Dimension 6.7 Soziale Kontexte
6.7.1 Erzieherische Förderung, darin u. a. Anteil der Familien, die »Hilfen zur Erziehung« (nach KJHG §§ 27–35a) in Anspruch nehmen
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
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Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de. Link zum Gesetz eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.7.2 Sozialer, familiärer und kultureller Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität und in der Dimension 3.2 Kultur des Umgangs miteinander weitere konkrete Beispiele und Materialien.
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"Das „Programme for International Student Assessment“ (PISA) wurde von der OECD ins Leben gerufen und testet das Können und Wissen von 15-jährigen Schülerinnen und Schülern in Mathematik, Leseverständnis und Naturwissenschaften. 72 Länder bzw. Wirtschaftsräume haben an der Erhebung 2015 teilgenommen, deren Schwerpunkt auf den Naturwissenschaften lag. Die Daten werden am 6. Dezember 2016 veröffentlicht."
"....PISA zeigt klar, dass Armut nicht Schicksal ist und dass Bildung und Politik einen Unterschied für benachteiligte Schülerinnen und Schüler machen können. Im letzten PISA-Test von 2012 erzielten die am meisten benachteiligten 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Shanghai ähnliche Ergebnisse in Mathematik wie die privilegiertesten 10 Prozent der amerikanischen 15-Jährigen.
Die PISA-Ergebnisse deuten darauf hin, dass es selbst unter den schwierigsten Umständen möglich ist, exzellente Bildung zu erreichen, die talentiertesten Lehrer in die schwierigsten Klassen zu bringen und sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler von einem exzellenten Bildungssystem profitieren."
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten
- Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- Schülerbeförderung,
- schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
- Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
- Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften).
6.7.3 Unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität und in der Dimension 3.2 Kultur des Umgangs miteinander weitere konkrete Beispiele und Materialien.
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Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Gemäß § 3 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes richten sich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit an junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen grundsätzlich auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden (§ 7 SGB VIII).
Die Angebote des Kinder- und Jugendförderplans richten sich insbesondere auch an benachteiligte Kinder und Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen.
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten
- Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- Schülerbeförderung,
- schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
- Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
- Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften).
6.7.4 Anregungs- und Unterstützungspotenzial in den Familien
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 Soziale Kontexte greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, sodass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Erziehungsberechtigte erhalten auf dieser Seite Zugang zu wichtigen Rechtstinformationen.
Die rechtlichen Grundlagen des nordrhein-westfälischen Schulwesens sind im Schulgesetz für das Land NRW (SchulG) verankert. Neben dem Schulrecht spielen für ein funktionierendes Schulsystem zudem das Dienstrecht, Lehrerausbildungsrecht, Weiterbildungsrecht und einige benachbarte Rechtsgebiete eine wichtige Rolle.
Außerdem bietet das Portal Hinweie zu folgenden Bereichen:
- Schulleben
- Schule in NRW
- Schulmitwirkung
- Termine
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Link zum Portal eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Huckarder Str. 12
44147 Dortmund
ggg-nrw@dokom.net
"Weiterbildung für Schulen" ist ein gemeinsames Angebot zweier anerkannter und zertifizierter Einrichtungen der Weiterbildung Forum Eltern und Schule sowie Austausch und & Begegnung. Die Angebote richten sich unter anderem an Erziehungsberechtigte.
Link zum Portal eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenHofkamp 102
42103 Wuppertal Das Kinderschutz-Portal ist eine Gemeinschaftsarbeit des Deutschen Kinderschutzbund Landesverbandes NRW e.V. und des Instituts für Soziale Arbeit e.V. (ISA) in Münster und wird vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gefördert. Es bündelt Wissenswertes zum Thema Kinderschutz, berücksichtigt dabei die regionalen Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen und gibt Orientierung Link zum Portal eingesehen am: 23.02.2024Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.7.5 Sozialraumbezug, Einzugsbereiche der Schule
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.4 Kommunikation, Kooperation und Vernetzung und 3.5 Gestaltetes Schulleben weitere konkrete Beispiele und Materialien.
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Veranstaltungsformate zur Implementation des Referenzrahmens Schulqualität NRW (RRSQ)
Unter anderem für folgende Zielgruppen bietet das QUA-LiS-Team RRSQ speziell entwickelte Veranstaltungsformate an: • Schulleitungen u. Steuergruppen • Schulaufsicht • Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) • Fachleitungen in den ZfsL • Seminare der ZfsL • Ausbildungsbeauftragte der ZfsL-Kooperationsschulen • Kompetenzteams • Orientierungsseminare • Qualifizierungsseminare „Neu im Amt“ Die folgende Tabelle skizziert den möglichen Ablauf einer […]
weiterlesenExterne Kooperationen – Chancen für die Schulentwicklung: Referenzrahmen Schulqualität NRW und das Online-Unterstützungsportal
Die Schulen in NRW nutzen Kooperationen mit Institutionen, Initiativen und Vereinen und weiteren Partnern zur Gestaltung ihrer schulischen Arbeit. Den Schülerinnen und Schülern ermöglichen sie weitergehende Erfahrungs- und Lernangebote, wozu u.a. Schüleraustauschprogramme, Netzwerkarbeiten, Betriebserkundigungen und kulturelle Angebote gehören. Insgesamt 21 (von 37) Dimensionen des Referenzrahmens Schulqualität NRW – insbesondere aus den Inhaltsbereichen Schulkultur, Professionalisierung, Führung […]
weiterlesenSchulprogramm und Schulprogrammarbeit – Chancen für die Schulentwicklung: Referenzrahmen Schulqualität NRW und das Online-Unterstützungsportal
Die Schulen in NRW legen auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreiben es regelmäßig fort. (SchulG § 3, Abs. 2, Satz 1). Das querstrukturelle Thema Schulprogramm wird im Kriterium 2.1.4 aufgegriffen. Schulprogrammarbeit berührt nicht nur den Inhaltsbereich 5 Führung und […]
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