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Dimension 6.2
Finanzausstattung

6.2.1
Finanzielle Mittel des Bundes

Aufschließende Aussagen

Finanzielle Mittel des Bundes

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..

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6.2.2
Finanzielle Mittel des Landes

Aufschließende Aussagen

Finanzielle Mittel des Landes

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..

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Materialien

Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe MSW 2003 Runderlass - Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe („Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“, „Silentien“).

Der Runderlass vom Ministerium regelt die Förderung außerunterrichtlicher Angebote im Primarbereich.
Der Runderlass gibt Auskunft über folgende Bereiche:

- Zuwendungszweck
- Gegenstand der Förderung
- Zuwendungsempfänger
- Zuwendungsvoraussetzungen
- Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- Verfahren
- Anlage (verschiedene Antragsformulare)
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zum Material eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Lernmittelfreiheit

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
 

Auf der Seite des Bildungsportals sind alle Informationen zur Lernmittelfreiheit zu finden.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.
Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Informationen zum Fortbildungsbudget - BZR Düsseldorf

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 46
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
 

Auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf befinden sich Informationen zum Fortbildungsbudget der öffentlichen Schulen, sowie weitere Hinweise zu Erlassen, Adressen oder Formularen. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Landesprogramm Bildung und Gesundheit

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf

Das Landesprogramm „Bildung und Gesundheit" legt den Schwerpunkt auf die Förderung einer integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Die Träger bilden eine Verantwortungspartnerschaft zur Förderung guter gesunder Bildungseinrichtungen. Nach einer verbindlichen Teilnahme am Landesprogramm kann jede Schule zielgerichtete Fördermittel beantragen. Link zum Projekt eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Gute Schule 2020 NRW Land Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Gute Schule 2020 ist ein Förderprogramm des Landes NRW und der NRW.BANK zur Unterstützung der kommunalen Schulinfrastruktur. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.2.3
Finanzielle Mittel des Schulträgers

Aufschließende Aussagen

Finanzielle Mittel des Schulträgers

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..

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Materialien

Schulträger

Die Schulträger kommen für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs aufkommen, Das Schulgebäude Eigentum des Schulträgers, wobei bei einem angemieteten oder verpachteten der Schulträger die Miete zu tragen hat.
Öffentliche Schulträger sind in der Regel die Städte und Gemeinden sowie die Landkreise bzw. Kreise und die kreisfreien Städte bzw. Stadtkreise, teilweise auch die Länder. Auch besondere Zweckverbände (z. B. mehrere Gemeinden), so genannte Schulverbände, fallen unter die öffentlichen Schulträger. Städte und Gemeinden sind meist Schulträger der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Landkreise und kreisfreie Städte sind meist Schulträger der Berufsbildenden Schulen und Förderschulen. Die Länder sind meist Träger der Heimsonderschulen (z. B. für Blinde und Hörgeschädigte), Gymnasien in Aufbauform mit Internaten und Kollegs. In Ausnahmefällen sind die Landkreise auch Schulträger von Gymnasien, insbesondere bei Standorten im ländlichen Bereich.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

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Schulträger der öffentlichen Schulen § 78 SchulG – Schulträger der öffentlichen Schulen Link zum Schulgesetz eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Träger öffentlicher und privater Schulen - Regelungen und Aufgaben Lernende Region - Netzwerk Köln e.V.
Geschäftsstelle
Julius-Bau-Str. 2
51063 Köln
Auf der Seite des Portals werden die wesenlichen Aufgaben der des Schulträges am Beipiel der Stadt Köln zusammengefasst. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.2.4
Externe finanzielle Unterstützungsleistungen

Aufschließende Aussagen

Externe finanzielle Unterstützungsleistungen

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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Materialien

Es gibt eine Vielzahl von externen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Konkrete Hinweise und weiterführende Materialien findet man unter 3.5.1 Die Schule gestaltet ein vielfältiges, anregendes Schulleben.


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