, Ableitung von Maßnahmen, Umsetzung von Maßnahmen, Erfolgsbewertung der Maßnahmen.
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Ganztagsperspektive
In diesem Artikel werden die Ergebnisse eines gemeinsamen Forschungsprojektes von vier deutschen Stiftungen beschrieben. Diesem Forschungsprojekt lag die Fragestellung zugrunde, welche Qualitätsansprüche an eine gute Ganztagsschule gestellt werden müssen. Die durch eine qualitative Analyse herausgearbeiteten fünf Handlungsfelder „Zeit und Struktur“, „Ganztagselemente“, „Steuerung“, „Multiprofessionelle Kooperationen“ und „Räume“ werden erläutert, die dazugehörigen Qualitätsaspekte beschrieben und daraus resultierende Anforderungen an Politik und Administration formuliert.
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Weitere Literaturhinweise
Angefragt!
Veranstaltungsformate zur Implementation des Referenzrahmens Schulqualität NRW (RRSQ)
Unter anderem für folgende Zielgruppen bietet das QUA-LiS-Team RRSQ speziell entwickelte Veranstaltungsformate an: • Schulleitungen u. Steuergruppen • Schulaufsicht • Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) • Fachleitungen in den ZfsL • Seminare der ZfsL • Ausbildungsbeauftragte der ZfsL-Kooperationsschulen • Kompetenzteams • Orientierungsseminare • Qualifizierungsseminare „Neu im Amt“ Die folgende Tabelle skizziert den möglichen Ablauf einer […]
weiterlesenExterne Kooperationen – Chancen für die Schulentwicklung: Referenzrahmen Schulqualität NRW und das Online-Unterstützungsportal
Die Schulen in NRW nutzen Kooperationen mit Institutionen, Initiativen und Vereinen und weiteren Partnern zur Gestaltung ihrer schulischen Arbeit. Den Schülerinnen und Schülern ermöglichen sie weitergehende Erfahrungs- und Lernangebote, wozu u.a. Schüleraustauschprogramme, Netzwerkarbeiten, Betriebserkundigungen und kulturelle Angebote gehören. Insgesamt 21 (von 37) Dimensionen des Referenzrahmens Schulqualität NRW – insbesondere aus den Inhaltsbereichen Schulkultur, Professionalisierung, Führung […]
weiterlesenSchulprogramm und Schulprogrammarbeit – Chancen für die Schulentwicklung: Referenzrahmen Schulqualität NRW und das Online-Unterstützungsportal
Die Schulen in NRW legen auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreiben es regelmäßig fort. (SchulG § 3, Abs. 2, Satz 1). Das querstrukturelle Thema Schulprogramm wird im Kriterium 2.1.4 aufgegriffen. Schulprogrammarbeit berührt nicht nur den Inhaltsbereich 5 Führung und […]
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