Inhaltsbereich 6 Rahmenbedingungen und verbindliche Vorgaben
Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben
6.1.1 Gesetze
Aufschließende Aussagen
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
- Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG)
- Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG)
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) (für Fachklassen des dualen Systems in der Berufsschule)
- Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) vom 14.02.2012
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Weitere Gesetze mit Schulbezug [(u. a. Sozialgesetzbuch (SGB), Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG), Kinderbildungsgesetz (KiBiz)]
- 2006
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben greift daher von der Schule nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen auf, wie z. B.:
- Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse,
- Curriculare Vorgaben,
- übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen,
- Beschlüsse und Empfehlungen der KMK.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Gesetze und Verordnungen
Die Gesamtheit rechtlicher Vorgaben bildet das Grundgerüst schulischer Arbeit. Durch den so gezogenen Rechtsrahmen werden Aufgaben und Zuständigkeiten benannt, Handlungs- und Gestaltungsspielräume eröffnet und beschränkt sowie Rechte und Pflichten schulischer Akteure definiert. Die Einhaltung verbindlicher rechtlicher Vorgaben ist nicht Merkmal »guter Schule«, sondern Recht- und Gesetzmäßigkeit schulischen Handelns ist deren unabdingbare Voraussetzung. Dies erfordert bei schulischen Akteuren zumindest grundlegende Kenntnisse der für sie relevanten Inhalte rechtlicher Vorgaben sowie zu deren Anwendung und Umsetzung in der schulischen Arbeit. Lehrkräfte sind verpflichtet und müssen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter die Möglichkeit erhalten, sich über die für sie maßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu informieren (§ 3 Absatz 6 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen – ADO). Wichtig für die Einordnung der Rechtsqualität einer Regelung ist die Normenhierarchie, also die „Rangfolge“ der für den Schulbereich in Nordrhein-Westfalen relevanten Normen:
- Verfassungsrechtliche Vorgaben,
- Gesetze,
- Verordnungen,
- Verwaltungsvorschriften (z. B. Runderlasse) und
- weitere behördliche Maßnahmen (z. B. Verfügungen der Schulaufsicht).
Es gilt der Grundsatz, dass Normen nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen dürfen. Durch die verfassungsrechtlichen Vorgaben wird demnach der Landesgesetzgeber gebunden, durch die gesetzlichen Vorgaben der Verordnungsgeber. Zu den genannten Normen kommen z. B. Leitfäden oder Handreichungen zu spezifischen Themenfeldern, die zwar keinen echten Regelungscharakter entfalten, von der Schulaufsicht jedoch mit dem Ziel der Unterstützung, der Erläuterung rechtlicher Vorgaben und auch niedrigschwelligen Steuerung schulischer Tätigkeit veröffentlicht werden.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Gesetze, Verordnungen und allgemeingültige Verwaltungsvorschriften (Runderlasse) werden verkündet bzw. veröffentlicht. Bundesgesetze werden im Bundesgesetzblatt (BGBl.) verkündet: www.bgbl.de/informationen/bgbl-online.html
Das geltendes Bundesrecht kann im Volltext unter folgender Adresse eingesehen werden: www.gesetze-im-internet.de
Nordrhein-westfälische Gesetze und Verordnungen werden im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) für das Land Nordrhein-Westfalen verkündet: recht.nrw.de/lmi/owa/br_start
Dort können auch die geltenden Gesetze und Verordnungen in der jeweils aktuellen Fassung abgerufen werden.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt mit „Schule NRW“ über ein eigenständiges Bekanntmachungsorgan (Amtsblatt - Abl.), in welchem auch die zentralen Runderlasse veröffentlicht werden. Eine jährlich aktualisierte Sammlung der veröffentlichten schulbezogenen Vorschriften enthält die „Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (BASS)“. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung stellt wichtige Rechtsvorschriften auch in seinem Bildungsportal im Rechtsbereich online zur Verfügung: www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/index.html
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Das Grundgesetz enthält mit Artikel 7 eine Grundsatznorm für das Schulwesen. Grundlegende Wertentscheidungen werden jedoch damit im Wesentlichen nur für folgende Aspekte des Schulwesens getroffen:
- Staatliche Schulaufsicht bzw. „Schulhoheit“ (Recht des Staates zur Organisation des Schulwesens und Festlegung von Inhalten und Unterrichtszielen)
- Rechtsstellung des Religionsunterrichtes und Teilnahme daran
- Privatschulfreiheit
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und mangels einer ausdrücklichen Zuständigkeitszuweisung an den Bund obliegt die eigentliche rechtliche Ausgestaltung des Schul- und Bildungswesens den Ländern (Kulturhoheit). Der Grundgesetzgeber hat daher auch von einer Formulierung zentraler Bildungs- und Erziehungsziele abgesehen. Diese finden sich vielmehr in den Landesverfassungen und Schulgesetzen der Länder.
Bei der Gestaltung ihrer landesrechtlichen Regelungen sind die Landesgesetzgeber aber selbstverständlich nicht allein an den Inhalt des Artikels 7, sondern auch an andere verfassungsrechtlich festgelegte Werte gebunden (z. B. Grundrechtsbindung und Gleichbehandlungsgrundsatz).
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950 trifft vornehmlich im Dritten Abschnitt – Schule, Kunst und Wissenschaft, Sport, Religion und Religionsgemeinschaften – wichtige Grundsatz- und Strukturentscheidungen für die Gestaltung des Schulwesens in Nordrhein-Westfalen. Die landesverfassungsrechtlichen Vorgaben beziehen sich insbesondere auf folgende Aspekte:
- Bildungs- und Erziehungsziele (Artikel 7)
- Recht auf Bildung, Schulpflicht, Schulaufsicht (Artikel 8)
- Schulgeldfreiheit, Lehr- und Lernmittelfreiheit (Artikel 9)
- Gewährleistung eines vielfältigen öffentlichen Schulwesens, Schulmitwirkung (Artikel 10)
- Staatsbürgerkunde (Artikel 11)
- Schularten (Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen) (Artikel 12)
- Religionsunterricht (Artikel 14)
- Lehrerausbildung (Artikel 15)
Der Landesgesetzgeber hat die Grundsätze der Landesverfassung vor allem im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen aufgegriffen und dort weiter konkretisiert.
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Die bis dahin in verschiedenen Einzelgesetzen (Schulordnungsgesetz, Schulverwaltungsgesetz, Schulmitwirkungsgesetz, Schulpflichtgesetz, Schulfinanzgesetz) und Ausführungsverordnungen enthaltenen grundsätzlichen Regelungen zum nordrhein-westfälischen Schulrecht wurden im Jahr 2005 im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW) zusammengeführt. Der Gesetzgeber verfolgte mit der grundlegenden und systematischen Überarbeitung des Schulrechts hin zu einer „einheitlichen und übersichtlichen“ Rechtsgrundlage insbesondere folgende Ziele:
- Entbürokratisierung,
- Verbesserung von Transparenz und
- Stärkung schulischer Selbstständigkeit.
Seither ist das Schulgesetz NRW die wichtigste Rechtsquelle für schulrechtliche Bestimmungen. Es unterliegt einer ständigen Anpassung. Bis zum Jahr 2017 wurden alleine 12 eigenständige Schulgesetznovellen (Schulrechtsänderungsgesetze) verabschiedet. Zusätzliche Änderungen des Schulgesetzes NRW erfolgten durch Artikelgesetze.
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben und Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten (§ 15 Landesgleichstellungsgesetz) werden an Schulen von der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen wahrgenommen (§ 59 Absatz 5 Schulgesetz NRW). Seit Dezember 2016 sind eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und mindestens eine Vertreterin verpflichtend an allen Schulen durch die Schulleiterin oder den Schulleiter zu bestellen. Bis dahin war eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen zu bestellen, wenn die weiblichen Mitglieder der Lehrerkonferenz dies beschlossen hatten. Die Rechtsstellung der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen ergibt sich unmittelbar aus § 15a des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Für berufsbildende Schulen (Berufskollegs) sind die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) relevant. Die dort enthaltenen Regelungen zur Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen sehen beispielsweise eine Beteiligung der Lehrkräfte der berufsbildenden Schule vor. Das Berufsbildungsgesetz gilt insbesondere für die Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen.
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Insbesondere in sozialrechtlichen Zusammenhängen enthalten weitere Bundes- und Landesgesetze Bestimmungen, die zumindest mittelbar auch Wirkungen für die schulische Arbeit entfalten (z. B. Leistungen für Bildung und Teilhabe, Schulassistenz und Ganztagsangebote). Ein weiteres Beispiel ist die Gestaltung der Schnittstellen, etwa zwischen dem Elementar- und Primarbereich. Hierzu enthält das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Schule (§ 14b KiBiZ). Eine abschließende Darstellung der relevanten Vorschriften kann an dieser Stelle nicht erfolgen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenInformationsmaterialien
Normtext (Auszug)
Artikel 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Der Erlass vom 19.12.2011 betrifft Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Befähigung zu einem Lehramt, die mit einer einjährigen Einarbeitung unterstützt werden.
Die Handreichung befindet sich in Überarbeitung, um an die aktuelle Handhabung der Pädagogischen Einführung angepasst zu werden.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Die zeitlich begrenzte Ausbildungsmaßnahme ermöglicht Inhaberinnen und Inhabern einer Lehramtsbefähigung den zusätzlichen Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung begleitend zur beruflichen Unterrichts- und Erziehungstätigkeit in der sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen sowie an allgemeinen Schulen.
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) vom 25. April 2016.
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Der Runderlass enthält die Regelungen für die Durchführung der Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen.Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Link zum Runderlass eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenDie Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Die Rechtsverordnung regelt den Zugang von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zur zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Der folgende Link führt zum Vollltext der Landesverfassung NRW.
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Die jeweils geltende Fassung des Schulgesetzes NRW kann in der Sammlung geltender Gesetze und Verordnungen abgerufen werden.
Die Gesetzesbegründungen der Schulrechtsänderungsgesetze können in der Parlamentsdatenbank des Landtags NRW recherchiert werden:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Navigation_R2010/040-Dokumente-und-Recherche/020-Parlamentsdatenbank/Inhalt.jsp
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Die OVP vom 10. April 2011 enthält Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Ausbildungsschulen und die Organisation der Zweiten Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt. Sie gilt für Lehramtsänwärterinnen und Lehramtsanwärter, die ab dem 1. November 2011 in den Vorbereitungsdienst eintreten.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) regelt die grundsätzliche Struktur der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen. Die Ausbildung gliedert sich in Studium und Vorbereitungsdienst. Das Lehrerausbildungsgesetz regelt die Art- und Anzahl der verschiedenen Lehramtsbefähigungen, die die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst und die Grundlagen der schulpraktischen Ausbildungselemente des Studiums. Konkretisiert werden die Bestimmunegn für den Vorbereitungsdienst insbesondere durch die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP). Lehrkräfte können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnen und -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) und bei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums mitzuwirken (§ 10 Absatz 5 Allgemeine Dienstordnung – ADO).
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Die LZV definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die Bachelor-/Master-Studiengänge.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
§ 15a
Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen
(1) An den Schulen wird durch die Leiterin oder den Leiter nach Anhörung der Lehrerkonferenz eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und mindestens eine Stellvertreterin bestellt. Soweit die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen für die den Schulleiterinnen und Schulleitern übertragenen Dienstvorgesetztenaufgaben die Pflichtmitwirkungsaufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten wahrnimmt, gelten § 15 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2, § 16 Absatz 1 Satz 1 bis 4, Absatz 2 Satz 2, Absätze 3 und 5, § 17 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Nummern 1 bis 3 und Absatz 2, § 18 Absatz 1 bis 6 und § 19 entsprechend.
(2) An den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, an denen die Konferenz des Zentrums dies beschließt, wird eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestellt.
(3) Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und ihre Stellvertreterin haben im Rahmen der verfügbaren Mittel Anspruch auf Teilnahme an Fortbildungen, die die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse vermitteln.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Die Handwerksordnung ist unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/BJNR014110953.html
einsehbar.
Das Berufsbildungsgesetz ist unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/BJNR093110005.html
einsehbar.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
vertreten durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger das aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
vertreten durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger das aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Das Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe enthält Gesetzestexte, die für den Schulkontext von Nutzen sein können. Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Redaktion -
Friedrichstraße 62-80
40217 Düsseldorf
Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Redaktion -
Friedrichstraße 62-80
40217 Düsseldorf
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz umfasst die rechtlichen Vorgaben zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenvertreten durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger das aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden.
Das Gesetz zum Schutze der arbeitenbden Jugend enthält Vorgaben, die für den schulischen Konext von Nutzen sein können. Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de. Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.1.2 Teil III der BASS (Rechtsverordnungen und Erlasse)
Aufschließende Aussagen
- Organisation und Verwaltung
- Finanzen, Haushalt und Stellenangelegenheiten
- Schulordnung und Schulpflicht
- Ordnung der Bildungsgänge
- Fördermaßnahmen, Schulveranstaltungen/Erweiterung und Vertiefung schulischer Bildungsarbeit sowie Schulentwicklung
- Inhalte und Methoden des Unterrichts (sonstige Unterrichtsvorgaben)
- Lernmittel, Unterrichtsmittel und Medien
- Schulmitwirkung und Schülerangelegenheiten
- Gesundheit, Sicherheit sowie Unfallfürsorge
- Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
- Jugendhilfe und Jugendschutz
- Zweiter Bildungsweg und Weiterbildung
- Berufs- und Studienorientierung
- Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte und anderer im Schuldienst Beschäftigter sowie Anerkennung und Gleichstellung von Prüfungen, Lehrämtern und Lehrbefähigungen.
- Dienstrecht (u. a. Allgemeine Dienstordnung (ADO) für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen)
Erläuterungen
Die Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben greift daher von der Schule nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen auf, wie z.B.:
- Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse,
- Curriculare Vorgaben,
- übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen,
- Beschlüsse und Empfehlungen der KMK.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Allgemeines
Teil III der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften (BASS) enthält in einer nach Sachgebieten gestaffelten Gliederung die für den Schulbereich geltenden Rechtsverordnungen und veröffentlichten Verwaltungsvorschriften (Runderlasse). Die dort aufgenommenen Bestimmungen sind in unterschiedlichem Maße für die schulische Arbeit von Bedeutung. Gleichermaßen hohe Relevanz für alle Lehrkräfte sowie für Schulleiterinnen und Schulleiter haben beispielsweise die jeweils einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (APO) und die Allgemeine Dienstordnung (ADO, RdErl. d. MSW). Auch die Datenschutzverordnungen (VO-DV I, VO-DV II) sind an allen Schulen zu beachten. Für den Erlass einer Rechtsverordnung durch das Ministerium bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (Für den Erlass von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen siehe § 52 Schulgesetz NRW). Durch Verwaltungsvorschriften werden höherrangige Normen interpretiert oder konkretisiert. Sie sollen insbesondere eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten. Neben den in die BASS aufgenommenen Verwaltungsvorschriften gibt es weitere nicht veröffentlichte Runderlasse des Ministeriums und Rundverfügungen der Bezirksregierungen.
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
40190 Düsseldorf Das Portal stellt die „BASS APP Schulvorschriften NRW“ vor, die Schulvorschriften jederzeit griffbereit anbietet: Die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS) des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es seit Kurzem auch als kostenlose App. Link zur APP eingesehen am: 21.12.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Ordnung der Bildungsgänge
Ganztag
40190 Düsseldorf
Das Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen wird angeboten vom Ministerium für Schule und Bildung NRW und ist eine zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Bildung - auch für den Ganztag. Das Portal bietet weiterführende Informationen bzw. Links zu Grundlagenerlassen und Rahmenvereinbarungen sowie zu:
- Qualitätsentwicklung und Fortbildung
- Recht im Ganztag
- Schulverpflegung
- Primarbereich
- Sekundarstufe I
- Gymnasium
- Bildungsökonomie
Das Landeskabinett hat am 2. Juli 2024 den gemeinsamen Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ von MSB und MKJFGFI gebilligt. Der Erlass regelt die Ganztagsangebote und Betreuungseinrichtungen an Grundschulen in NRW.
Material zum Download:
Gemeinsamer Erlass Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich.pdf
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Organisation und Verwaltung
Finanzen, Haushalt und Stellenangelegenheiten
Schulordnung und Schulpflicht
Fördermaßnahmen, Schulveranstaltungen/Erweiterung und Vertiefung schulischer Bildungsarbeit sowie Schulentwicklung
Lernmittel, Unterrichtsmittel und Medien
Gesundheit, Sicherheit, Unfallfürsorge, Jugendschutz und Jugendhilfe
Zweiter Bildungsweg und Weiterbildung
6.1.3 Curriculare Vorgaben
Aufschließende Aussagen
- Lehrpläne für die Primarstufe, Förderschule, Sekundarstufe I und II der allgemeinbildenden Schulen
- Lehrpläne für die Bildungsgänge des Berufskollegs und der Weiterbildungskollegs
- Kerncurriculum für die Ausbildung im den Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen (2016)
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben greift daher von der Schule nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen auf, wie z.B.:
- Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse,
- Bildungsstandards und Lehrpläne,
- Curriculare Vorgaben,
- übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen,
- Beschlüsse und Empfehlungen der KMK.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Rechtliche Grundlage für die Setzung von Standards durch das Ministerium für Schule und Bildung ist § 29 Schulgesetz NRW. Danach erlässt das Ministerium in der Regel schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse. Auf der Grundlage dieser Unterrichtsvorgaben bestimmen die Schulen in Verbindung mit ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben. Unterrichtsvorgaben sind so zu fassen, dass für die Lehrkräfte ein pädagogischer Gestaltungsspielraum bleibt (§ 29 Absatz 3 SchulG). Dieser Gestaltungsspielraum („pädagogische Freiheit“) wird durch § 5 der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen näher bestimmt:
§ 5 Pädagogische Freiheit und Verantwortung
(1) Es gehört zum Beruf der Lehrerinnen und Lehrer, in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit die Schülerinnen und Schüler zu erziehen, zu unterrichten, zu beraten, zu beurteilen, zu beaufsichtigen und zu betreuen. Dabei ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nach Verfassung und Schulgesetz NRW zu beachten.
(2) Lehrerinnen und Lehrer sind an Vorgaben gebunden, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Lehrpläne sowie durch Konferenzbeschlüsse und Anordnungen der Schulaufsicht gesetzt sind. Konferenzbeschlüsse dürfen die Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung nicht unzumutbar einschränken.
(3) Schulleiterinnen und Schulleiter dürfen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer nur im Rahmen ihrer Befugnisse (§§ 20 ff.) im Einzelfall eingreifen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMinisterium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Das Portal fasst Richtlinien und Lehrpläne Bereiche zusammen:
- Richtlinienliste (BASS Kapitel 15)
- Lehrpläne für die Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II im Lehrplannavigator
- Richtlinien und Lehrpläne/Bildungspläne für das Berufskolleg: Gesamtliste der Richtlinien und Lehrpläne/Bildungspläne und Richtlinien und Lehrpläne/Bildungspläne in der Verbändebeteiligung
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Material zum Download:
Handreichung
Lizenzhinweis: kein Hinweis
6.1.4 Übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen
Aufschließende Aussagen
- Rahmenvorgaben (BASS, Kapitel 15)
- UN-Behindertenrechtskonvention (insbesondere Artikel 24) - UN-Kinderrechtskonvention
- Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Kulturelle Bildung
- Medienkompetenzrahmen NRW
- Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
- Lehrkräfte in der digitalisierten Welt. Orientierungsrahmen für die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung in NRW
- Förderung in der deutschen Sprache als Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern
- Richtlinien für die Sexualerziehung
- Grundsätze zur Bildungsförderung von Kindern von 0 bis 10 Jahrern in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen
- Standards außerschulischer Partner
- …
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben greift daher von der Schule nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen auf, wie z.B.:
- Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse,
- Bildungsstandards und Lehrpläne,
- Curriculare Vorgaben,
- übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen,
- Beschlüsse und Empfehlungen der KMK.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Schwerpunkte Schulrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
Mähnstraße 42
50171 Kerpen
Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben in den Jahren 1977 und 1979 Grundsatzentscheidungen zum schulischen Sexualkundeunterricht getroffen. Danach gelten für die schulische Sexualerziehung insbesondere
- Vorrang des Gesetzes,
- keine Indoktrination (Befürwortung von Sexualverhalten),
- Beachtung des natürlichen Schamgefühls,
- Rücksicht auf religiöse Überzeugungen,
- Elterninformation und
- Rücksicht auf Entwicklung.
Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung hat der Landesgesetzgeber eine ausdrückliche schulgesetzliche Bestimmung zur schulischen Sexualerziehung geschaffen:
§ 33
Sexualerziehung
(1) Die fächerübergreifende schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Ihr Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler alters- und entwicklungsgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen und ihnen zu helfen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung sowie in Verantwortung sich und anderen gegenüber zu gestalten. Sie soll junge Menschen unterstützen, in Fragen der Sexualität eigene Wertvorstellungen zu entwickeln und sie zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten Umgang mit der eigenen Sexualität zu befähigen. Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Partnerin oder dem Partner sensibilisiert und auf ihre gleichberechtigte Rolle in Ehe, Familie und anderen Partnerschaften vorbereitet werden. Die Sexualerziehung dient der Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und den damit verbundenen Beziehungen und Lebensweisen.
(2) Die Eltern sind über Ziel, Inhalt, Methoden und Medien der Sexualerziehung rechtzeitig zu informieren.
Aufgaben, Ziele und Inhalte werden weiter durch die Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen konkretisiert.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2007 festgestellt, dass schulische Sexualerziehung gemäß § 33 SchulG NRW und den Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Zurückhaltung und Toleranz lassen sich der Norm ausreichend entnehmen und die Richtlinien für die Sexualerziehung nehmen auf den Entwicklungsstand hinreichend Rücksicht. Diese Rechtsprechung wurde im Jahr 2011 auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenIn diesen KMK-Empfehlungen werden Handlungsfelder beschrieben, die dazu dienen, zentrale Ansatzpunkte zu benennen, um benachteiligende Geschlechterstereotypien zu vermeiden und abzubauen. Ein Fokus liegt auf den Bereichen Unterrichtsvorgaben, Prüfungsaufgaben, Lehr- und Lernmittel, Lehramtsausbildung und -fortbildung, strukturelle Ansätze, Personalentwicklung und Sachausstattung.
Link zum Material eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.1.5 Beschlüsse und Empfehlungen der KMK
Aufschließende Aussagen
- Bildungsstandards für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) für die Fächer Deutsch und Mathematik
- Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) für die Fächer Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch)
- Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) für die Fächer Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), Biologie, Chemie und Physik
- Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife
- Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.F. vom 16.05.2019)
- Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i.d.F. vom 12.10.2017)
- ...
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben greift daher von der Schule nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen auf, wie z.B.:
- Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse,
- Bildungsstandards und Lehrpläne,
- Curriculare Vorgaben,
- übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen,
- Beschlüsse und Empfehlungen der KMK.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat Standards für die Lehrerbildung festgelegt. Diese sind als fesgelegte Grundlagen aller Länder für die spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge einschließlich der praktischen Ausbildungsteile und des Vorbereitungsdienstes übernommen. Die Standards sind in den Beschlüssen der KMK festgelegt.
Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenSekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Taubenstraße 10
10117 Berlin
Bei der Kultusministerkonferenz (KMK) handelt es sich um einen Zusammenschluss der für Bildung zuständigen Minister der Länder. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder bedarf es eines Gremiums, welches Angelegenheiten von länderübergreifender Bedeutung koordiniert. Zielsetzungen der KMK sind vor diesem Hintergrund die Sicherung der (bundesweiten) Mobilität, zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beizutragen und die gemeinsamen Interessen der Länder zu vertreten und zu fördern. Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen,
- Vereinbarung von Qualitätsstandards und
- Förderung von Vernetzung und Kooperation.
Die Beschlüsse der KMK (Abkommen, Empfehlungen, Vereinbarungen über Bildungsstandards) entfalten keine unmittelbaren Rechtswirkungen für die Schulen, da sie zunächst einer Umsetzung in das jeweilige Landesrecht bedürfen. Sie können dennoch auch Anhaltspunkte für die schulische Arbeit bieten. Die wichtigsten Beschlüsse und Veröffentlichungen sind auf dem Portal abrufbar.
Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenIn diesen KMK-Empfehlungen werden Handlungsfelder beschrieben, die dazu dienen, zentrale Ansatzpunkte zu benennen, um benachteiligende Geschlechterstereotypien zu vermeiden und abzubauen. Ein Fokus liegt auf den Bereichen Unterrichtsvorgaben, Prüfungsaufgaben, Lehr- und Lernmittel, Lehramtsausbildung und -fortbildung, strukturelle Ansätze, Personalentwicklung und Sachausstattung.
Link zum Material eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenSekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik DeutschlandTaubenstraße 10
10117 Berlin
Dimension 6.2 Finanzausstattung
6.2.1 Finanzielle Mittel des Bundes
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..
Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.2.2 Finanzielle Mittel des Landes
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Der Runderlass vom Ministerium regelt die Förderung außerunterrichtlicher Angebote im Primarbereich.
Der Runderlass gibt Auskunft über folgende Bereiche:
- Zuwendungszweck
- Gegenstand der Förderung
- Zuwendungsempfänger
- Zuwendungsvoraussetzungen
- Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- Verfahren
- Anlage (verschiedene Antragsformulare)
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 46
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1
40219 Düsseldorf Gute Schule 2020 ist ein Förderprogramm des Landes NRW und der NRW.BANK zur Unterstützung der kommunalen Schulinfrastruktur. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.2.3 Finanzielle Mittel des Schulträgers
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Die Schulträger kommen für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs aufkommen, Das Schulgebäude Eigentum des Schulträgers, wobei bei einem angemieteten oder verpachteten der Schulträger die Miete zu tragen hat.
Öffentliche Schulträger sind in der Regel die Städte und Gemeinden sowie die Landkreise bzw. Kreise und die kreisfreien Städte bzw. Stadtkreise, teilweise auch die Länder. Auch besondere Zweckverbände (z. B. mehrere Gemeinden), so genannte Schulverbände, fallen unter die öffentlichen Schulträger. Städte und Gemeinden sind meist Schulträger der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Landkreise und kreisfreie Städte sind meist Schulträger der Berufsbildenden Schulen und Förderschulen. Die Länder sind meist Träger der Heimsonderschulen (z. B. für Blinde und Hörgeschädigte), Gymnasien in Aufbauform mit Internaten und Kollegs. In Ausnahmefällen sind die Landkreise auch Schulträger von Gymnasien, insbesondere bei Standorten im ländlichen Bereich.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Geschäftsstelle
Julius-Bau-Str. 2
51063 Köln Auf der Seite des Portals werden die wesenlichen Aufgaben der des Schulträges am Beipiel der Stadt Köln zusammengefasst. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.2.4 Externe finanzielle Unterstützungsleistungen
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Es gibt eine Vielzahl von externen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Konkrete Hinweise und weiterführende Materialien findet man unter 3.5.1 Die Schule gestaltet ein vielfältiges, anregendes Schulleben.
Dimension 6.3 Personal
6.3.1 Größe des Lehrerkollegiums
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Das Bildungsportal gibt einen informativen Überblick über Stellenbedarf, Grundbedarf, Stellenbesetzung, Unterrichtsmehrbedarf und Ausgleichsbedarfe an einer Schule.
Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.3.2 Altersstruktur des Personals
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
6.3.3 Geschlechtsspezifische Zusammensetzung des Personals
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
In diesen KMK-Empfehlungen werden Handlungsfelder beschrieben, die dazu dienen, zentrale Ansatzpunkte zu benennen, um benachteiligende Geschlechterstereotypien zu vermeiden und abzubauen. Ein Fokus liegt auf den Bereichen Unterrichtsvorgaben, Prüfungsaufgaben, Lehr- und Lernmittel, Lehramtsausbildung und -fortbildung, strukturelle Ansätze, Personalentwicklung und Sachausstattung.
Link zum Material eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterial zum Download:
Handreichung
Lizenzhinweis: kein Hinweis
6.3.4 Ausbildung und Fachrepräsentanz des Lehrpersonals
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) regelt die grundsätzliche Struktur der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen. Die Ausbildung gliedert sich in Studium und Vorbereitungsdienst. Das Lehrerausbildungsgesetz regelt die Art- und Anzahl der verschiedenen Lehramtsbefähigungen, die die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst und die Grundlagen der schulpraktischen Ausbildungselemente des Studiums. Konkretisiert werden die Bestimmunegn für den Vorbereitungsdienst insbesondere durch die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP). Lehrkräfte können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnen und -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) und bei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums mitzuwirken (§ 10 Absatz 5 Allgemeine Dienstordnung – ADO).
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Die OVP aus dem Jahr 2021 enthält Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Ausbildungsschulen und die Organisation der Zweiten Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
6.3.5 Funktionsstellen zur Organisation und Verwaltung der Schulen
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Das Ausschreibungsportal STELLA bietet u.a. Funktions- und Beförderungsstellen für Lehrkräfte.
Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.3.6 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Lehrkräfte in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Material zum Download:
Lehrerausbildungsgesetz
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de. Link zum Material eingesehen am: 14.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Der Runderlass enthält die Regelungen für die Durchführung der Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Diese Verordnung regelt den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (mit Beginn erstmals am 01.02.2010) für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben und über eine berufspraktische Tätigkeit verfügen. Der Vorbereitungsdienst führt über eine Staatsprüfung zur Befähigung für ein Lehramt an Schulen im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) vom 25. April 2016.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung.
Material zum Download:
Ausbildungsprüfungsordnung
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Die Rechtsverordnung regelt den Zugang von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zur zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Die LZV definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die Bachelor-/Master-Studiengänge.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
40190 Düsseldorf Auf den Seiten von LEO finden Sie u.a. Informationen zur Lehrereinstellung in Nordrhein-Westfalen, ständig aktuelle Stellenausschreibungen für eine Dauerbeschäftigung. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
40190 Düsseldorf Auf den Seiten von SEVON finden Sie Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
40190 Düsseldorf Auf den Seiten von VERENA finden Sie einen Überblick über Vertretungsbedarfe in NRW. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
40190 Düsseldorf LOIS.NRW wendet sich an Interessentinnen und Interessenten für den Lehrerberuf, die nicht über eine abgeschlossene Lehrerausbildung verfügen. In der Regel ist ein Hochschul- / Fachhochschulabschluss erforderlich. LOIS bietet aktuelle Stellenausschreibungen für eine Dauerbeschäftigung. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.3.7 Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit Migrationshintergrund
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
6.3.8 Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit anerkannter Schwerbehinderung
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.3.9 Lehrpersonal und pädagogisches Personal für Inklusion und Integration
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
40190 Düsseldorf
Zur Unterstützung des Inklusionsprozesses an Schulen hat die Landesregierung in Kooperation mit den Universitäten Köln und Oldenburg eine bundesweit einmalige Qualifizierungsmaßnahme für Moderatorinnen und Modertoren aufgelegt.
Etwa 300 Moderatorinnen und Moderatoren wurden in 208 Fortbildungsstunden in den Themenschwerpunkten: „Grundlagen der Inklusion“, „Schulentwicklung“, „Kooperative Beratung“, „Diagnostik“, „Förderplanung“ und „Classroom Management“, „Prävention und Intervention bei Lern-, Entwicklungsstörungen“, „Schulabsentismus“ ausgebildet.
Moderatorenteams stehen zur Verfügung, um Schulen in Nordrhein-Westfalen mit Fortbildungsangeboten kontinuierlich und nachhaltig dabei zu begleiten, um Grundlagen und Strukturen für inklusives Lernen zu schaffen.Der Erlass zur „Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ befindet sich in der BASS, Kapitel 20-22 Nr. 8, Anlage 4.
Diese Verordnung regelt den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (mit Beginn erstmals am 01.02.2010) für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben und über eine berufspraktische Tätigkeit verfügen. Der Vorbereitungsdienst führt über eine Staatsprüfung zur Befähigung für ein Lehramt an Schulen im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) vom 25. April 2016.
6.3.10 Weiteres pädagogisches Personal, einschließlich des Personals in Anstellungsträgerschaft des Schulträgers und freier Träger
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
6.3.11 Verwaltungspersonal
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.3.12 Fachkräfte für den technischen Support
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.3.13 Fachkräfte und Expertinnen und Experten außerschulischer Partner (u. a. aus Betrieben, Jugendhilfe, Kultur und Sport)
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Dimension 6.4 Räumliche und materielle Bedingungen
6.4.1 Zustand des Schulgebäudes, der öffentlichen Bereiche und des Geländes
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Der hier vorliegende Ausatz bietet Schulen Informationen, über den Zusammenhang von Verwaltungen und Zuständigkeiten im Bereich Schulbau.
Link zum Download eingesehen am: 04.03.2023Material zum Download:
Aufsatz
Lizenzhinweis: kein Hinweis
In dem Paragraphen sind die Pflichten der Schulleiterin/des Schulleiters und die Zusammenarbeit mit dem Schulträger festgelegt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Umfangreiche Sammlung an praktischen Hinweisen, Checklisten, rechtlichen Vorgaben und Erlassen.
Dieser Internetauftritt basiert noch auf den landesspezifischen Anforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen und wird zurzeit überarbeitet.
Das Portal Sichere Schule ist die Weiterentwicklung eines Angebots der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (2003 - 2014).
6.4.2 Umfang und Funktionalität des Schulgeländes
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Die „Leitlinien für Leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ wurden von den Montag Stiftungen gemeinsam mit dem Bund Deutscher Architekten und dem Verband Bildung und Erziehung herausgegeben. Die Leitlinien orientieren sich an internationalen Erfahrungen und formulieren Qualitätsstandards, die den veränderten Anforderungen an Schulbauten gerecht werden und ein zeitgemäßes Lernen und Arbeiten unterstützen.
Link zur Veröffentlichung eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.4.3 Anzahl und Größe der verfügbaren Räume
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Auszug aus BASS 11-03 Nr. 7.1; Stand 01.06.2015:
Für die Erstazschulen gibt es im Gegensatz zu den öffentlichen Schulen noch verbindliche Raumprogramme.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Material zum Download:
Planungsrahmen
Lizenzhinweis: kein Hinweis
6.4.4 Barrierefreier Zugang
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.4.5 Ausstattung der Schule mit Lehr- und Lernmitteln
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Die Beträge, die den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel entsprechen, sind durch die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 SchulG festgelegt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Lernmittel dürfen an Schulen nur eingeführt werden, wenn sie zugelassen sind. Die Zulassung von Lernmitteln regelt der Erlass des Ministeriums vom 03.12.2003.
Es wird unterschieden in pauschale Zulassung, Zulassung im vereinfachten Verfahren und Gutachterverfahren.
Das Ministerium legt jeweils für die Fächer der Schulformen den Zulassungsweg fest. Die Einzelheiten finden Sie in der Liste Zuordnung der Fächer zu den Zulassungswegen:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Medien/Lernmittel/Kontext/Zuordnung/index.html
Medienzentrum für die Landeshauptstadt Düsseldorf
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf Auf den Seiten des Medienzentrums finden Sie u.a. Informationen zur Qualitätssicherung von Lernmitteln, Lernmittelkonzepte, Zulassung und Anschaffung von Lernmitteln. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.4.6 Personalarbeitsplätze, Räumlichkeiten und Materialien für die Kooperaton in multiprofessionellen Teams
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Link zum Arbeitsschutzgesetz eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.4.7 Beratungsräume für Gespräche mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und außerschulischen Partnern
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.4.8 IT-Infrastruktr und technische Ausstattung der Schule/Fachraumausstattung
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völkinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Es werden Materialien, Checklisten und publizierte Fachmedien zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können sich Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig über neue Entwicklungen in einem Online-Magazin "Aktuelles aus der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW" und über unsere beiden Newsletter Kitaverpflegung und Schulverpflegung informieren lassen. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.4.9 Mensa, Cafeterien, Schulverpflegung
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Es werden Materialien, Checklisten und publizierte Fachmedien zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können sich Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig über neue Entwicklungen in einem Online-Magazin "Aktuelles aus der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW" und über unsere beiden Newsletter Kitaverpflegung und Schulverpflegung informieren lassen. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Dimension 6.5 Organisatorischer Rahmen
6.5.1 Trägerschaft
Aufschließende Aussagen
- Öffentliche Trägerschaft
- Freie Trägerschaft
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.5 „Organisatorischer Rahmen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Der Runderlass beschreibt alle Bedingungen, die für die Einrichtung einer Ganztagsschule oder außerunterrichtlicher Betreuungsangebote rechtlich notwendig sind.
Folgende Bereiche werden erläutert:
1. Grundlagen, 2. Ziele und Qualitätsentwicklung, 3. Merkmale von Ganztagsschule, 4. Einrichtungsverfahren, 5. Zeitrahmen und Öffnungszeiten, 6. Infrastruktur und Organisation, 7. Personal, 8. Elternbeiträge, 9. Aufsicht, Sicherheitsförderung, Unfallversicherungsschutz, 10. Lehrerstellenzuschlag und Finanzierung, 11. Ersatzschulen
6.5.2 Organisationsform
Aufschließende Aussagen
- Ganztagsbetrieb
- Halbtagsbetrieb
- Übermittagsbetreuung
- Epochalisierung
- Rhythmisierung
- Stundentaktung
- Fachleistungsdifferenzierung
- Jahrgangsübergreifender Unterricht
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.5 „Organisatorischer Rahmen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
40190 Düsseldorf
Das Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen wird angeboten vom Ministerium für Schule und Bildung NRW und ist eine zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Bildung - auch für den Ganztag. Das Portal bietet weiterführende Informationen bzw. Links zu Grundlagenerlassen und Rahmenvereinbarungen sowie zu:
- Qualitätsentwicklung und Fortbildung
- Recht im Ganztag
- Schulverpflegung
- Primarbereich
- Sekundarstufe I
- Gymnasium
- Bildungsökonomie
6.5.3 Fächerübergreifender Unterricht
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.5 „Organisatorischer Rahmen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Jahrgangspartituren liefern eine komprimierte Übersicht über die Unterrichtsvorhaben in allen Fächern und allen Jahrgängen einer Schule. Sie zeigen das Unterrichtsraster, mit dem Fachkonferenzen die Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne gekoppelt an Inhaltsfelder umsetzen.
QUA-LiS NRW unterstützt Schulen bei der technischen Umsetzung durch Bereitstellung einer Software, die für jede Schule mit einem eigenen Web-Server einzurichten und zu warten ist.
6.5.4 Schulentwicklungsplan der Kommune
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.5 „Organisatorischer Rahmen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenDimension 6.6 Regionale und überregionale Unterstützungsangebote
6.6.1 Unterstützung durch Schulaufsicht
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.4 „Kommunikation, Kooperation und Vernetzung“ weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40190 Düsseldorf
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr. Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter.
Die Bezirksregierungen nehmen in ihrem jeweiligen Gebiet die Schulaufsicht über die Schulen wie folgt wahr:
- Fach- und Dienstaufsicht über Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Sekundarschulen, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen,
- Dienstaufsicht über die Hauptschulen und die dem Schulamt zugeordneten Förderschulen.
Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde. Die staatlichen Schulämter sind untere Schulaufsichtsbehörden.
Die staatlichen Schulämter sind der kreisfreien Stadt oder dem Kreis, bzw. der Städteregion Aachen zugeordnet. Sie nehmen in Ihren Gebieten die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) über die Grundschulen wahr und die Fachaufsicht über
- die Hauptschulen,
- die Förderschulen mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit Ausnahme der Förderschulen im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums und des Berufskollegs,
- die Förderschulen im Verbund, sofern sie nicht im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums oder des Berufskollegs unterrichten oder einen der Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation oder Sehen umfassen.
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Mit dem neuen Schulgesetz zum 1. August 2006 sind die Schulen des Landes aufgefordert, ihr eigenes pädagogisches Profil zu entwickeln und den Unterricht sowie das Schulleben weitgehend eigenverantwortlich zu gestalten.
Die Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen führt zu einem neuen Steuerungsverständnis. Für die Schulaufsicht bedeutet dies eine Veränderung der Tätigkeit hin zu einer systembezogenen Beratung und Unterstützung, ohne dabei die Einhaltung der bildungspolitischen Ziele aus den Augen zu verlieren.
Material zum Download:
Handreichung
Lizenzhinweis: kein Hinweis
6.6.2 Feedback durch Qualitätsanalyse
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
6.6.3 Unterstützung durch die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.6.4 Unterstützung durch den Schulpsychologischen Dienst
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40190 Düsseldorf
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Das Portal informiert darüber, in welchen Bereichen und bei welchen Fragen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Unterstützung leisten. Außerdem findet man weiterführende Informationen zu folgenden Bereichen:
- Erlass zur Schulpsychologie
- Beratungsstellen in NRW
- Weitere Informationen zum Umgang mit Krisen
Klosterstraße 33
48143 Münster In diesem Portal finden Sie ein Verzeichnis aller schulpsychologischen Beratungsstellen in Deutschland. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.6.5 Unterstützung durch Einrichtungen der Jugendhilfe, u. a. Schul- und Jugendsozialarbeit
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Projektbüro Bonn
IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
0211 837 02
Landschaftsverband
Westfalen-Lippe
- Finanzabteilung -
48133 Münster
6.6.6 Unterstützung zum Lehren und Lernen im digitalen Wandel
Aufschließende Aussagen
- Unterstützung durch Medienberaterinnen und -berater und kommunale Medienzentren vor Ort
- Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM NRW)
- Film+Schule NRW
- …
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.6.7 Unterstützung durch das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
Aufschließende Aussagen
- Ausbildungsfachliche Beratung
- Beratung zur Weiterentwicklung des Unterrichts
- Beratung zu aktuellen Aspekten der Lehr- und Lernforschung
- ...
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40190 Düsseldorf
6.6.8 Fort- und Weiterbildung
Aufschließende Aussagen
- Angebote schulinterner/-externer Fortbildung durch das staatliche Fortbildungssystem
- Angebote schulinterner/-externer Fortbildung durch externe Anbieter
- Leitungsfortbildung
- Qualifikationserweiterungen für Bedarfsfächer
- Angebote von Hochschulen und Zentren für Lehrerbildung
- ...
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Landschaftsverband Rheinland
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Das Portal bietet einen landesweiten Einstieg in vier Bereiche:
1) Zugriff auf die Fortbildungsangebote der 53 Kompetenzteams in NRW
2) Zugriff auf die 8 Fortbildungsprgramme der Fortbildungsinitiative des Landes NRW
3) Zugriff auf die Fortbildungsangebote der Bezirksregierungen
4) Übergreifende Suche in einer Fortbildungsdatenbank (die neben den genannten Angeboten auch Angebote privater und kirchlicher Anbieter enthält).
Landschaftsverband Rheinland
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Die Fortbildungsarbeit der 53 Kompetenzteams wird im Rahmen der Fortbildungsinitiative NRW auf die Unterrichtsentwicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur fokussiert. Auf den Seiten des Portals finden Sie eine Übersicht aller Kompetenzteams und der entsprechenden Angebote.
Link zu den Kompetenzteams NRW eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenLandschaftsverband Rheinland
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden fördert das Ministerium für Schule und Bildung die systematische Kooperation aller Bildungsakteure vor Ort mit dem Ziel, gelingende Bildungsbiografien von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Auf den Seiten des Bildungsportals finden Sie u.a. Materialien für die Arbeit der Regionalen Bildungsnetzwerke sowie eine Übersichtskarte der Regionalen Bildungsnetzwerke in NRW.
Link zu den Regionalen Bildungsnetzwerken eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenQualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Landesweite Koordinierungsstelle
Kommunale Integrationszentren (LaKI)
Ruhrallee 1 -3
44139 Dortmund
Die Kommunalen Integrationszentren sind Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Sie stellen eine Zusammenführung der erfolgreichen Ansätze der „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ und des Landesprogramms „Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-IN NRW)“ dar und sollen durch Weiterentwicklung und Verstetigung die bisherigen Förderstrukturen erweitern sowie die Integrationsarbeit vor Ort unterstützen.
Zu den Aufgaben der Kommunalen Integrationszentren im Bereich der Fort- und Weiterbildung gehören unter anderem Fortbildungen zur durchgängigen Sprachbildung für Erzieherinnen und Erzieher, für Ausbilderinnen und Ausbilder und für Lehrerinnen und Lehrer.
6.6.9 Bildungsnetzwerke/kommunale Koordinierungsstellen
Aufschließende Aussagen
- regionale Bildungsbüros
- Schulsozialarbeit
- Koordinierungsstellen Übergang Schule - Beruf
- Koordinierungsstellen Schule - Sportverein
- Bildung und Gesundheit
- Bildungspartnerinitiativen (Archiv und Schule, Bibliothek und Schule, Bühne und Schule, …)
- Serviceagentur "Ganztägig Lernen" NRW - Institut für soziale Arbeit e.V.
- Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI)
- …
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Cornelia Stern
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Die Kommunen haben bei der Umsetzung des neuen Übergangssystems eine wichtige Rolle und bündeln über die Kommunalen Koordinierungsstellen die Aktivitäten vor Ort. In allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten sind Kommunale Koordinierungsstellen eingerichtet. Zu den Aufgaben der Kommunalen Koordinierungsstellen gehören: Ansprache und Zusammenführung aller relevanten Partner, Herstellung von Transparenz über Nachfrage- und Angebotsseite, Initiieren von Absprachen, Vereinbarungen zwischen den Partnern, Nachhalten der Wirksamkeit, Qualitätssicherung und Evaluierung auf lokaler Ebene.
Man findet auf der Seite eine Liste der Kommunalen Koordinierungsstellen und Kontaktdaten der Ansprechpartner.
Landesweite Koordinierungsstelle
Kommunale Integrationszentren (LaKI)
Ruhrallee 1 -3
44139 Dortmund
Die Kommunalen Integrationszentren sind Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Sie stellen eine Zusammenführung der erfolgreichen Ansätze der „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ und des Landesprogramms „Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-IN NRW)“ dar und sollen durch Weiterentwicklung und Verstetigung die bisherigen Förderstrukturen erweitern sowie die Integrationsarbeit vor Ort unterstützen.
Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenRegionalbüro Nordrhein-Westfalen
Dr.-Hammacher-Straße 6
47119 Duisburg
Nach einer Pilotphase in Berlin ist mit dem Schuljahr 2014/15 das Online-Netzwerk "SchulePLUS" für Schulen und ihre KooperationspartnerInnen auch bundesweit an den Start gegangen. Es hilft Lehrkräften unter anderem, externe PartnerInnen für Projekte und Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler zu finden. Umgekehrt unterstützt es alle, die Angebote für Schulen haben, Kontakt zu interessierten Lehrkräften aufzunehmen. So hilft "SchulePLUS" dabei, den Kontakt zu den richtigen PartnerInnen für eigene Projekte, Ideen und Ziele herzustellen. Schulprojekte sind bunt und vielfältig.
Zu diesen Themen finden Sie Angebote auf SchulePLUS: Berufsorientierung, Betriebserkundung, Wandertage, Fortbildungen, Sponsoring, Kunst und Kultur, Theater, Leseförderung und viele mehr!
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50663 Köln
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)
Gesundheitscampus-Süd 9
44801 Bochum
Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 37
Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI)
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund
Institut für soziale Arbeit e.V.
Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement NRW
Friesenring 40
48147 Münster
6.6.10 Schulkooperationen
Aufschließende Aussagen
- Schulverbünde
- Netzwerke und Qualitätszirkel
- Kooperation mit anderen Schulen
- ...
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Institut für soziale Arbeit e.V.
Friesenring 40
48147 Münster
Seit 2005 arbeiten in NRW Vertreterinnen und Vertreter von offenen Ganztagsschulen im Primarbereich, der Schulträger, der Jugendhilfe und weiterer Kooperationspartner im Rahmen kommunaler Qualitätszirkel zusammen, um die Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen voranzutreiben. Diese Qualitätszirkel werden von der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW durch Beratung, Begleitung, Veranstaltungen und durch Vernetzungsangebote unterstützt.
Im Jahr 2009 konnten sich auch weiterführende Schulen in selbst gegründete Sek-I-Qualitätszirkel einbringen, sich untereinander und mit ihren Partnern vernetzen oder aber in bestehende Qualitätszirkel aus dem Primarbereich einbinden.
Heute bestehen insgesamt über hundert kommunale und regionale Qualitätszirkel in NRW, die durch die SAG begleitet werden. Eine Übersicht aller bestehenden Qualitätszirkel in NRW bietet Ihnen die Karte .
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Zukunftsschulen NRW – Netzwerk Lernkultur Individuelle Förderung“ ist ein Angebot an alle Schulen, die ihre Unterrichts- und Schulentwicklung in Netzwerken und in Zusammenarbeit mit Referenzschulen am Leitbild der Individuelle Förderung ausrichten wollen.
Außerdem findet man eine Übersichtskarte über bestehende Schulnetzwerke.
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Auf dieser Seite findet man verschiedene Programme und Schulnetzwerke, die Schulen eine Plattform bieten, sich miteinander austauschen und weiterzuentwickeln.
Unter anderem werden folgende Programme und Schulnetzwerke vorgestellt:
- Förderprogramm "demokratisch handeln"
- "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage"
- "Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie"
- Kinderrechte
- "sozialgenial"
- "jugend debattiert"
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf Seit 2005 unterstützt Bildungspartner NRW die systematische Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Einrichtungen. Archive, Bibliotheken, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Sportvereine und Volkshochschulen sind inzwischen Bildungspartner NRW. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Die Öffnung von Schule zum Sozialraum sowie die Zusammenarbeit der dort tätigen Akteurinnen und Akteure sind zentrale Merkmale der Ganztagsschule. Durch außerschulische Kooperationen werden der Lebensweltbezug verstärkt sowie die Interessen und Lernchancen der Schülerinnen und Schüler gefördert. Partner dabei sind u. a. die Kinder- und Jugendhilfe, Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport sowie weitere außerschulische Partner.
Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMinisterium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Lehrerfortbildungen, Schüleraustausch und mehr:
Das Land Nordrhein-Westfalen pflegt Kooperationen mit Frankreich (Regionen Lille, Marseille, Versailles) und der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien.
Einen vierwöchigen Austausch für angehende Englischlehrerinnen und Englischlehrer organisiert jedes Jahr die Universität Oxford Brookes und das Studienseminar in Siegburg.
Das Amerikanische Generalkonsulat Düsseldorf bietet Schulen die Möglichkeit, Amerikanerinnen und Amerikaner zu treffen, um sich so ein authentischeres Bild der Vereinigten Staaten zu machen.
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
6.6.11 Praktikums- und Ausbildungsbetriebe
Aufschließende Aussagen
- Angebotsbreite und Quantität der Angebote
- Kooperationsmöglichkeiten der Schule mit Praktikums- und Ausbildungsbetrieben
- Lernortkooperationen in der beruflichen Bildung
- Angebote von Praktikumsplätzen in europäischen Nachbarländern
- ...
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf Das Projekt hat zum Ziel den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium zu verbessern, unter anderem durch das zentrale Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss". Damit Ausbildung und Berufseinstieg allen Jugendlichen gelingt, gibt es in NRW gezielte Förderangebote und -instrumente. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Der nordrhein-westfälische Ausbildungskonsens ist ein Zusammenschluss der Landesregierung, der Organisationen der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Arbeitsverwaltung und der Kommunen. Gegründet wurde er 1996 mit dem obersten Ziel der qualifizierten Ausbildung aller ausbildungsfähigen und -willigen Jugendlichen.
Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMinisterium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40190 Düsseldorf
Dies Seite zeigt einen Überblick verschiedene Formen der Berufsfelderkundungen:
- Berufsfelderkundungen und Betriebspraktika
- Betriebserkundungen und Berufsfelderkundungen
- Einbindung in Unterricht
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Neben grundsätzliche Hinweise und Regelungen, dem Runderlass Berufs- und Studienorientierung, Richtlinien und Lehrpläne sowie Rahmenvereinabrungen, findet man auf dem Portal folgende weiterführendde Materialien:
- Praktika - Nutzen für Praktikanten und Unternehmen (BMAS)
- Schülerpraktikum - Ein Leitfaden für Betriebe (DIHK)
- Schülerbetriebspraktikum - Leitfaden des Arbeitsministeriums
- Hinweise und Regelungen zum Schülerbetriebspraktikum des WHKT
- Leitfaden Schülerpraktikum
- Checklisten Schülerbetriebspraktikum (SchuleWirtschaft)
- Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler
- Sicher im Ausland - Unfallkasse
- Muster eines Praktikumsvertrags (WHKT)
- Muster einer Praktikumsbescheinigung (WHKT)
Paradieser Weg 64
59494 Soest Die aktualisierten Handreichungen enthalten Vorschläge und Beispiele zur organisatorischen und inhaltlichen Abstimmung von Berufsschulunterricht und betrieblicher Ausbildung und unterstützten somit das Anliegen, die Lernortkooperation zu stärken sowie die Qualität der Ausbildung zu sichern, zu optimieren und zukunftsorientiert zu gestalten. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Die Berufsausbildung im „Dualen System" ist gekennzeichnet durch die Vermittlung einer beruflichen Qualifikation an unterschiedlichen Lernorten. Der Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungsfähigkeit ist ein wesentliches Ziel der beruflichen Bildung, um junge Menschen auf ein erfolgreiches Berufsleben in einer sich wandelnden Wirtschafts- und Arbeitswelt auf nationaler und internationaler Ebene vorzubereiten.
Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldendes Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Das Portal bietet Förderangebote und Initiativen, die nordrhein-westfälischen Jugendlichen beim Einstieg in eine qualifizierte Ausbildung helfen. Gestärkt werden auch Unternehmen, die ausbilden und jungen Menschen eine Chance geben.
Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.6.12 Kooperationen, außerschulische Partner und Lernorte
Aufschließende Aussagen
- Aktionsbündnisse
- Archive
- Betriebe, Unternehmen, Kammerorganisationen, Arbeitsverwaltung und Verbände
- Bibliotheken
- Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung (u. a. Volkshochschulen)
- Gedenkstätten
- Hochschulen
- Initiativen
- Kindergärten, KITA
- Kinos
- Museen
- Musik- und Jugendkunstschulen, Kultureinrichtungen
- Polizei
- Soziale Einrichtungen
- Sportvereine
- Stiftungen
- Theater
- Umweltbildungszentren, Zoologische Gärten
- Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen etc.
- …
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Regionaldirektion Rheinland
Heyestr. 99
40625 Düsseldorf Die Unfallkasse bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte zum Thema Sicherheit und Gesundheit, die für den schulischen Kontext Unterstützung bieten können. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf "Bewegung, Spiel und Sport sind unverzichtbare Bestandteile einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sportvereine bieten mit ihren Angeboten sowohl Bewegungsmöglichkeiten als auch die Gelegenheit, individuelle Talente zu entdecken und zu fördern. Die Lernenden entwickeln Fairplay und Teamgeist, die Bereitschaft zu Partizipation und zur Übernahme von Verantwortung. Die Zusammenarbeit mit Sportvereinen trägt zu einer bewegungsfreudigen, gesundheitsorientierten und von gegenseitigem Respekt geprägten Schulkultur bei." Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf Das Portal zum Landesprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Informationen und Beschreibungen konkreter Projekte bezüglich der Kooperation mit außerschulischen Kunstschaffenden. Über dieses Portal können Fördermittel für die Kooperation mit außerschulischen Künstlerinnen und Künstlern beantragt werden. Neben den Förderbedingungen findet sich ein Künstlerinnen- und Künstlerpool, ein Projektpool und ein Schulpool. In diesen sind die fortgebildeten Kunstschaffenden des Landesprogramms, die einzelnen Projektbeschreibungen sowie die Schulen, die Projekte umgesetzt haben, zu finden. Bezüglich der Vernetzung hat eine Schule hier bspw. die Möglichkeit, Kunstschaffende in ihrer Nähe zu suchen und zukünftige Projekte zu planen. Seitens der Kunstschaffenden haben diese ebenso die Möglichkeit, in Ihrem Umfeld Schulen zu finden, die bereits Projekte im Rahmen von Kultur und Schule umgesetzt haben. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf Bildungspartner NRW fördert die Zusammenarbeit von Schulen mit kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. So machen Museen, Archive und Gedenkstätten Schülerinnen und Schülern vielfältige Angebote, mit eigenen Beiträgen an der Erinnerungskultur mitzuwirken. In einer Bildungspartnerschaft wird die Geschichte nicht nur lebendiger; sie kann ergänzt, korrigiert oder aus eigener Sicht neu erzählt werden. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Material zum Download:
Rahmenvereinbarung
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf Bildungspartner NRW fördert die Zusammenarbeit von Schulen mit kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. So machen Museen, Archive und Gedenkstätten Schülerinnen und Schülern vielfältige Angebote, mit eigenen Beiträgen an der Erinnerungskultur mitzuwirken. In einer Bildungspartnerschaft wird die Geschichte nicht nur lebendiger; sie kann ergänzt, korrigiert oder aus eigener Sicht neu erzählt werden. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.
Geschäftsstelle Remscheid
Küppelstein 34
42857 Remscheid
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf Das Portal zum Landesprogramm bietet Informationen und Beschreibung konkreter Projekte bezüglich der Kooperation mit außerschulischen Künstlerinnen und Künstlern. Neben den Förderbedingungen finden sich ein Künstlerpool, ein Projektpool und ein Schulpool. In diesen sind die fortgebildeten Kunstschaffenden des Landesprogramms, die einzelnen Projektbeschreibungen sowie die Schulen, die Projekte umgesetzt haben, zu finden. Bezüglich der Vernetzung hat eine Schule hier bspw. die Möglichkeit, Künstlerinnen und Künstler in ihrer Nähe zu suchen und zukünftige Projekte zu planen. Seitens der Kunstschaffenden haben diese ebenso die Möglichkeit, in ihrem Umfeld Schulen zu finden, die bereits Projekte im Rahmen von Kultur und Schule umgesetzt haben. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Riehlerstr. 173
50735 Köln Die Zooschule unterstützt den Unterricht an Schulen und fördert das nachhaltige Lernen. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf Seit 2005 unterstützt Bildungspartner NRW die systematische Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Einrichtungen. Archive, Bibliotheken, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Sportvereine und Volkshochschulen sind inzwischen Bildungspartner NRW. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Institut für soziale Arbeit e. V.
Friesenring 40
48147 Münster
Schulen, die ganztägiges Lernen ermöglichen wollen, öffnen sich: Nur gemeinsam mit Partnerinnen aus dem Schulumfeld und auch überörtlichen Trägern können sie das anspruchsvolle Ziel, offene Ganztagsschule zu sein und Kindern einen vielfältigen Schulalltag als Lern- und Lebensraum zu bieten, effektiv in die Praxis umsetzen. Schule kann hierbei auf eine Reihe von Partnerinnen aus den Bereichen Musik, Kultur oder Sport zählen - genauso wie auf den wichtigen Partner Kinder- und Jugendhilfe. Die Formen der Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern sind vielfältig - Unterstützung kann durch Weitergabe von Know-How erfolgen, sie kann organisatorischer, personeller oder finanzieller oder noch anderer Art sein. Auf den Seiten von "www.ganztag-nrw.de" finden Sie Partnerinnen und Partner für verschiedene Aufgabenbereiche des Ganztags:
- im Bereich Kinder- und Jugendhilfe,
- im Bereich des Sports und der Kulturellen Bildung,
- für die Organisation des GanzTags wie z. B. Träger und
- Partner für die Fort- und Weiterbildung.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Material zum Download:
Schulgesetz
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
6.6.13 Weitere Beratung und Unterstützung
Aufschließende Aussagen
- Angebot des überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstes
- Angebote durch Erziehungsberechtigte (AG-Angebote, Berufsorientierung etc.)
- Angebote externer Expertinnen und Experten
- ...
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Paradieser Weg 64
59494 Soest Bildungsportal des Landes NRW Ziel dieses Internetangebots ist es, Lehrerinnen und Lehrern Unterstützung bei Ihrer Bildungsgangarbeit in einem breiten Spektrum anzubieten. Insbesondere auch die Unterrichtshilfen zu einzelnen Berufen bieten wertvolle Unterstützung zur Unterrichtsplanung und -vorbereitung. Neben didaktischen Jahresplanungen steht hier viel praxiserprobtes Unterrichtsmaterial von Lehrenden für Lehrende zur Verfügung. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Die Schulleiterinnen und Schulleiter tragen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 59 Abs. 8 SchulG. Sie sind insbesondere dafür verantwortlich, die Gefährdungspotenziale der Arbeitsplätze zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung), die Gefahrenbeseitigung zu veranlassen und diese Tätigkeiten auch zu dokumentieren.
Die Dezernentinnen und Dezernenten stehen für die Generalie "Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen" bei Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.
Der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst stellt auf dieser Seite Checklisten mit Prüfkriterien zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsvorschläge bereit.
Außerdem stellt das Portal noch zahlreiche weiterführende Hinwse und Links zur Verfügung.
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
AusbildungPlus ist ein Projekt des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Das datenbankbasierte Informationssystem AusbildungPlus stellt Informationen zu den Themen duale Studiengänge und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung bereit. Kernstück des Projekts ist eine umfangreiche Datenbank, die fortlaufend aktualisiert wird. Die Recherche und die Eintragung von dualen Studiengängen sind kostenfrei möglich. Mehr als 2300 Zusatzqualifikationen und mehr als 1500 duale Studiengänge sind nach verschiedenen Kriterien recherchierbar.
Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden6.6.14 Regionale und überregionale Unterstützungsangebote
Aufschließende Aussagen
- u. a. zu folgenden Themen:
- Autismusspektrumstörung
- Hochbegabung
- Studien- und Berufsorientierung (StuBo)
- Inklusion
- Integration
- …
Erläuterungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Stefan Drewes
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Das Portal zeigt Kriterien für eine systematische Zusammenarbeit mit Bildungspartnern auf.
Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenStefan Drewes
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf Auf dieser Seite des Portals werden die 42 bereits bestehenden Bildungsnetzwerke in den verschiedenen Regierungsbezirken dargestellt. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Dimension 6.7 Soziale Kontexte
6.7.1 Erzieherische Förderung, darin u. a. Anteil der Familien, die »Hilfen zur Erziehung« (nach KJHG §§ 27–35a) in Anspruch nehmen
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de. Link zum Gesetz eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.7.2 Sozialer, familiärer und kultureller Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität und in der Dimension 3.2 Kultur des Umgangs miteinander weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
"Das „Programme for International Student Assessment“ (PISA) wurde von der OECD ins Leben gerufen und testet das Können und Wissen von 15-jährigen Schülerinnen und Schülern in Mathematik, Leseverständnis und Naturwissenschaften. 72 Länder bzw. Wirtschaftsräume haben an der Erhebung 2015 teilgenommen, deren Schwerpunkt auf den Naturwissenschaften lag. Die Daten werden am 6. Dezember 2016 veröffentlicht."
"....PISA zeigt klar, dass Armut nicht Schicksal ist und dass Bildung und Politik einen Unterschied für benachteiligte Schülerinnen und Schüler machen können. Im letzten PISA-Test von 2012 erzielten die am meisten benachteiligten 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Shanghai ähnliche Ergebnisse in Mathematik wie die privilegiertesten 10 Prozent der amerikanischen 15-Jährigen.
Die PISA-Ergebnisse deuten darauf hin, dass es selbst unter den schwierigsten Umständen möglich ist, exzellente Bildung zu erreichen, die talentiertesten Lehrer in die schwierigsten Klassen zu bringen und sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler von einem exzellenten Bildungssystem profitieren."
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten
- Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- Schülerbeförderung,
- schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
- Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
- Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften).
6.7.3 Unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität und in der Dimension 3.2 Kultur des Umgangs miteinander weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Gemäß § 3 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes richten sich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit an junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen grundsätzlich auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden (§ 7 SGB VIII).
Die Angebote des Kinder- und Jugendförderplans richten sich insbesondere auch an benachteiligte Kinder und Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen.
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten
- Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- Schülerbeförderung,
- schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
- Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
- Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften).
6.7.4 Anregungs- und Unterstützungspotenzial in den Familien
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 Soziale Kontexte greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, sodass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Erziehungsberechtigte erhalten auf dieser Seite Zugang zu wichtigen Rechtstinformationen.
Die rechtlichen Grundlagen des nordrhein-westfälischen Schulwesens sind im Schulgesetz für das Land NRW (SchulG) verankert. Neben dem Schulrecht spielen für ein funktionierendes Schulsystem zudem das Dienstrecht, Lehrerausbildungsrecht, Weiterbildungsrecht und einige benachbarte Rechtsgebiete eine wichtige Rolle.
Außerdem bietet das Portal Hinweie zu folgenden Bereichen:
- Schulleben
- Schule in NRW
- Schulmitwirkung
- Termine
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Link zum Portal eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Huckarder Str. 12
44147 Dortmund
ggg-nrw@dokom.net
"Weiterbildung für Schulen" ist ein gemeinsames Angebot zweier anerkannter und zertifizierter Einrichtungen der Weiterbildung Forum Eltern und Schule sowie Austausch und & Begegnung. Die Angebote richten sich unter anderem an Erziehungsberechtigte.
Link zum Portal eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenHofkamp 102
42103 Wuppertal Das Kinderschutz-Portal ist eine Gemeinschaftsarbeit des Deutschen Kinderschutzbund Landesverbandes NRW e.V. und des Instituts für Soziale Arbeit e.V. (ISA) in Münster und wird vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gefördert. Es bündelt Wissenswertes zum Thema Kinderschutz, berücksichtigt dabei die regionalen Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen und gibt Orientierung Link zum Portal eingesehen am: 23.02.2024Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.7.5 Sozialraumbezug, Einzugsbereiche der Schule
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.4 Kommunikation, Kooperation und Vernetzung und 3.5 Gestaltetes Schulleben weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenAngefragt!
Veranstaltungsformate zur Implementation des Referenzrahmens Schulqualität NRW (RRSQ)
Unter anderem für folgende Zielgruppen bietet das QUA-LiS-Team RRSQ speziell entwickelte Veranstaltungsformate an: • Schulleitungen u. Steuergruppen • Schulaufsicht • Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) • Fachleitungen in den ZfsL • Seminare der ZfsL • Ausbildungsbeauftragte der ZfsL-Kooperationsschulen • Kompetenzteams • Orientierungsseminare • Qualifizierungsseminare „Neu im Amt“ Die folgende Tabelle skizziert den möglichen Ablauf einer […]
weiterlesenExterne Kooperationen – Chancen für die Schulentwicklung: Referenzrahmen Schulqualität NRW und das Online-Unterstützungsportal
Die Schulen in NRW nutzen Kooperationen mit Institutionen, Initiativen und Vereinen und weiteren Partnern zur Gestaltung ihrer schulischen Arbeit. Den Schülerinnen und Schülern ermöglichen sie weitergehende Erfahrungs- und Lernangebote, wozu u.a. Schüleraustauschprogramme, Netzwerkarbeiten, Betriebserkundigungen und kulturelle Angebote gehören. Insgesamt 21 (von 37) Dimensionen des Referenzrahmens Schulqualität NRW – insbesondere aus den Inhaltsbereichen Schulkultur, Professionalisierung, Führung […]
weiterlesenSchulprogramm und Schulprogrammarbeit – Chancen für die Schulentwicklung: Referenzrahmen Schulqualität NRW und das Online-Unterstützungsportal
Die Schulen in NRW legen auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreiben es regelmäßig fort. (SchulG § 3, Abs. 2, Satz 1). Das querstrukturelle Thema Schulprogramm wird im Kriterium 2.1.4 aufgegriffen. Schulprogrammarbeit berührt nicht nur den Inhaltsbereich 5 Führung und […]
weiterlesen